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Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Thüringer Haushaltsgesetz 2026/2027-ThürHhG 2026/2027-)

Andreas Schubert

Andreas Schubert, Die Linke:

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, auch im Einzelplan 02 der Staatskanzlei gab es, so wie im September dieses Jahres durch die Landesregierung vorgelegt, Licht und Schatten. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen ist es gelungen, an einigen schattigen Plätzchen auch noch Licht anzubrennen und den Schatten zu verkleinern. Deswegen will ich auf die Punkte zu sprechen kommen, die wir auch im Zuge der Haushaltsverhandlungen verändern konnten.

Leider erleben wir in Thüringen und auch anderswo verschiedene Formen von Diskriminierung – und das leider auch nicht in abnehmendem Maß. Daher war es uns, den Linken, wichtig, die Maßnahmen der Landesregierung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt im Doppelhaushalt 2026/2027 sicherzustellen, was nun auch mit Änderungen umgesetzt wird – etwa für die LSBTQ-Koordinierungsstelle.

Eine besonders krasse Form von Diskriminierung ist der leider immer noch starke Antisemitismus, der in den letzten Jahren weiteren Zuwachs erfahren hat. Auch hier haben wir mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus eine relevante Dokumentations- und Aufklärungsarbeit, die wir als Linke gestärkt sehen wollen. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Mittelansätze hier erhöht werden und die Arbeit auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus mit Verpflichtungsermächtigungen sichergestellt wird.

(Beifall Die Linke)

Und die hat auch nicht 85.000 Euro in den beiden Haushaltsjahren zur Folge, sondern 100.000 Euro – 50.000 im kommenden und 50.000 im übernächsten Jahr. Genau das ist jetzt von der Linken beantragt worden in dem Haushaltsverfahren, das wir morgen abschließen wollen.

Dann will ich noch mal was zu der Frage der Investitionsnotwendigkeit in die Sportstätten sagen, die auch die Vorredner jetzt hier alle beklagt bzw. beklatscht haben. Da will ich erst mal in Erinnerung rufen, dass es die Antragstellung der Linksfraktion im laufenden Haushaltsjahr geschafft hat – Herr Thrum, Sie schauen so entsetzt –, mit über 6 Millionen Euro zusätzlich zum Haushaltsplanentwurf der Landesregierung in diesem Jahr Geld für die Investitionen an Sportstätten zur Verfügung zu stellen, die sowohl im kommunalen als auch im Vereinssport zu sanieren gewesen sind; über 6 Millionen Euro zusätzlich im Haushaltsplanbeschluss vom 4. April dieses Jahres. Das können Sie gern noch mal nachlesen, Herr Kobelt, falls Sie sich nicht mehr richtig erinnern.

Uns freut natürlich auch, dass die Möglichkeiten, die jetzt im laufenden Haushaltsplanentwurf enthalten sind, zu mehr Möglichkeiten führen. Aber – und das gehört leider auch zur Wahrheit dazu – die Möglichkeiten des Freistaats Thüringen auch in dieser gesteigerten Form sind nicht ausreichend, um den Sanierungsstau an Thüringer Sportstätten tatsächlich vollumfänglich abzuarbeiten.

Und deswegen sage ich: Wir als Linksfraktion stimmen der Einschätzung des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen Dr. Kania ausdrücklich zu, der am 14. November dieses Jahres auf der Mitgliederversammlung des LSB in Bad Blankenburg im Beisein des Ministerpräsidenten und des Ministers für Sport Gruhner dort ausgeführt hat, ich zitiere: „Die vom Bund zur Verfügung gestellte Sportmilliarde ist ein wichtiges Zeichen, aber zu gering. Allein Thüringen übersteigt diese Summe mit […] 1,3 Milliarden Euro Investitionsstau bei sanierungs- und modernisierungsbedürftigen kommunalen Sportstätten“. So weit das Zitat vom Präsidenten des Gemeinden- und Städtebundes. Deshalb hoffe ich, dass wir hier gemeinsam – zumindest in den demokratischen Fraktionen – Mehrheiten für eine Bundesratsinitiative finden, um den Bund tatsächlich daran zu erinnern, dass wir mit dem Goldenen Plan Sport dort die Möglichkeiten vor Ort stärken müssen, damit wir auch in Thüringen diesen riesigen, gigantischen Investitionsstau nachhaltig und vollständig abarbeiten können.

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