Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9854

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines vielleicht zu Beginn: Dieser Gesetzentwurf ist mitnichten einfach nur eine technische Änderung. Dieser Gesetzentwurf ist einmal mehr der Versuch, über das Thema der Schuldenbremse Klientelpolitik zu machen. Aber dazu würde ich dann gern später ausführen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Im Gesetzentwurf findet sich der Versuch, mit viel Text ein Regelungsbedürfnis darzustellen, zu konstruieren, was es gar nicht gibt. Aber schauen wir mal in die Problemdarstellungen in Ihrem Gesetzentwurf rein. Nach einer Darstellung zur Geschichte der Schuldenbremse führen Sie aus, dass Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung verfassungswidrig sei, aber – ich verweise wie schon einige Vorredner darauf – wir haben bereits in Thüringen eine inhaltsgleiche gesetzliche Regelung, auf die in Artikel 98 der Thüringer Verfassung auch verwiesen wird, nämlich Landeshaushaltsordnung – schreiben Sie auch an späterer Stelle in Ihren Gesetzentwurf in der Begründung rein. Sie führen weiterhin aus, dass sich der Schuldenstand seit 2016 nahezu nicht verändert hat – fast. Dazu sage ich später auch noch etwas. Sie schreiben weiter, vor der Coronakrise konnte die Verschuldung stetig reduziert werden. Ja.

 

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hat Rot-Rot-Grün gemacht!)

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und weiter: Ohne die coronabedingte Neuverschuldung wäre ein kontinuierlicher Abbau der Schulden möglich gewesen. Ja. Und dann sagen Sie auch noch, jede weitere Krise könnte die Versuchung neuer Schuldenaufnahmen verstärken. Ja.

Nun stellt sich mir aber die Frage: Was haben Sie für ein Verständnis von Hilfe gegenüber Menschen, die Unterstützungsleistungen brauchen, die Kosten abfedern müssen, die explodiert sind und die auch die Wirtschaft mächtig belastet haben in der Vergangenheit? Da muss ich ganz ehrlich sagen: Zum Glück haben wir hier in Thüringen alle nicht miterlebt nach diesen vergangenen Krisen in den letzten Jahren, wie ein AfD-gestützter MP von der FDP dies gehandhabt hätte.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Rot-Rot-Grün hat mit der Schaffung des Sondervermögens zu Corona und Energiehilfen den Menschen, Verbänden und auch der Wirtschaft effektiv, schnell und nachhaltig geholfen und – ja – auch mit Kreditmitteln. Das war zu dem Zeitpunkt angezeigt und es war wirkungsvoll an der Stelle, mit diesen Mitteln zu helfen. Trotz dieser 1,2-Milliarden-Kreditaufnahme konnte der Schuldenstand unter Rot-Rot-Grün von 2014 bis Ende 2023 sogar leicht reduziert werden von 15,8 auf 15,7 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum sind die Rücklagen von rund 300 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Das ist ein positiver Saldo von über 1 Milliarde Euro.

 

Und, Herr Kowalleck, ich muss jetzt mal sagen, Sie halten hier die Schuldenbremse hoch, aber ich frage mich dann tatsächlich, die rund 16 Milliarden Euro Schulden, die wir 2014 übernommen hatten, wo kamen die denn her?

 

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD)

 

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Was hat denn Ihre Vorgängerpartei in diesem Land angerichtet?)

 

(Unruhe DIE LINKE, CDU)

 

Mir ist natürlich klar, dass Sie vor dem Hintergrund dieser Thüringer Erfolgsgeschichte mit dieser zusammengeklöppelten Begründung in Ihrem Gesetzentwurf nur einen Vorwand suchen, um einen weiteren Schritt in Ihrer Klientelpolitik zu gehen, und dazu komme ich jetzt. Denn der Kern der Frage der Schuldenbremse ist ja eigentlich die Absicherung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, also die Fähigkeit des Staates, Finanzen langfristig stabil zu halten und allen Verpflichtungen entsprechend nachzukommen und diese zu leisten. Das sage nicht ich, sondern das sagen die Wirtschaftsweisen, die auch schon angesprochen wurden, also der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Nebenbei gesagt, diese langfristige Stabilität gewährleistet Rot-Rot-Grün seit knapp zehn Jahren,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wie viele Einnahmen hatten Sie denn?)

 

und das nicht zuletzt durch solide, ausgeglichene Haushalte, Herr Kemmerich, und das trotz einer wenig konstruktiven Opposition.

 

Eine solche Tragfähigkeit der Staatsfinanzen kann natürlich ausgabenseitig sichergestellt werden. Unter anderem deshalb wurde die Schuldenbremse etabliert, um durch den zu erbringenden Kapitaldienst in der Zukunft diese künftige Tragfähigkeit nicht zu gefährden. Genau diesen einseitigen Blick auf die Ausgabenseite wollen Sie direkt in der Thüringer Verfassung verankern, obwohl das, wie eingangs gesagt, nicht notwendig ist. Sie wollen das auch, obwohl die Wirtschaftsweisen darauf hinweisen, dass die Schuldenbremse reformiert werden sollte. Das wurde auch schon angesprochen. Übrigens, auch die Linke im Bundestag hat eine solche Reform bereits mehrfach gefordert, zuletzt unter anderem mit der Schaffung einer Übergangsregelung für die Jahre nach der festgestellten Ausnahmeregelung oder auch einer Konjunkturbereinigung. Das fordern auch die Wirtschaftsweisen, das fordern auch andere Akteure, denn das zentrale Problem der Schuldenbremse ist ja der sich verschärfende Investitionsstau. Und gerade Zukunftsinvestitionen werden dadurch ausgebremst. Sie sprachen von Handlungsmöglichkeiten, Herr Montag. Die gibt es dann nicht mehr.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sie bemühen immer mit dem Blick auf Kreditvermeidung die sogenannte schwäbische Hausfrau.

 

(Unruhe Gruppe der FDP)

 

Aber zeitgleich soll der Staat mehr unternehmerisch handeln. Ja, was denn nun? Das passt beides nicht zusammen. Nein, zeigen Sie mir in der Wirtschaft vergleichbar große Investitionen, die ohne Fremdkapital gestemmt werden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wie soll die Wirtschaft und wie soll die Gesellschaft denn da weiterentwickelt werden? Vorfinanzierungen sind nun mal üblich und sinnvoll, um positive Effekte schon jetzt zu erzielen, und aus Staatssicht heißt das, einen Nutzen für die Gesellschaft zu erzielen.

Nein, das ist auch gar nicht Ihre Intention. Das weiß ich ja, ich sagte es ja bereits. Die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen kann ausgabenseitig sichergestellt werden, sie kann aber eben auch einnahmenseitig abgesichert werden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Wiedereinführung der Vermögensteuer?

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wenn Sie so gerne auf das Grundgesetz schauen – steht ja auch ausführlich in Ihrer Gesetzesbegründung jetzt drin, schauen Sie mal rein –, schauen Sie mal auf Artikel 14 – kennen Sie, kennen wir alle –: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Unruhe Gruppe der FDP)

 

Dann empfehle ich weiterzulesen im Artikel 106 des Grundgesetzes: Die Erträge aus der Vermögenssteuer stehen den Ländern zu. Das würde Thüringen helfen.

 

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Dann sagt doch mal, was ihr mit der Grundsteuer macht!)

 

Aber: Die Vermögensteuer wurde ja 1997 von der Bundesregierung ausgesetzt, anstatt, wie es damals angezeigt war, sachgerecht angepasst zu werden. Und falls ich jetzt gefragt werde: Ja, damals war die FDP in Regierungsverantwortung.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Richtig!)

 

Damals genauso wie heute wollen Sie einmal mehr die Umverteilung von unten nach oben zementieren. Viele sozial schwächer gestellte Menschen wollen Sie schwächen, die Vermögenden bevorteilen. Sie wollen die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnen. Nur deshalb sind Sie so sehr darauf fixiert, Kreditfinanzierung und damit Tilgungszahlungen genauso niedrig zu halten wie allgemeine Staatsausgaben. Ich sage nur das Stichwort: 1.000 Millionen müssen eingespart werden. Das kennen wir ja von Ihnen hier aus Thüringen. Oder ich spreche das Thema „Steuern“ an, Stichwort „Grunderwerbsteuer“. Einzig, um ja nicht in die Diskussion zu kommen, wie Sie aus Ihrer Sicht unliebsame Staatseinnahmen fördern könnten, wie zum Beispiel, wie gerade gesagt, die Vermögensteuer. Und das zu Lasten derer, die eigentlich Unterstützung vom Staat und von der Gesellschaft brauchen. Sie sind sich nicht dafür zu schade, mit diesem vorliegenden scheinheiligen Gesetzentwurf auch noch die Thüringer Verfassung dafür zu missbrauchen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Abschließend kann ich Ihnen daher nur sagen, erstens: Die Schuldenbremse in der jetzigen Form lehnen wir als Linke ab, denn es ist eine Investitionsbremse.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zweitens: Die Situation und Handlungsfähigkeit des Freistaats, Herr Montag, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf unnötig eingeschränkt. Das gilt im Übrigen auch für den Antrag der AfD.

 

Drittens: Eine solche Klientelpolitik kann und wollen wir als Linke auch hier in Thüringen nicht mittragen.

Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE)

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