Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

Karola Stange

Zum Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10207

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenarsaal, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Da reden wir heute mal über das Ehrenamtsgesetz. Werte Zuhörende, Sie werden nachher erleben, vielleicht auch nachvollziehen können, dass der alte Spruch stimmt: Ein Gesetz, was in den Landtag eingereicht worden ist, verlässt so in der Art und Weise den Landtag nicht. Und das Ehrenamtsgesetz ist ein Beweis dafür, dass an einem Gesetz parlamentarisch sehr viel geändert wird und auch geändert werden musste.

 

Aber ich will noch mal ein Stückchen zurückgehen in die vergangene Landtagssitzung am 26.04., denn da wurde für uns als Fraktion Die Linke und – ich glaube – für die meisten hier im Rund ein sehr entscheidender Schritt für Thüringen gegangen: Das Ehrenamt wurde in die Thüringer Verfassung aufgenommen und somit ist für uns eine wichtige Grundlage dafür gelegt worden, zu einem Ehrenamtsgesetz zu kommen. In dem jetzigen Artikel 41a der Verfassung heißt es, dass damit alle staatlichen Stellen und öffentlichen Akteure rechtsverbindlich dazu verpflichtet sind, in den gesellschaftlichen Bereichen und mit allen brauchbaren Instrumenten und Maßnahmen das Ehrenamt zu unterstützen und zu fördern. Ein Satz der eventuell einfach nur ganz einfach klingt, aber ich denke, für die Thüringerinnen und Thüringer und davon die 750.000 Engagierten ist das ein wichtiger Satz, um auch in Perspektive genau die Unterstützung, das Engagement einklagen zu können. Damit ist mit dem Gesetzestext demnach ein erster Schritt geschaffen worden, um das Ehrenamt in Perspektive zu unterstützen, also nur ein Baustein.

 

Wir als Fraktion Die Linke haben einen anderen Weg für richtig gehalten. Ich hätte es gut gefunden, wenn wir uns gemeinsam mit breitem ehrenamtlichem Engagement in einer kommenden Legislatur auf den Weg gemacht hätten, um eine gesetzliche Initiative, ein gesetzliches Festschreiben des Ehrenamts in einem Ehrenamtsgesetz zu erreichen. Nun haben wir aber davon Abstand genommen, nachdem unter anderem in der Anhörung, wie bereits Kollege Dr. König hier formuliert hat, eine Vielzahl von Kritiken an dem damaligen Gesetzentwurf, aber auch Wünsche und Forderungen noch mal sichtbar und deutlich gemacht worden sind. Dr. König hat darauf hingewiesen, dass sich über 60 Anzuhörende zu einem Gesetzentwurf schriftlich geäußert haben. Ich glaube schon, das ist eine unwahrscheinlich hohe Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichsten Vereine und Verbände, die sich inhaltlich dazu bekannt haben. An der Stelle sage ich Danke, wirklich Danke für die Mühe, die man sich gemacht hat, um uns noch mal schwarz auf weiß darzulegen, wo Änderungen, wo Wünsche, wo vielleicht Lücken sind. Eigentlich sind natürlich die vielen schriftlichen Stellungnahmen viel zu wenig gewürdigt worden. Ich hätte mir da mehr Zeit gewünscht, aber die Zeit haben wir aufgrund des Ablaufs der Legislatur an der Stelle nicht.

 

Trotzdem will ich noch mal auf zwei, drei Punkte hinweisen, die in dem ursprünglichen Gesetzestext schon immer viel Widerstand hervorgerufen haben. Widerstand gab es natürlich bei der Einführung des Ehrenamtsbeauftragten. Eine neue Stelle sollte geschaffen werden, und, ich glaube, es ist gut, dass wir gemeinsam gesagt haben: Das geht überhaupt nicht. Wir wollen keinen zusätzlichen Beauftragten, der sich um die Thematik „Ehrenamt“ kümmert. Das wäre für uns als Fraktion Die Linke die Installierung einer Doppelstruktur gewesen, die überhaupt nicht dem Anspruch eines Gesetzes, der Reduzierung des bürokratischen Aufwands, entsprochen hätte. Darum ist es gut, dass genau dieser unwahrscheinlich große Passus rausgenommen worden ist. Es ist auch gut, dass man diese besondere Förderung des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr aus dem Gesetz genommen hat, denn das hätte für mich eine Bevorzugung eines bestimmten Ehrenamtsbereichs bedeutet, die an dieser Stelle nicht gerechtfertigt gewesen wäre, da natürlich auch eine Vielzahl von Sozialvereinen, von kirchlichen Trägern ehrenamtlich aktiv ist und mit ihrem gesellschaftlichen Engagement sehr in die Gesellschaft hineinwirkt. Ich kann da noch mal den Hospizdienst benennen, ich könnte die Obdachlosenhilfe nennen, ich könnte die Arbeit der Tafeln benennen usw. usf.

 

Darum ist es auch gut, dass jetzt mit der gesetzlichen Struktur in Perspektive die Thüringer Ehrenamtsstiftung gestärkt wird. Es ist gut, dass sie in Perspektive auch mehr Verantwortung erhält, und es ist natürlich gut, dass alles, was das Thema „Ehrenamt“ anbelangt, dort zusammenläuft und zusammengefügt wird. Somit ist es auch gut, dass in Perspektive, also ab dem kommenden Jahr, auch da mehr personelle Ressourcen eingesetzt werden müssen, ansonsten kann man 15 Millionen Euro so, wie wir sie heute in einem Gesetzestext festschreiben, nicht bewirtschaften und nicht wirklich inhaltlich gut an ehrenamtliche Vereine und Verbände in Thüringen bringen.

 

Bei dem Thema „15 Millionen Euro“, werte Kolleginnen und Kollegen, sage ich auch: Das klingt gut. Alle großen Vereine und Verbände haben gesagt: Toll, her mit den 15 Millionen. So richtig nachzuvollziehen sind die 15 Millionen Euro nicht, die sind für mich immer noch sozusagen der große weiße Elefant, der in den Raum gesetzt worden ist, den man jetzt in einem Haushalt ab 2025 finden muss. Aber – an der Stelle will ich auch mein Aber sichtbar und deutlich hier formulieren – ich habe Sorge, dass die 15 Millionen Euro ab 2025 und folgende nur dann erwirtschaftet und eingesetzt werden können, wenn andere eventuell auch wichtige Projekte, die in dem sogenannten freiwilligen Bereich zu finden sind, reduziert oder gestrichen werden, und davor will ich warnen. Es kann nicht sein, dass wir vielleicht ein Ehrenamtsgesetz mit dieser wunderbaren Summe auf den Weg bringen und zeitgleich im nächsten Jahr von Vertreterinnen und Vertretern der Vereine zu hören bekommen, dass die nicht mehr genug und ausreichend finanziert werden. Das wäre fatal, werte Kolleginnen und Kollegen, und das will ich hier ganz sichtbar machen. Das habe ich auch mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und mit dem Landessportbund und anderen Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen genauso besprochen, dass man das einfach nicht vergisst, dass die Gefahr im Raum steht.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch drei Änderungen hier benennen, die wir als Rot-Rot-Grün hier auf den Weg gebracht haben: Das ist einmal, dass wir das Wort „Bürger“ durch das Wort „Personen“ ersetzt haben. Für viele von euch, von Ihnen, ist das vielleicht sehr marginal, aber ich glaube schon, dass wir das Wort „Bürger“ durch „Personen“ ersetzt haben, bedeutet einfach, dass alle damit gemeint sind und nicht nur eventuell deutsche Bürger, sondern die Personen, die hier in Thüringen engagiert sind, dass die alle Unterstützung bekommen. Wir haben also darauf gedrungen, dass die ganze Thematik des Brand- und Katastrophengesetzes aus dem Ehrenamtsgesetz gestrichen worden ist. Das Thema „Reisekosten“ ist bereits genannt worden, das muss geklärt werden. Wir haben keine gemeinsame Lösung gefunden, aber es ist zumindest mit einem Entschließungsantrag, dem wir in diesem Teil zustimmen werden, auf den Weg gebracht.

Einen letzten Satz will ich gern noch formulieren zu der Änderung des Artikels zum Thema „Glücksspiel“. Das hat mich schon betroffen gemacht, wenn bei den Anzuhörenden natürlich auch die Frage gestellt wird, wie zum Beispiel beim Deutschen Kulturrat, warum sie in diesem Glücksspielgesetz nicht mehr oder nicht beachtet werden. Ich finde, darüber hat auch eine nächste Legislatur noch mal inhaltlich zu reden,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

warum nur der Landessportbund und die Liga, aber nicht der Deutsche Kulturrat oder vielleicht die Liga der Selbstvertretung von den Mitteln aus dem Glücksspiel profitieren. Wir haben also trotzdem Aufgaben ins Stammbuch geschrieben bekommen. Ich sage: Wir als Linke werden dem Gesetzestext zustimmen. Wir werden ihn auch in der nächsten Legislatur kritisch in der Umsetzung begleiten. Die mahnenden Worte sind ins Protokoll und ins Stammbuch geschrieben. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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