Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7716
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 5/7716 liegt heute dem Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau vor. In ihm beziehungsweise dem dazugehörigen Staatsvertrag zwischen den Ländern Thüringen und Sachsen werden Regelungen über die gemeinsame Errichtung und den gemeinsamen Betrieb einer neuen Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände eines ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks in Zwickau-Marienthal getroffen. Dies betrifft zum Beispiel die Bildung von thüringisch-sächsischen Gremien zur Begleitung der Errichtung und des Betriebs der Justizvollzugsanstalt, aber auch Regelungen zur Kostenverteilung zwischen den Ländern und zum Übergang von Thüringer Bediensteten in den sächsischen Landesdienst. Zu bestimmten Fragen sind an mehreren Stellen des Vertrages, so in Artikel 3 Abs. 5 für die Errichtung, in Artikel 4 und Artikel 5 für die Kostenfrage und in Artikel 7 für Fragen im Bereich Personal Regelungen verankert, die eine Konkretisierung des Staatsvertrages im Wege des Beschlusses von Verwaltungsvereinbarungen vorsehen. Der Gesetzentwurf wurde in der 153. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 21. Mai 2014 in erster Beratung an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen. Begründet wurde die Überweisung unter anderem mit noch anstehenden Nachfragen und Klärungsbedarf bei der Landesregierung hinsichtlich des Problems der Altlastenbelastung des Baugrundstücks und des damit verbundenen Risikos von unvorhergesehenen Mehrkosten für Thüringen sowie mit Blick auf den sozialen und finanziellen Bestandschutz für die in den sächsischen Landesdienst überwechselnden Bediensteten. Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner am 11.06.2014 stattgefundenen Sitzung abschließend beraten. Die Landesregierung berichtete in der Ausschuss-Sitzung auf Nachfrage, dass auf dem Baugrundstück der JVA zwar Nachuntersuchungen hinsichtlich Altlastenbelastung laufen, jedoch die Einschätzung getroffen wurde, dass nach den schon vorhandenen Gutachtenergebnissen mit Informationen vonseiten der Sächsischen Landesregierung zu den bisherigen Kostenkalkulationen keine Mehrkostenrisiken bestünden. Im Gesamtvolumen von 149,5 Mio. € sei ein überdurchschnittlich hoher Betrag von ca. 2,4 Mio. € für die Altlastenfinanzierung vorgesehen. Die Landesregierung versicherte im Ausschuss, dass der soziale und finanzielle Bestandsschutz für die in den sächsischen Landesdienst wechselnden Thüringer Bediensteten ohne Einschränkung durch eine auf Grundlage des Staatsvertrages abschließende Verwaltungsvereinbarung abgesichert werde. Die Fraktion der FDP stellte in der Ausschuss-Sitzung den Antrag auf Durchführung einer mündlichen, hilfsweise einer schriftlichen Anhörung. Der Antrag auf mündliche Anhörung wurde mit Mehrheit abgelehnt und der Antrag auf schriftliche Anhörung fand nicht das nach § 49 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags notwendige Unterstützungsvolumen von einem Drittel der Ausschussmitglieder. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder beschloss die Annahme des Gesetzes ohne Änderung, wie aus der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 5/7871 zu ersehen ist. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Herr Berichterstatter, das war wunderbar.)
Dateien
- re5015702
PDF-Datei (61 KB)
