Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 / Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und andere Gesetze

Zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung - Drucksache 5/473 und 5/479 - Zweite Beratung hier: Einzelplan 05 - Justizministerium


Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat immer schon besonderen Wert auf die Stärke der sozialen Funktion und Aufgabe von Justiz gelegt. Eine sehr wichtige Funktion ist der Zugang zu Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung ohne soziale Benachteiligung zu gewährleisten. Bei der Prozesskostenhilfe ist die Landesregierung auf wiederholtes Drängen von PDS und LINKEN dazu übergegangen, einen Haushaltsansatz zu wählen, der dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Dies begrüßen wir.

Ähnlich wichtig ist aber auch die Beratungshilfe. Sie ermöglicht Betroffenen, besonders in sozial und finanziell schwierigen Situationen, eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt, damit erst einmal geklärt werden kann, welche weiteren Schritte zur Rechtsdurchsetzung bzw. zum Rechtsschutz sinnvoll und notwendig sind. Immer mehr Menschen sind in existenziell wichtigen Bereichen wie Mietrecht, Familienrecht oder Sozialrecht von rechtlichen Problemen betroffen. Immer weniger Menschen, gerade in Ostdeutschland in den neuen Bundesländern, können sich noch Rechtsschutzversicherungen leisten, umso wichtiger werden Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Doch immer wieder erfahren wir von Betroffenen, dass ihnen die Erteilung von Beratungsscheinen durch die Gerichte verweigert wurde mit dem Argument: Der Haushaltstopf ist schon leer. Besonders gegen Ende des Jahres gibt es verstärkt solche Fälle. Deshalb hat DIE LINKE im Haushalts- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag auf die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Beratungshilfe um 250.000 € gestellt. Dieser Antrag hat im Ausschuss leider keine Mehrheit gefunden, was wir als LINKE angesichts der Betroffenen und der dargestellten Fakten für äußerst kritikwürdig halten.


Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Beachtung sozialer Aspekte im Justizvollzug ist - so seltsam das klingen mag - die Neuerrichtung einer Justizvollzugsanstalt dringend geboten. Es gibt hier offensichtlich auch schon Vorüberlegungen über Standorte, an denen ich mich hier nicht beteiligen werde. Fest steht aber seit Langem, dass die Unterbringungsbedingungen in den Justizanstalten Hohenleuben und Gera nicht mehr den geltenden Standards entsprechen, so dass eine zeitgemäße Vollzugsgestaltung praktisch nicht mehr möglich ist - Stichwort Unterbringung von sechs Gefangenen in einem Raum. Auch die Arbeitsbedingungen der Bediensteten gestalten sich durch diese Umstände äußerst schwierig. Mit Blick auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist auch der neue Haushaltstitel für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen beim Amtsgericht Mühlhausen zu begrüßen. Dennoch fordert DIE LINKE, einen neuen Titel zumindest für die Planungsleistungen der JVA- Neubauten aufzunehmen. Der Beginn der Arbeiten in diesem Projekt darf nicht weiter hinausgezögert werden. In der Planungsphase sollten auch schon die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt geprüft werden.

Meine Damen und Herren, eine weitere wichtige „Baustelle“ im Bereich des Justizvollzugs ist die Behebung des Personalproblems der ärztlichen Versorgung der Thüringer Justizvollzugsanstalten. Das Problem ist schon länger in Bearbeitung. Personalgewinnungsprogramme und damit verbundene andere Maßnahmen würden nun langsam vonnöten sein. Deshalb stellt DIE LINKE einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen von Ärzten in den JVAs. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang auch, ob man der wiederholten Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs folgen und es in Thüringen wieder öffentlich angestellte Anstaltsärzte geben sollte.

Der Entschließungsantrag zur Schaffung bzw. Verstärkung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen lässt sich nicht unbedingt aus der sozialen Funktion der Justiz ableiten, aber aus ihrer Aufgabe der Gleichbehandlung bei Strafverfolgungen. Es wird zu Recht von Bürgerinnen und Bürgern als ungerecht und skandalös empfunden, wenn etwaige Strafsünder und Wirtschaftskriminelle unter Umständen ungeschoren davonkommen, weil ihr Fall wegen fehlender Ermittlungskapazitäten verjährt ist. Die Diskussion um den Kauf der Steuersünder-CD hat nochmals deutlich gemacht, dass im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Ermittlungskapazitäten aufgestockt werden müssen, zumal es sich dabei meist um sehr komplexe Sachverhalte handelt und die Anzahl der Straftaten weiter zunimmt.

Abschließend: Dieser Entschließungsantrag zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften korrespondiert insoweit, meine Damen und Herren, auch mit den Anträgen der LINKEN zur Aufstockung des Personals im Bereich der Steuerprüfung. Danke.


(Beifall DIE LINKE)

Dateien