Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/151
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin zunächst froh darüber, dass wir gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode ein so wichtiges kommunalpolitisches Thema hier auf der Tagesordnung haben, weil damit die Chance besteht, die erfolgreiche Kommunalpolitik der letzten fünf Jahre auch wirksam und nahtlos fortzusetzen.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Walk, ich finde es ja schon erstaunlich, wenn Sie sich hier als Kommunal- und
Finanzexperte hinstellen. Nach meiner Erinnerung sind Sie ja im Eisenacher Stadtrat nicht mal mehr im Haupt- und Finanzausschuss. Sich hier dann hinzustellen und so zu tun, als würden Sie …
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sie sind gar nicht im Stadtrat!)
Ja, das hat auch Kunde, das wissen Sie. Wenn Sie mit mir über die Kommunalordnung und darüber reden wollen, dass auch Verwaltungsmitarbeiter künftig im Stadtrat sitzen dürfen, so wie es in der vorläufigen Kommunalordnung bis 1994 in Thüringen auch mal galt, dann können wir das gerne tun. Aber ich will mit dieser falschen Erzählung endlich aufräumen, dass Sie sich hier ständig hinstellen und wiederholen, dass Rot-Rot-Grün in den letzten fünf Jahren die Zuweisungen an die kommunale Ebene gekürzt hätte. Das stimmt ausdrücklich nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und da empfehle ich Ihnen einfach mal einen Blick auf die Zahlen. Ich meine, dass die CDU Probleme mit Zahlen und Mengenlehre hat, das haben wir ja gestern mehrfach gehört – vielleicht konnten Sie ja über Nacht das Spielzeug von Frau Lehmann inzwischen mal auspacken und damit üben –, aber Sie müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen in Thüringen im Jahr 2019, im letzten Jahr, 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gehabt haben als 2014, dem letzten Jahr, in dem die CDU in Thüringen an einer Regierung beteiligt gewesen ist. Und diese 1,2 Milliarden Euro speisen sich zum einen aus eigenen Steuermehreinnahmen in Höhe von 460 Millionen Euro und zusätzlich aus höheren Landeszuweisungen in Höhe von 730 Millionen Euro.
Ihr Problem, und das haben Sie eben auch noch mal deutlich gemacht, ist, Sie gucken einseitig nur auf die Schlüsselzuweisungen. Der Kommunale Finanzausgleich ist aber komplexer. Der besteht nämlich nicht nur aus den Schlüsselzuweisungen. Sie wissen ja, dass die Schlüsselzuweisung nur die Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und den tatsächlichen eigenen Steuereinnahmen ausgleicht, und das auch nicht vollständig, sondern diese Differenz wird nur zu 80 Prozent ausgeglichen. Und unter sonst gleichen Bedingungen ist es eben so, wenn die kommunalen Steuereinnahmen um 460 Millionen Euro steigen, dass in der Folge dessen die Schlüsselzuweisungen sinken. Aber Rot-Rot-Grün hat das eben nicht einfach so zur Kenntnis genommen, sondern hat die sonstigen Landesmittel um 730 Millionen Euro erhöht. Und das führt nämlich am Ende dazu, dass die Kommunen im letzten Jahr 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gehabt haben. Was Sie auch verschwiegen haben, wenn Sie den KFA thematisieren: Sie dürfen nicht nur die Schlüsselzuweisungen an sich anschauen, sondern Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die kommunalen Mittel zugunsten des Mehrbelastungsausgleichs umgeschichtet worden sind.
Aber ich will Ihnen ja eine Brücke bauen. Wenn Sie Ihr Gesetz als Anlass nehmen wollen, um mit uns beispielsweise im KFA die Bedarfsermittlung neu zu diskutieren, dann lade ich Sie recht herzlich dazu ein. Rot-Rot-Grün hat im Koalitionsvertrag dazu eine entsprechende Zielstellung formuliert, dass wir uns diesem Thema also sehr intensiv annehmen wollen, und wenn Sie zusammen mit uns und den kommunalen Spitzenverbänden in die Debatte einsteigen wollen, dann würde mich das freuen. Ich würde mich auch freuen, wenn wir endlich aus dieser ständig wiederkehrenden periodischen Diskussion zum Grundsatz beim KFA rauskommen würden, weil am Ende die Kommunen dadurch nur verunsichert werden. Was wir aber brauchen, ist Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Und wenn wir einen gemeinsamen Grundkonsens schaffen würden, über fünf Jahre und darüber hinaus den Kommunalen Finanzausgleich nicht ständig neu zu diskutieren, wäre ich Ihnen ausdrücklich dankbar.
Ihr Gesetz von CDU und FDP enthält – darauf ist Herr Hey eben schon kurz eingegangen – eine Schwäche. Sie reagieren nämlich nur auf eine ständig wiederkehrende Forderung, indem Sie einmalig 168 Millionen in den Raum werfen. Das ist aus meiner Sicht kein wirklich durchdachtes Konzept und hat schon gar nichts mit einem eigenen Gestaltungsanspruch zu tun. Deswegen ist es aus meiner Sicht folgerichtig, dass wir, weil wir ein Konzept haben, vorschlagen, diese Mittel über die gesamte Legislaturperiode zu verstetigen, weil damit Planungssicherheit auf kommunaler Ebene hergestellt wird.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemand bezweifelt den Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene. Es gibt unbestritten extreme Nachholebedarfe, aber ich will auch deutlich sagen: Wenn wir hier über 168 Millionen von Ihnen oder 568 Millionen von Rot-Rot-Grün reden, dann dürfen Sie nicht so den Eindruck erwecken, als würden die Kommunen nicht investieren. Wenn Sie durch das Land fahren, sehen Sie überall Baustellen, das sind kommunale Investitionen. Wir reden über zusätzliche Investitionsmittel, es sollen zusätzliche Investitionen angereizt werden, die müssen am Ende auch tatsächlich kommen. Da empfinde ich es als befremdlich, wenn beispielsweise einzelne Landräte sagen, sie freuen sich über das Geld, weil sie damit ihre Investitionen, die sie ohnehin schon geplant haben, abfinanzieren können, sich damit Spielräume im Verwaltungshaushalt schaffen und dann die Kreisumlage senken können und damit einer Debatte in ihren Kreistagen aus dem Weg gehen, weil das dort offensichtlich keine Mehrheit findet. Da muss ich deutlich sagen: Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen mit den zusätzlichen Investitionsmitteln auch tatsächlich zusätzliche Investitionen in den Kommunen sehen. Und damit wir das sehen, haben wir in unseren Gesetzentwurf eine Evaluationsklausel geschrieben, indem wir vorschlagen, dass wir im Abstand von jeweils zwei Jahren überprüfen wollen, was mit dem Geld geschehen ist. Damit sorgen wir für Transparenz im politischen Handeln im gesamten politischen Raum und wir machen es auch für die Einwohnerinnen und Einwohner deutlich, was mit ihren Steuergeldern vor Ort konkret geschehen ist.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Unterstützung für das Ansinnen, den Kommunen mehr Geld zu geben – und ich bin ausgesprochener Kommunalpolitiker und freue mich auch darüber, dass wir offensichtlich hier einen Grundkonsens haben –, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen tatsächlich Probleme haben, diese Mittel abzurufen. Da mag es, Herr Walk, bürokratische Hemmnisse geben, das will ich gar nicht bestreiten, darüber kann man reden, wie man das auch weiter vereinfachen kann. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen gar nicht über ausreichend Kapazitäten verfügen, diese Mittel auch tatsächlich umzusetzen, weil die entsprechenden Planer und Fachleute in den Verwaltungen gar nicht mehr vorhanden sind und diese auch voll ausgelastet sind und selbst die Planungsbüros, die teilweise diese Aufgabe übernehmen würden, gar nicht über die entsprechenden freien Kapazitäten verfügen. Selbst wenn eine Kommune dazu gekommen ist, noch eine Planung auf den Weg gebracht zu haben, muss sie erst mal eine Baufirma finden, die in der Lage ist, ein Angebot abzugeben, die über freie Kapazitäten verfügt. Die kommunale Erfahrung ist doch, dass ein Großteil von Ausschreibungsverfahren aufgehoben werden muss, weil es gar keine Angebote mehr gibt oder die Baufirmen ein sogenanntes Abwehrangebot anbieten, wo die Preise so astronomisch hoch kalkuliert sind, dass sie davon ausgehen, sie kriegen den Zuschlag ohnehin nicht, wollen aber wenigstens mal wieder in der Verwaltung gelistet werden.
Liebe Damen und Herren, da müssen wir also auch schauen, wie wir damit umgehen. Von daher ist es ein wirklich kluger Schachzug, dass wir vorschlagen, dass die Mittel nicht in diesem Jahr oder in den jeweiligen Jahren vollständig ausgegeben werden müssen, so wie es Ihr Gesetzentwurf nämlich vorsieht, sondern dass die Kommunen das ansparen können, in die Rücklage überführen können, damit auch in Folgejahren dann größere Investitionsvorhaben realisieren können oder aber für Zeiten, in denen vielleicht die Konjunktur abschwächt, eine Vorsorge getroffen haben und sich ein Polster für andere Investitionen aufgebaut haben.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ein sehr guter Vorschlag!)
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Vorschlag geht auch in anderen Punkten nicht weit genug, da sich gerade die Kommunen, die besonders hohe Investitionsbedarfe haben, die finanzschwach sind, die Not leidend sind, die gegebenenfalls von Bedarfszuweisungen abhängig sind, mit der Gefahr konfrontiert sehen, dass die Zuweisungen, die wir hier jetzt diskutieren, gegebenenfalls mit künftigen Bedarfszuweisungen verrechnet werden. Es wäre grober Unfug, wenn wir es zulassen würden, dass in den Kommunen, die unbestritten die enormsten Investitionsbedarfe haben – Herr Walk, dazu lade ich Sie ein, sich im Interesse von Eisenach auch da für unseren Vorschlag starkzumachen –, eine solche Verrechnung mit den Bedarfszuweisungen nicht erfolgt. Das wäre tatsächlich grober Unfug.
(Beifall DIE LINKE)
Und eine zweite Maßnahme: Herr Walk, ich gehe davon aus, dass Sie dann unseren Gesetzentwurf unterstützen. Sie wissen das. Gerade diesen Kommunen, die eben nicht mehr kreditfähig sind, weil sie in einer spezifischen Haushaltslage sind, wollen wir die Möglichkeit geben, dass sie insbesondere für rentierliche Investitionen diese Kredite aufnehmen dürfen, die dann gegebenenfalls auch als Eigenmittelersatz für Förderprogramme und Ähnliches dienen können, wenn es sich beispielsweise um rentierliche Investitionen handelt. Damit können die Kommunen in die Lage versetzt werden, einen großen Wurf zu meistern und gleichzeitig nachhaltige Zukunftsinvestitionen auf den Weg zu bringen, wenn es sich bei rentierlichen Maßnahmen beispielsweise um energetische Maßnahmen handelt, in der Energieeinsparung usw. usf., wodurch dann auch in den Folgejahren Betriebs- und Unterhaltungskosten deutlich und spürbar nachhaltig gesenkt werden können – also eine Vielzahl, eine ganze Palette von Maßnahmen, wo wir als Rot-Rot-Grün dankenswerterweise den Vorschlag von CDU und FDP aufgegriffen haben. Aber es war eben auch erforderlich, an einer ganzen Reihe von Punkten Ihren Vorschlag weiter zu qualifizieren. Dazu haben wir einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.
Insofern freue ich mich auf die Beratung beider Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss und sehe dem mit Freude entgegen. Wir haben ja morgen die Sondersitzung. Das haben wir schon beschlossen, um möglichst schnell in die Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden kommen zu können. Auf diese Debatten freue ich mich. Insofern, Frau Präsidentin, darf das als Antrag verstanden werden, den Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Kommunalausschuss und zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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