Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Markus Gleichmann

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/8233

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer hier und am Livestream! Ich muss mich schon sehr wundern. Zum einen habe ich mich sehr gewundert, dass Frau Tasch kritisiert, dass wir ein Gesetz einreichen, in die Ausschüsse gehen, Anhörungen machen, dann aufgrund der Anhörung und auch aufgrund der Diskussionen in den Ausschüssen Änderungen vornehmen, und das mehrfach, und sie dann sagt: Dann ist es das Papier ja nicht mehr wert, wo es draufsteht. Das ist total merkwürdig, was ist denn mit Ihrer Auffassung von parlamentarischer Arbeit? Das frage ich mich doch.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Vor allen Dingen, weil wir mit jeder Änderung versucht haben, auch die Kompromissbereitschaft deutlich zu machen, die wir bei dem Thema haben. Es geht ja gar nicht darum, was Sie erzählt haben, es hat mich gewundert, erst mal, dass Sie geredet haben, und ob Sie vielleicht die falsche Rede vorgelesen haben? Hier geht es um das Beteiligungsgesetz und nicht darum, ob Windräder aufgestellt werden, sondern sie werden aufgestellt, Sie werden errichtet und dann geht es darum, zu regeln, dass die Wertschöpfung, die diese Windkraftanlagen bringen, dass die hier im Land, in den Kommunen bleibt. Ursprünglich wollten wir auch, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt etwas davon haben. Das ist schon sehr, sehr merkwürdig, dass hier immer über das Ob diskutiert wird.

 

Herr Bergner, bei Ihnen von der FDP ist es ja immer ganz spannend. Sie sitzen ja hinter mir, deswegen muss ich nach hinten gucken. Es ist wie beim Tempolimit und bei Wärmepumpen. Es funktioniert überall in der Welt, nur halt hier in Deutschland nicht und in dem Fall scheinbar hier in Thüringen nicht.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir wären ja nicht die einzigen, die ein Windkraftbeteiligungsgesetz machen und das ist schon sehr, sehr merkwürdig.

 

(Unruhe Gruppe der FDP)

 

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Typisch FDP!)

 

Ich muss auch sagen, das ist auch ein schwieriger parlamentarischer Umgang und auch eine sehr große Unzuverlässigkeit der Opposition, insbesondere mit der CDU. Wir hatten ja vor zwei Plenarsitzungen zu diesem Thema auch eine Aktuelle Stunde eingereicht, bei der wir auch nochmal Pro und Kontra diskutiert haben. Damals hat Ihr energiepolitischer Sprecher folgendes gesagt – Thema „EEG-Regelungen, 0,2 Cent“ –, Zitat: „Dort ist es ja so geregelt im Bundesrecht, dass die Windkraftbetreiber 0,2 Cent je Kilowattstunde den Gemeinden zur Verfügung geben sollen. Aus diesem ‚sollen‘ könnte man ein ‚müssen‘ machen und das Ganze verpflichtend machen. Darauf können wir uns sofort einigen, das ist überhaupt kein Problem.“ Das war doch für uns die Ansage, zu überlegen, ob wir den Kompromiss eingehen, der in dieser Rede vorgeschlagen wurde, und wir haben gesagt, wir wollen das. Wir wollen, dass die Kommunen und damit auch die Bürgerinnen und Bürger indirekt davon profitieren. Dass Sie jetzt auch noch ablehnen, dass Windkraftanlagen gebaut werden, das ist schon sehr, sehr merkwürdig und ein sehr, sehr schwieriger Umgang.

 

Ein Kritikpunkt war ja auch immer noch, dass eingeschränkt wird, was die Kommunen quasi mit den Geldern, die sie zur Verfügung gestellt bekommen, machen dürfen. Und Herr Bergner, da haben Sie auch nur die Hälfte zitiert. Sie haben leider nach dem ersten Satz gestoppt. Sie hätten auch noch Folgendes vorlesen können, nämlich zur Erreichung des Zwecks ist insbesondere möglich, zum einen die Aufwertung von Ortsbild und ortsgebundener Infrastruktur in räumlicher Nähe, Optimierung der Energiekosten oder des Energieverbrauchs der Gemeinde oder der Einwohnerinnen und Einwohner, die Förderung kommunaler Veranstaltungen oder Einrichtungen, die Kultur, Bildung, sozialen Zwecken oder der Freizeit dienen oder unternehmerische Tätigkeiten in der Gemeinde. Sie haben auch nicht erwähnt, dass wir in dem Gesetzesvorschlag jetzt auch geregelt haben, dass eben die Einnahmen der Kommunen nach Absatz 2 nicht von den Finanzausgleichsvorschriften des Bundes und des Landes erfasst werden. Das heißt, die verbleiben auch dann bei den Kommunen, wenn Haushaltssicherungskonzepte usw. vorliegen. Das ist keine Einschränkung für die Kommunen. Am Ende habe ich mal Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gefragt: Ist da irgendwas in dem Bereich nicht erfasst? Könnt ihr euch irgendwelche Ausgaben vorstellen, die dort nicht miterfasst sind? Sie haben mir gesagt, nein, damit könnte man alles das tun, was sich die Kommunen leider an anderer Stelle aktuell vielleicht nicht leisten können.

 

Am Ende ist es doch so – und da geht es halt um die Akzeptanz –, es geht ja gar nicht darum einen Ablasshandel zu betreiben oder sich irgendwas zu erkaufen, sondern es gibt Windkraftanlagen. Windkraftanlagen sind notwendig. Durch das Gesetz werden nicht mehr oder weniger gebaut, aber dort, wo sie gebaut werden und eventuell das ästhetische Gefühl der Menschen beeinflussen, – sie sind ja nicht sonderlich schön, muss man sagen, sage ich ja auch –, muss man sich eben überlegen: Wie denkt man denn darüber?

Natürlich kann man sagen oder wir würden sagen: Mit jedem Flügelschlag einer Windkraftanlage wird weniger Braunkohle notwendig, weniger Landschaft in Sachsen, in Tschechien und in unseren Nachbarländern wird für immer zerstört. Jeder Flügelschlag führt dazu, dass keine extrem hohen Kosten notwendig sind, um unsichere Atomkraftwerke in Frankreich laufen zu lassen. Jeder Flügelschlag bringt weniger Abhängigkeit von Gaslieferungen, egal von wo aus der Welt. Und jeder Flügelschlag einer Windkraftanlage bringt regionale Wertschöpfung. Das sind ja die Argumente, die wir natürlich auf der Makroebene sagen können.

 

Aber es wird ja klarer durch unser Gesetz, denn mit unserem Gesetz würde es möglich werden, dass die Menschen sagen: Ja, jeder Flügelschlag einer Windkraftanlage bringt uns, dass wir keine Beiträge für Kindergärten bezahlen müssen, dass wir eine gute Infrastruktur vor Ort haben, dass wir das Schulessen oder Kindergartenessen kostenfrei machen können, dass wir das Museum, was viele Jahre schon leider nicht mehr in den Fokus geraten ist, in den Fokus nehmen und sanieren können, dass wir die Feuerwehr unterstützen können usw. usw. Das ist doch kein Ablasshandel,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

sondern das ist Unterstützung gerade auch der ländlichen Regionen, weil natürlich die Windkraftanlagen im ländlichen Raum stehen und es natürlich auch eine Gerechtigkeitsfrage ist, dass der ländliche Raum auch davon profitiert. Wir wollten – und es ist sehr schade, dass das rausgenommen wurde, dass wir das rausnehmen mussten –, dass die Einwohnerinnen und Einwohner jeden Flügelschlag einer Windkraftanlage begrüßen, weil es bedeutet, dass es günstigen Stromtarif gibt, also einen speziellen Stromtarif für die Gemeinden oder eine Strompreis-Erlösgutschrift, die es auch in anderen Ländern, in anderen Bereichen gibt. Das ist doch nichts Neues, was wir da erfinden, sondern da gibt es auch Möglichkeiten, das umzusetzen.

 

Das alles hätten wir regeln können, das alles wollten wir regeln. Das ist schon sehr empörend, muss man sagen: Da gehen wir schon kompromissbereit über unsere Schmerzgrenze hinaus und dann erzählen Sie uns, dass das alles das Papier nicht mehr wert ist, was hier verhandelt wurde. Das ist schon sehr merkwürdig. Das zeigt aber zum einen auch, dass ich sehr erstaunt bin, wie viele CDU-Fraktionen hier im Raum sitzen, und zum anderen, dass es scheinbar vor der Wahl nicht mehr möglich ist, mit ihnen konstruktive Politik zu machen. Und die Frage steht, ob es nach der Wahl überhaupt eine Möglichkeit gibt, mit der CDU in Thüringen konstruktive Politik zu machen. Ich bin da leider mittlerweile am Zweifeln. Deswegen ist ganz deutlich, dass es im September auch eine Entscheidung wird: profitiert Thüringen, profitiert Deutschland von Windkraftanlagen, die gebaut werden oder nicht. Das kann man im September dann auch alles mit seiner Wahlentscheidung deutlich machen.

 

Eins muss ich auch noch mal sagen: Gerade diese Wirtschaftsparteien, FDP und CDU, wie sie sich immer nennen, wir wissen ja, das stimmt gar nicht so richtig. Am 3. Juni 2024 wurde in Hagen das Walzwerk des Stahlherstellers thyssenkrupp umgestellt. Es erhält künftig einen Großteil seines Stroms aus einem direkt angeschlossenen Windpark. Es handele sich um „das erste deutsche Industriewerk, das über eine Direktanbindung mit lokal erzeugtem Windstrom versorgt wird“, berichtet thyssenkrupp Steel am Montag. Ich sage mal, ich hätte gern gehabt, dass in dieser Schlagzeile nicht Hagen steht, sondern dass dort Unterwellenborn steht oder Silbitz, weil wir hätten das auch alles erreichen können. Aber es war leider mit Ihnen als Opposition nicht möglich. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien