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Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/2169


Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ja, es ist ein bei diesem Thema durchaus freudiger Tag für die Freunde, Sympathisanten und Unterstützer von Bestattungswäldern. Es ist nun gelungen, einen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, und ich glaube schon, es ist deutlich geworden mit der Überweisung, wir haben auch fraktionsübergreifend den Willen, für Bürgerinnen und Bürger eine gesetzliche Regelung zu schaffen.


In einer pluralistischen Gesellschaft, die multikulturell sich natürlich auch darstellt, muss auch Platz sein für unterschiedliche und differenzierte Trauerrituale und Bestattungsformen, soweit sie die Achtung vor einer würdigen Totenruhe berücksichtigen. Schon seit einigen Jahren wünschen sich immer wieder mehr Menschen naturnähere Bestattungsformen, vor allem die Möglichkeit der Beisetzung in einer Waldumgebung. Zu Anfang haben sich Privatfirmen als Lobbyprotagonisten für dieses Konzept berechtigt und förderlich hervorgetan, meist unter der Verwendung des Begriffs „Friedwald“. Mit Blick auf Allgemeinwohlinteresse und Gleichheitsgrundsätze sollte das Bestattungswesen aber nicht kommerzialisiert werden. Es geht aber auch bei den Bestattungswäldern um die Frage der gleichen Teilhabe an der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch wenn das etwas komisch klingen mag, auch Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen sind ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daher ist es an der Zeit, dass Thüringer Bestattungsrecht formal für diese neue Bestattungs- und Friedhofsform in öffentlicher Trägerschaft zu öffnen, so wie es der Gesetzentwurf der Landesregierung tut. In anderen Bundesländern besteht diese Möglichkeit schon und in Thüringen hat das Verwaltungsgericht Weimar schon vor einiger Zeit diese naturnahe Bestattungsform in der Organisationsform eines Bestattungswaldes auf gerichtlichem Weg für Thüringen als zulässig und mit den Grundsätzen des Bestattungsrechts für vereinbar erklärt.


Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den die Fraktion Die Linke begrüßt, nimmt auch diesen Stand der Rechtsprechung auf und entwickelt ihn weiter. Eine gesetzliche Regelung ist zeitnah zum oben genannten Urteil auch deshalb wichtig, um eine thüringenweit möglichst einheitliche, zumindest aber vergleichbare Umsetzung dieser gerichtlichen Festlegung zu gewährleisten. Die Fraktion Die Linke bzw. die PDS-Fraktion hat schon im Mai 2004 in einem Änderungsantrag in Drucksache 3/4218 zum damaligen Änderungsgesetz der CDU-Landesregierung zum Bestattungsrecht die Festschreibung von Friedwäldern in öffentlicher Trägerschaft als zulässige Bestattungsform bzw. Bestattungseinrichtung im Gesetz verlangt. Dieser Änderungsantrag wurde aber mit Blick auf die weitere Entwicklung leider von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Hätte eine Landtagsmehrheit am 6. Mai 2004 diesen PDS-Änderungsantrag angenommen, Friedwälder in kommunaler Trägerschaft, also Bestattungswälder, zuzulassen, müssten wir jetzt ziemlich genau nach zwölf Jahren nicht mehr über die Aufnahme in das Thüringer Bestattungsgesetz sprechen und wir hätten manche Wünsche – anknüpfend an die Petition, die wir bekommen hatten – erfüllen können. Doch auch hier gilt, meine Damen und Herren, links wirkt, auch wenn etwas später oder unter Regierungsbeteiligung.


(Beifall DIE LINKE)


Noch einige Worte zum vorliegenden Gesetzentwurf. Erstens: Der Gesetzentwurf führt durch Ergänzung des § 27 eine neue Friedhofsform ein, den Bestattungswald. Er muss entsprechend als Beisetzungsort erkennbar sein, auch um die Wahrung einer würdevollen Totenruhe zu gewährleisten. Dass nur Urnenbeisetzungen und keine Grabmale oder ähnliche bauliche Anlagen zulässig sind, ist nachvollziehbar und sinnvoll, geht es doch um eine sehr naturverbundene Bestattungsform in Waldstücken.


Zweitens: Dass diese besondere Form der Waldnutzung in Abstimmung mit anderen öffentlichen Stellen genehmigt werden muss, ist auch klar. Denn es sind neben der freien Wahl der Bestattungsform, die sich aus dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit ergibt, dennoch ein paar weitere Rechte und Interessen zu beachten und alle diese im Gesichtspunkt gegeneinander abzuwägen.


Drittens: Mit Blick auf diese Funktion im Rahmen des Allgemeinwohls und der Daseinsfürsorge ist aber auch klar, dass es in Thüringen – so wie von PDS und heute Die Linke immer gefordert – keine Friedwälder von kommerziellen Betreibern geben soll. Nur Kommunen sollen daher konsequenterweise Träger von Bestattungswäldern sein. Allerdings könnte man im Rahmen der Anhörung, die ich ausdrücklich seitens meiner Fraktion mit im Blick habe, zur Klärung auch noch einmal die Frage stellen, warum die Religionsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, nicht auch Träger von Bestattungswäldern sein sollen.


Viertens: Ein weiterer Schutz vor Privatisierung der Friedhofsträgerschaft ist im Gesetzentwurf ausdrücklich eingebaut. Private dürfen danach nur als Verwaltungshelfer im Rahmen der öffentlichen Trägerschaft eingesetzt werden. Auch das entspricht PDS- bzw. Linke-Forderungen. Die Trägerschaft eines Friedhofs oder des Bestattungswalds ist eine sehr verantwortungsvolle Funktion, die auch mit Erteilung von Bescheiden, gegebenenfalls Gestaltungsauflagen, damit gegebenenfalls Eingriffen in das Grundrecht der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit und nicht zuletzt mit Gebührenerhebung verbunden ist.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen sollten Betroffene die Kommunen als Ansprechpartner und Anlaufstellen haben und nicht kommerzielle Anbieter. Die auftauchenden Befürchtungen, dass bisher tätige private Unternehmen nicht mehr als Verwaltungshelfer eingebunden werden können, sehen wir so nicht.


Fünftens: Es ist auch zu begrüßen, dass die im Referentenentwurf noch vorgesehene Genehmigungsfiktion gestrichen wurde. Damit werden andere kompetente Stellen wie die Forstbehörde bei dem notwendigen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Rechtsgütern, wie zum Beispiel Gesundheit und Umwelt, weiterhin im Entscheidungsverfahren zur Einrichtung und gegebenenfalls auch Erweiterung von Bestattungswäldern auf gleicher Augenhöhe beteiligt.


Das ist für Thüringen eigentlich auch geboten. Da die Grundrechte, Gesundheitsschutz, Umweltrechtsgüter in Artikel 3 bzw. in Artikel 31 ebenso Verfassungsrang haben wie die zweifelslos sehr hochrangige Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit in Artikel 39.

Weil aber die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit ein entsprechend gewichtiges Grundrecht ist, darf man gegen die Zulassung neuer bzw. alternativer Bestattungsformen grundsätzlich erst einmal keine Wirtschaftlichkeits- oder schnöde Bedarfserwägung ins Feld führen.


Meine Damen und Herren. Wie auf der Regierungsmedienkonferenz von Innenminister Dr. Poppenhäger mitgeteilt wurde, gehen Befragungen und Fachstudien von einem bundesweiten – das ist schon angesprochen worden – Bedarf an Plätzen in Bestattungswäldern von circa 4 bis 5 Prozent aus. Da die kirchliche Bindung der Einwohner in Thüringen sich bei circa 30 Prozent – Kollegin Mühlbauer hat das auch angesprochen – befindet, können wir davon ausgehen, dass die Mehrheit der Menschen in Thüringen gerade den Bundesdurchschnitt einer Beisetzung im Bestattungswald überdurchschnittlich wünscht.


Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die von Ihnen medial mehr oder weniger deutlich geäußerten Befürchtungen, dass mit der Zulassung von Bestattungswäldern die herkömmlichen kommunalen Friedhöfe in ihrem Bestand gefährdet sein könnten, dürften sich, so meine ich, sehr schnell als deutlich überzogen darstellen. Bestattungsfragen können bzw. betreffen leider jede und jeden von uns. Wie ein Sprichwort der Sinti und Roma sagt: Wer der Geburt nicht entgangen, entgeht auch dem Tod nicht. Daher sind Regelungen von allgemeiner Bedeutung. Das muss an dieser Stelle auch nicht weiter begründet werden. Daher ist es sicherlich nicht verwunderlich – und ich habe es schon angedeutet –, wenn die Linksfraktion für eine Ausschussüberweisung plädiert und in diesem Zusammenhang für eine öffentliche Anhörung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss plädiert. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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