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Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024 2/2

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/151

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich finde es schon erstaunlich, dass in der Debatte der Fraktionsvorsitzende der CDU jetzt an das Rednerpult treten musste, weil offensichtlich der kommunalpolitische Sprecher Herr Walk nicht mehr in der Lage ist, die Debatte führen zu können.

 

(Unruhe CDU)

 

Herr Walk, ganz ruhig, ich habe eben erst angefangen.

 

(Heiterkeit DIE LINKE)

 

Herr Mohring, Ihr Redetalent ist ja durchaus auszeichnungswürdig und durchaus talentiert, aber Sie haben es eben nicht vermocht, die inhaltlichen Fehler von Herrn Walk wieder geradezurücken.

 

Ich will mal auf ein paar Punkte eingehen. Wir haben ein paar Zielvorgaben, ein paar politische Zielvorgaben in unserem Gesetzentwurf hineinformuliert, wo wir einen politischen Gestaltungsanspruch deutlich machen, wo wir davon überzeugt sind, das sind die Herausforderungen und Zukunftsaufgaben, wo die Kommunen investieren sollen, eingeschränkt auch noch durch das Wörtchen „insbesondere“. Jetzt frage ich Sie mal ehrlich, welcher Kommunalpolitiker vor Ort etwas gegen weitere Investitionen in die Zukunftsaufgabe Bildung haben soll. Dahinter wird sich jeder Bürgermeister versammeln können, weil jeder Bürgermeister einen Kindergarten bei sich in der Gemeinde hat. Das ist jetzt eine Bildungsaufgabe. Jeder Landrat wird sich hinter dieser Bildungsaufgabe versammeln können, weil jeder Landrat auch Schulen hat und das Geld da immer gut angelegt ist.

 

Unter die Frage der Mobilität können Sie so viel fassen. Sie können in den Dörfern Radwege bauen, Sie können Fußwege bauen, Sie können damit Elektrobusse anschaffen. Es ist also sehr breit gefächert. Wo Sie da eine unzulässige Einschränkung sehen, kann ich nicht erkennen. Wir haben dort einen politischen Gestaltungsanspruch und wollen das auch in dieser Aufzählung deutlich machen.

 

Herr Walk, Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie wollen. Sie diskutieren ein zusätzliches Investitionshilfsprogramm, nennen das auch noch so, schreiben das sogar noch in die Überschrift in den Paragrafen und schreiben, dass es für Investitionen sein soll. Dann stellen Sie sich hin und sagen, die Kommunen sollen damit ihre Verwaltungshaushalte ausgleichen.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da müssen Sie genau zuhören!)

 

Ich habe Ihnen sehr genau zugehört und habe festgestellt, dass Sie offensichtlich das System der Kommunalhaushalte noch immer nicht verstanden haben. Sie haben die Materie einfach nicht verstanden. Dabei bleibe ich.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Das sagt einer, der …)

 

Ich empfehle Ihnen einfach einen Blick in die entsprechende Rechtsgrundlage. In der Gemeindehaushaltsverordnung steht ganz am Anfang in § 1 Abs. 1 die entsprechende Definition, was unter Vermögenshaushalt zu verstehen ist.

Ich will mal deutlich machen, da Sie immer wieder behaupten, dass wir oder Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren das Geld für die Kommunen gekürzt hätten: Die Evaluierung des Finanzbedarfs der Kommunen hat ergeben, dass der errechnete Bedarf 300 Millionen Euro weniger wäre, als das, was Rot-Rot-Grün am Ende im Gesetz beschlossen hat. Die Koalition hat also 300 Millionen Euro über den Bedarf obendrauf gelegt. Wie Sie da zu einer Kürzung kommen können, kann ich nicht erkennen. Wenn Sie, Herr Mohring, hier wieder Äpfel mit Birnen vergleichen, ist das einfach unredlich. Sie können nicht einmal die Schlüsselmasse nehmen und da Sonderprogramme außerhalb des Finanzausgleichs obendrauf addieren und auf der anderen Seite nur die reinen Schlüsselzuweisungen betrachten. Das führt natürlich zu Verwerfungen, das sind Zahlen, die überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie zur Datengrundlage nehmen wollen.

 

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich habe von der Ausgleichsmasse gesprochen!)

 

Wenn Sie, Herr Walk, das jetzige System der Bedarfsermittlung im Kommunalen Finanzausgleich kritisieren – das war vor Ihrer Zeit, das können Sie nicht wissen: Es gab 2005 ein Urteil vom Verfassungsgericht, das hat klar gemacht, dass das damalige System der Finanzzuweisung verfassungswidrig ist. Und da war es Ihr Finanzminister, Dr. Voß aus Sachsen, der dann hier in Thüringen Finanzminister von der CDU gewesen ist, der das System auf den Weg gebracht hat mit Blick auf das Urteil von 2005, das heute in wesentlichen Teilen noch immer Bestand hat. Also schieben Sie uns da nicht den Schwarzen Peter in die Schuhe, sondern gucken Sie einfach mal in Ihre eigenen Parteireihen!

 

Ich will auch noch mal deutlich machen, wo die Koalition in den letzten fünf Jahren deutlich nachgebessert hat. Der Soziallastenansatz im Finanzausgleich ist von 8 auf 14 – das ist die Einwohnergröße – erhöht worden. Der Kinderansatz ist von 4,5 auf 6,7 erhöht worden. Es wurde ein Sonderlastenausgleich für Kurorte geschaffen, 10 Millionen Euro jedes Jahr. Es wurde eine Klausel eingeführt, Sonderzuweisung Demografie, wirkt allerdings erst 2022, mit der besondere Härten abgemildert werden sollen. Und wir haben – da müssen Sie einfach mal entscheiden, was Sie jetzt sagen oder auch nicht verstanden haben – den Kulturlastenausgleich, der früher außerhalb des KFA gewesen ist, in den KFA integriert. Insofern ist es auch kein Widerspruch zu dem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir Sonderprogramme oder Sonderzuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs zurücktreten lassen wollen, sondern das ist genau im Einklang mit der bisherigen Politik.

 

Zusätzlich zu den ganzen Mitteln, die ich jetzt eben aufgeführt habe, hat Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren 200 Millionen für freiwillige Gemeindefusionen und für die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis noch mal 48 Millionen oben draufgelegt. Wie Sie bei der Aufsummierung dieser ganzen Zahlen weiterhin zu der Auffassung kommen, Rot-Rot-Grün hätte in den letzten Jahren bei dem Finanzausgleich oder bei den Zuweisungen an die Kommunen gekürzt, das erschließt sich mir nach wie vor nicht.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das ist alles ein Beleg dafür, dass Rot-Rot-Grün den Kommunen in den letzten Jahren massiv Geld bereitgestellt hat. Wenn Sie einzelne Zahlen, Herr Bergner, vorgetragen haben – ich habe von 1,2 Milliarden mehr in den Kommunen gesprochen, also eigene Steuereinnahmen und Zuweisungen des Landes an die kommunale Ebene. Das ist natürlich in der Gesamtbetrachtung für die gesamte kommunale Familie. Da gestehe ich ein, das kommunale Leben ist höchst ausdifferenziert, da gibt es Kommunen, denen geht es extrem gut, die kriegen auch keine Schlüsselzuweisungen und die sind teilweise abundant, die zahlen in das System ein. Aber Ihr Vorschlag sieht auch noch vor, dass selbst diese Kommunen zusätzliche Investitionsmittel bekommen sollen, bei denen einfach die Frage zu stellen ist, wie hoch tatsächlich deren Bedarfe sind, wenn wir Kommunen haben, die Bürgerstiftungen bilden, weil sie nicht mehr wissen, wohin mit ihrem Geld, dann ist doch wirklich die Frage zu stellen, ob da diese Gleichmacherei tatsächlich sinnvoll ist. Und es gibt – darauf haben Sie hingewiesen, Herr Bergner, das ist zweifellos so – viele Gemeinden und Städte, insbesondere kleinere, aber auch kreisfreie Städte, die offensichtlich Finanzprobleme haben. Das liegt aber an der Struktur der kommunalen Ebene. Da müssten wir Strukturveränderungen diskutieren und am Ende durchsetzen, um diese Verwerfungen aufzuheben. Diese Probleme werden wir aber nicht dauerhaft mit noch mehr Geld überdecken.

 

Und, Herr Bergner, noch ein paar Zahlen zu Hohenleuben: Sie haben recht, ich habe nachgeguckt, das Landesamt für Statistik ist sehr aussagekräftig und ein schönes Instrument – Schlüsselzuweisungen von Hohenleuben: Ich habe jetzt mal die Zahlen 2015 mit 2020 verglichen, ich glaube, Sie hatten 2018, aber ich habe mich auf 2015 beschränkt. Bitte?

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: 2014!)

 

2014. Ich habe 2015 genommen, weil das das Jahr war, in dem Hohenleuben den höchsten Betrag an Schlüsselzuweisungen bekommen hat, das waren damals 550.000 Euro in etwa. Sie haben recht, die Schlüsselzuweisungen in diesem Jahr 2020 sind nur 450.000 Euro, also 100.000 weniger, macht also 81 Prozent dessen aus, was Sie 2015 bekommen haben. Aber Sie müssen zur Ehrlichkeit auch dazu sagen, dass ganz einfach Ihre Steuerkraftmesszahl gestiegen ist. Die lag damals 2015 bei 455.000 und liegt jetzt bei 628.000, das sind also 138 Prozent dessen, was Sie 2015 hatten. Da ist einfach das System des Finanzausgleichs. Übrigens ist die Bedarfsmesszahl gleich geblieben, also Ihr ermittelter Bedarf, was Sie an Aufgabenerfüllung haben, ist von 1,1 auf 1,2 Millionen gestiegen, also nahezu unverändert. Wenn Sie also bei einem gleichbleibenden Bedarf höhere eigene Steuereinnahmen haben, dann ist es doch nur nachvollziehbar – das ist eine einfache Mathematik und Rechnung –, dass im Gegenzug die Schlüsselzuweisungen sinken müssen.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Da können Sie sich nicht hinstellen und das als eine Ungerechtigkeit des Landes hier verkaufen wollen, dass man willfährig bei Ihnen gekürzt hätte, sondern es liegt einfach daran, dass Ihre eigene Steuereinnahmebasis gestiegen ist, Ihre Leistungskraft gestiegen ist. Vielen Dank.

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