Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 - ThürHhG 2022-)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4170
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Walk, ich will ganz kurz noch was zur Bodycam sagen: Also ich will nur mal mit einer Legende aufräumen, als hätten Sie das jetzt in der CDU mit Rot-Rot-Grün durchgesetzt. Bereits mit dem Landeshaushalt für 2021 wurde 2020 beschlossen, dass das Innenministerium 300 Bodycams anschaffen kann. Dass wir das jetzt erreicht haben, da stimme ich Ihnen zu, das ist ein qualitativer Sprung. Dass wir den Einsatz der Bodycam auf eine rechtssichere, vor allem verfassungsrechtlich sichere Basis stellen werden, das haben wir uns als Plan vorgenommen und dem stellen wir uns gerne. Und vor allem ist es gut – das hat Frau Henfling schon erwähnt –, dass wir damit den von Ihnen gewollten Einsatz der Bodycam auch in privaten Wohnräumen ausschließen, ist ein Erfolg aus unserer Sicht bei alldem, was da an Begleiterscheinungen mit rumkäme.
(Beifall DIE LINKE)
Zum KFA: Ich wollte eigentlich nichts mehr dazu sagen, aber manchmal muss man das doch noch mal wiederholen, auch wenn es schon oft genug gesagt wird, aber es kommt offensichtlich nicht an. Es ist ja falsch, dass der kommunale Investitionsbedarf nicht ermittelt wurde. Es gibt eine Anlage zum Finanzausgleichsgesetz, das ist ausführlich dargelegt. Und auch die Steigerungsraten, das hat der Minister eben dargelegt, sowohl die Inflationssteigerung, also die allgemeine Preissteigerung, als auch die Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten sind dort ausführlich dargestellt. Da gibt es sogar Analysen und Darstellungen, dass man mit Schwerpunkt auf bestimmte Aufgabenbereiche die Personalkostensteigerungen in bestimmten kommunalen Bereichen unterschiedlich gewichtet hat. Jetzt zu unterstellen, es hätte überhaupt keine Berücksichtigung gefunden, ist völlig falsch.
(Beifall DIE LINKE)
Sie müssen einfach nur reinschauen. Und auch eine wissenschaftliche Grundlage gibt es mit dem FiFo-Gutachten. Was richtig ist, das hat ja auch Herr Bergner gesagt, es ist bisher nicht der kommunale Investitionsbedarf ausreichend berücksichtigt worden. Das war aber nie Gegenstand des Gutachtens, das beauftragt wurde. Über die Frage werden wir uns jetzt verständigen, in welcher Zeitleiste auch immer, aber wir werden am Ende hoffentlich auf wissenschaftlicher Basis zu einem Ergebnis kommen. Ich zweifle nur an, dass Sie auch dann die wissenschaftlichen Ergebnisse anerkennen und akzeptieren. Sie wollen doch einfach nur immer mehr Geld obendrauf packen, Sie wollen doch die Probleme auf kommunaler Ebene mit mehr Geld einfach nur zuschütten.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist auch ein Problem der kommunalen Solidarität. Es kann doch nicht sein, dass wir Probleme in einem Feld dadurch stopfen, indem wir überall nur Geld reinschütten und am Ende insbesondere die Landräte, die Landkreise zusätzliches, mehr Geld bekommen. Das hat Herr Dittes vorhin auch dargestellt. Und zu der Beispielrechnung mit Greiz: Herr Dittes hat nicht gesagt, dass da irgendwie was wandert, sondern das Ergebnis von Ihrer Politik ist gewesen, dass am Ende den Gemeinden und Städten im Vergleich zu dem Vorschlag, den wir als Rot-Rot-Grün unterbreitet haben, Geld vorenthalten wird, was auf anderer Seite den Landräten, den Landkreisen zusätzlich gegeben wird. Das ist eine Verschiebepraktik innerhalb der kommunalen Ebene. Und da würde mich insbesondere mehr Solidarität auf kommunaler Ebene glücklich machen, wenn die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das auch mal ansprechen würden.
(Unruhe CDU)
Und zur Frage Relativierung des Rechnungshofberichts: Es ist ja nicht so, dass es nicht im Vorfeld Warnungen gegeben hätte, dass wir teilweise die Steuerausfälle in der kommunalen Ebene überkompensieren würden. Es gab eine Plenardebatte drüben in der Arena, als wir noch da getagt haben. Da haben wir ein Gesetz geändert, weil wir den Kommunen in der Corona-Pandemie unter die Arme gegriffen haben, haben ihnen zusätzliches Geld auch mit Unterstützung des Bundes gegeben. Da hat der Gemeinde- und Städtebund sich beschwert, die Kommunen wollen das Geld gar nicht, es sei ein vergiftetes Geschenk. Wir haben daraufhin das Gesetz geändert, dass die Kommunen ihre Hilfszahlungen des Landes vorfristig zurückzahlen können, um Strafzinsen bei den Sparkassen zu sparen. Das ist doch die Realität. Insofern hat der Rechnungshof recht mit der Feststellung, dass teilweise die Steuerausfälle auf kommunaler Ebene überkompensiert wurden, und das gilt es auch mit zu erwähnen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das habe ich auch nicht bestritten. Ganz im Gegenteil!)
Es würde mich freuen, wenn wir in der Reformdebatte im Unterausschuss KFA genau so eine Strukturanalyse auch mal machen würden, damit wir wegkommen von der Gießkanne, dass wir zielgerichtet dort als Land unterstützen, wo die Kommunen auch die Hilfe brauchen, aber nicht einfach so durchs Land fahren und sagen, jeder bekommt von allem gleich viel ab,
(Beifall DIE LINKE)
weil das nämlich auch nicht sachgerecht ist. Die Aufgabe des Landes ist es, die kommunale Finanzkraft in Abhängigkeit von der eigenen Leistungskraft weiter zu unterstützen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Landes, alles komplett zu finanzieren. Das unterscheidet uns von Ihnen. Sie wollen immer nur mehr Geld, wir wollen eine tiefgreifende Analysis und auf dieser Basis entsprechende politische Entscheidungen treffen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re707205.pdf
PDF-Datei (62 KB)
