Thüringer Gesetz zu dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/975
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch und gerade als Medienpolitiker darf man konstatieren: Es liegt ein Staatsvertrag vor, der einerseits inhaltlich – jetzt habe ich eine Ergänzung getroffen – durchaus überschaubar und andererseits ursächlich und auch als Nichtkenner der medienpolitischen Szene nachvollziehbar ist. Dies ist bei Staatsverträgen nicht immer so. Deshalb wird meine Rede sich auch durch Kürze auszeichnen.
Ausgangspunkt – der Staatssekretär hat es gesagt – ist das bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag, weil sicherlich mit Blick – wir haben ja noch mal einen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung – auf andere Staatsverträge einschließlich des MDR-Staatsvertrags und dessen allgemeine, aber auch auf diesen Punkt spezielle Novellierung ansteht, wiederhole ich gern auch das durch das Bundesverfassungsgericht verankerte Zahlenverhältnis 70 zu 30. Nun sagen Kritiker dieses Urteils, jene Kritiker, denen dieses Verhältnis nicht weit genug geht, dass grundsätzlich keine staatlichen Verantwortungsträger mehr in den Gremien vertreten sein sollen. So weit würde ich nicht gehen wollen. Eher bin ich der Auffassung, meine Damen und Herren, dass bei der Entsendung der gesellschaftlichen Vertreter überall darauf geachtet wird, dass nicht eine politische, eine parteipolitische oder staatspolitische Einflussnahme durch die sogenannte Hintertür wieder Einzug hält.
Hier bin ich schon bei einem weiteren wichtigen Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs des Thüringer Gesetzes, der Benennung eines Thüringer Vertreters. Die Fraktion der Linken im Thüringer Landtag begrüßt ausdrücklich die Entsendung eines Vertreters aus dem Bereich LSBTTIQ. Wer es nicht lesen konnte – Lesben, Schwulen, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queerer Menschen. Nicht erst mit der Aufzählung, sondern die gesellschaftliche Realität und die Zunahme jener Gruppe macht deutlich – lassen Sie mich es so formulieren: Dieses ist keine unbedeutende gesellschaftliche Gruppe mehr. Auch sollte mit der Entsendung eine gewisse Normalität im Umgang mit jenen Gruppen und gleichzeitig eine entsprechende gesellschaftliche Anerkennung deutlich werden.
Die Punkte „Transparenz“, wie sie der Staatssekretär angesprochen hat, und der „Versteinerung der Gremien“, also was die Laufzeiten innerhalb der Gremien angeht, unterstützen wir ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt dem Thüringer Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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