Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) 2/2

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, ich freue mich wirklich ungemein, dass wir nun an dieser Stelle wie planmäßig angedacht auch vor der Sommerpause in die zweite Beratung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einsteigen. Die Unwetterereignisse der letzten Tage waren maßgebend für die Notwendigkeit von präventiver Politik und einem wirklich gut aufgestellten Katastrophenschutz. In vielen Thüringer Landkreisen dauern die Aufräumarbeiten nach den Unwettern noch immer an. Überspülte Straßen, vollgelaufene Keller und überflutete Agrarflächen – mithilfe von tatkräftigen Einwohnerinnen und Einwohnern und dem Engagement unserer Einsatzkräfte konnte an vielen Orten Schlimmeres verhindert und schnell gehandelt werden. Allein im Landkreis Gotha waren laut dem MDR mehr als 80 Feuerwehrleute im Einsatz, im Ilm-Kreis ist die Feuerwehr fast 90 Mal ausgerückt, doch durch die zahlreiche Mitarbeit hatten wir im Freistaat die Situationen an den meisten Stellen schnell unter Kontrolle, sodass wir über 60 Helfende aus Thüringen seit Montag mit Rettungsbooten, Mannschaftstransportwagen und Küchen- und Betreuungswagen in die süddeutschen Hochwassergebiete schicken können, um dort ebenfalls zu unterstützen und bei der Versorgung der vom Wasser eingeschlossenen Bevölkerung zu helfen. Es sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein, daher auch an dieser Stelle aus dem Landtag heraus noch mal danke zu sagen. Danke, liebe Einsatzkräfte für euer Engagement zum Wohle der Gemeinschaft, euch gebührt unser aller Respekt auch hier aus dem Landtag heraus.

 

Und genau dafür machen wir dieses Gesetz, das Rot-Rot-Grün hier einbringt, um jenen Menschen nämlich den Rücken zu stärken, die für andere in der Not zur Stelle sind. Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bietet seit über 32 Jahren einen wichtigen Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure. Für zeitgemäße Richtlinien sind stetige Anpassungen aber auch nötig, die haben wir in den letzten Jahren punktuell auch immer wieder vorgenommen, natürlich immer in enger Absprache mit den Praxispartnern und Praxispartnerinnen, die in Form von Arbeitsgruppen und als Anzuhörende im Ausschuss wirklich wertvolle Anregungen eingebracht haben. Mit dem nun vorliegenden 143-seitigen Gesetzentwurf bringen wir umfangreiche Verbesserungen auf den Weg. In der Anhörung der Expertinnen und Experten im Innenausschuss des Landtags stieß der Entwurf bei Feuerwehrverbänden, Brandschutzexpertinnen und Brandschutzexperten und kommunalen Spitzenverbänden auf großen Zuspruch. Danke auf jeden Fall schon mal dafür.

 

Die Strukturen und Abläufe bei den Feuerwehren werden nun verbessert, die Förderung des Ehrenamts und die Digitalisierung weiter vorangetrieben. Wir verdoppeln die Jugendpauschale auf 50 Euro. Künftig soll auch der Betrieb einer dezentralen technischen Servicestelle zur Erfüllung der Aufgaben der Landkreise im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik verpflichtend sein und die psychosoziale Notfallversorgung hält nun Einzug in das Gesetz und vieles mehr.

 

Für viele Menschen in Thüringen wird sich der Gesetzentwurf ganz praktisch auswirken. Wir haben bereits Gelder im Haushalt verankert für eine flächendeckende Brandschutzerziehung, welche mit einem vorgezogenen Inkrafttreten noch in diesem Jahr, also noch recht schnell an den Start gehen kann. Damit stärken wir zugleich auch die Nachwuchsgewinnung. Es ist uns in den letzten Jahren bereits gelungen, viele Tausende von Jugendlichen in die Feuerwehren zu holen. Der aktuelle Brand- und Katastrophenschutzbericht weist sogar 3.700 Mitglieder mehr als noch 2024 bei den Jugendfeuerwehren aus. Besonders erfreulich ist, darunter sind fast 1.500 Mädchen mehr als Zugewinn zu verzeichnen. Aber dennoch können wir uns darauf natürlich nicht ausruhen, denn der demografische Wandel verlangt uns deutlich mehr ab.

 

Für meine Fraktion möchte ich mich bei allen Anzuhörenden für die Stellungnahmen und Gespräche bedanken. Im Ergebnis dessen konnten wir das Gesetz nun noch besser abrunden gerade auch hinsichtlich der Einsätze auf den Autobahnen. Vor allem ist es uns aber gelungen, auch deutlich zu machen, dass nicht jede populäre Gießkannenforderung wirklich sinnhaft ist. Rot-Rot-Grün hatte bereits die Jugendfeuerwehrpauschale auf 25 Euro erhoben und plant nun eine Verdopplung auf 50 Euro. Die CDU dachte sich dann aber, ganz egal, was es kostet, wir verdoppeln das auch noch mal und stehen dann noch besser da. Es ist ja schließlich auch Wahlkampfjahr. Die Feuerwehrverbände und die Vertreter/-innen haben dann im Ausschuss aber doch recht deutlich klargemacht, dass das nicht so wirklich Sinn ergibt und auch eine Geldverschwendung wäre, und dies dann woanders besser investiert wäre. Wir konnten uns dann glücklicherweise natürlich auch gemeinsam mit der CDU stattdessen darauf verständigen, dass 50 Euro für die Jugendfeuerwehren schon genau richtig sind und wir stattdessen die Jugendfeuerwehren auf die Katastrophenschutzorganisation ausdehnen. Somit haben wir hier einen idealen Kompromiss erzielt, der uns in der Sache auch weiter voranbringt. Außerdem werden wir natürlich auch der Helfergleichstellung von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten gerecht.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Völlig sinnfrei – das ist eben auch schon angeklungen – war dann auch die Debatte um die Demokratiepassage im Gesetz. Hier haben sich dann CDU und FDP von der AfD treiben lassen und den Mythos einer vermeintlichen sogenannten Gesinnungsprüfung weitererzählt.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was ist denn das für ein Quatsch? Wir haben uns von niemandem treiben lassen!)

 

Doch darum geht es überhaupt nicht. Es geht nämlich schlicht darum, dass, egal wer bei der Feuerwehr aktiv ist, eine persönliche Eignung und Integrität haben muss, die im Einklang mit der Menschenwürde, dem Rechtsstaatprinzip und auch dem Demokratieprinzip steht. In der Thüringer Verfassung steht, dass niemand wegen seiner Herkunft, seiner sozialen Stellung, seiner religiösen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt oder angefeindet werden darf. Genau das ist eben der Punkt, denn, wenn man die Feuerwehr ruft, dann muss man sich auch auf sie verlassen können. Natürlich haben wir auch Rassismus und Antisemitismus unter Angehörigen der Feuerwehren ebenso, wie wir das auch in der gesamten Gesellschaft haben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und es ist auch völlig absurd, das abzustreiten, wie das Herr Bühl von der CDU letztens im MDR getan hat, wohlgemerkt als ehemaliger Verfassungsbeschützer, denn die Feuerwehren selbst sind da schon viel weiter. Der Thüringer Feuerwehrverband hat dazu eigene Broschüren rausgebracht, sie haben eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Das bräuchte man eben nicht, wenn es das Phänomen nicht gäbe. Im Ergebnis haben dann also CDU und FDP relativ groß getönt, die Demokratieklausel weiter zu streichen, gaben dann aber letztendlich doch, Gott sei Dank, klein bei. Die FDP verschob sie in eine Präambel und die CDU tauschte das Wort „eintreten“ durch „einstehen“. Ganz ehrlich, diese Debatte war irgendwie eine Farce, darauf hätten wir wirklich verzichten und die Zeit irgendwie anderweitig nutzen können. Sie hat zeitweise das ganze vernünftige Gesetz überlagert und auch von den Expertinnen und Experten in der Anhörung kam da größtenteils einfach Unverständnis. Auch der Feuerwehrverband hat sich davon distanziert und mit Unverständnis auf das Agieren von FDP und CDU an dieser Stelle agiert. Umso mehr freut es mich, dass wir hier einen Kompromiss gefunden haben, der nun auch tragfähig ist.

 

Bei der Kostenregelung der Tragehilfe Rettungsdienst in § 55 standen die Abgeordneten des Ausschusses ein Stück weit zwischen den Stühlen, auf der einen Seite waren da nämlich die Feuerwehren und die Gemeinden und auf der anderen Seite die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen. Die Aufnahme der neuen Entgeltregelung des § 55 Abs. 3 Nr. 4 war eine zentrale Forderung der Feuerwehren bei der Erstellung des Gesetzentwurfs. Wichtig ist hier, auch noch mal zu wissen, es geht hierbei nicht um die derzeitige Praxis, dass bei der Notwendigkeit einer Tragehilfe die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, wenn eine schwergewichtige Person von der Mannschaft des Rettungswagens allein nicht aus der Wohnung zum Fahrzeug gebracht werden kann. Es geht nicht um die Tragehilfe bei der Rettung von Personen aus einer lebensgefährlichen Situation, denn dann bleibt der Einsatz der Feuerwehr natürlich weiterhin kostenfrei, aber es geht um die Einsatzkosten, sprich die Freistellungszahlungen an die Arbeitsgeber der Feuerwehrangehörigen, die eigentlich die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes tragen müssten, aber dann auf die Gemeinden geschultert werden. Um das zu ändern, sieht das Verfahren nun eine Erstattung der Einsatzkosten von Durchzuführenden vor, die diese Kosten dann in den Jahresverhandlungen mit den Kassen klären. Wir haben wahrgenommen, dass sich die Freude darüber bei den Hilfsorganisationen – freundlich gesagt – etwas in Grenzen hält. Im direkten Gespräch mit der LAG haben die Organisationen das auch uns gegenüber noch mal deutlich erläutert. Herzlichen Dank auf jeden Fall auch an dieser Stelle dafür. Was dort bereitwillig geleistet wird, teils auf wenigen Schultern, verdient auch hier unsere allerhöchste Anerkennung. Gerade bei den Maltesern, beim ASB, beim DRK, bei den Johannitern und auch bei der DLRG gibt es bereits heute eine hohe Belastung. Hier schultern teilweise wenige Beschäftigte eine massive Arbeit und leisten hier einen unschätzbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit von Menschen in Thüringen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Im Ergebnis der Gesamtabwägung haben wir uns gemeinsam als Rot-Rot-Grün dem Thüringer Innenministerium und auch mit der CDU-Fraktion dafür entschieden, den Stichtag auf 2026 zu legen, um ausreichend Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen, und planen nun für Mitte 2025 eine Befassung des Innen- und Kommunalausschusses, um das ganze Verfahren zu evaluieren. Zudem befindet sich ja noch ein Entschließungsantrag auf der Tagesordnung zum § 55, der auch eine Moderation der Begleitung und auch eine Unterstützung der Hilfsorganisationen durch das Innenministerium vorsieht.

Unser Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün greift weitere Regelungsbestandteile im Ergebnis der Anhörung auf, die wir untergesetzlich regeln möchten, unter anderem die Novellierung der Thüringer Feuerwehrorganisations- und Katastrophenschutzverordnung, eine künftig noch stärkere Berücksichtigung bei der Aufwandsentschädigung von Verantwortungsträgern der Jugendfeuerwehr, eine Katastrophenschutzstatistik und den weiteren Ausbau von psychosozialer Notfallversorgung. Weiterhin finden sich hier noch viele andere sinnvolle Bestandteile, die wir aus den Gesprächen mit den Katastrophenschutzhelfenden mitgenommen haben, insbesondere eben auch mit der LAG, den Hilfsorganisationen, zum Beispiel ein Ende der Limitierung bei den Lkw-Fahrern auf den Katastrophenschutzfahrzeugen, eine Verstetigung der Mitgliederkampagne, Katastrophenschutz auch über 2025 hinaus, aber auch einen Stromerzeuger in höherer Leistungsklasse. Da haben wir derzeit 4, 9 und 11 Kilowattampere in der Beschaffung und sollten zukünftig ein paar leistungsfähigere Netzersatzanlagen in den Blick nehmen, um beispielsweise auch kritische Infrastrukturen kurzfristig zu unterstützen.

 

In Summe ist das nun wirklich ein rundes Gesetz, was wir hier vorgelegt haben. Denen möchte ich meinen Dank aussprechen, die sich daran beteiligt haben, insbesondere dem Referat 24 im Thüringer Innenministerium und allen Engagierten und natürlich auch allen Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitsgruppen und dem Steuerungsgremium. Vielen Dank dafür.

 

Eigentlich wollte ich meine Redezeit jetzt nicht für das Nichtstun der AfD im Ausschuss verplempern und verschwenden. Aber, da es jetzt vorhin noch mal ankam: Die AfD war in diesem Ausschuss, in dieser Debatte die einzige Fraktion, die absolut keine einzige konkrete Änderung vorgelegt hat. Wenn man sich noch mal an die Haushaltsverhandlungen erinnert, war sie die Fraktion, die für die Feuerwehren knapp 15 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt kürzen wollte. Ich finde, das sagt viel dazu, wie viel Ihnen Katastrophenschutz wert ist. Sie machen Ihrem Ruf als politische Brandstifter eben jede Ehre. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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