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Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sascha Bilay

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/151

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte insbesondere die Vertreter der kommunalen Familie oben auf der Tribüne begrüßen, vom Gemeinde- und Städtebund Herr Rusch und Herr Schäfer. Es war eine sehr anregende und – wie ich finde – auch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit insbesondere dem Gemeinde- und Städtebund in den zurückliegenden Wochen. Ich hoffe, dass damit auch das Fundament gelegt ist für die weiteren Abstimmungsprozesse, insbesondere das, was hier heute auch gesagt wurde, für die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs.

Ich will gleich am Anfang etwas zur AfD sagen, dann ist es auch abgehandelt und wir können Sie hoffentlich vergessen. Sie haben ja erklärt, Sie wollen dem Gesetzentwurf von CDU und FDP zustimmen.

 

(Zwischenruf aus dem Hause)

 

Na ja, im Innen- und Kommunalausschuss haben Sie dem zumindest zugestimmt. Unseren Gesetzentwurf haben Sie ja abgelehnt. Damit haben Sie im Ausschuss zumindest deutlich gemacht, dass Sie den Kommunen die 400 Millionen, die wir vorschlagen, nicht geben wollen. Damit haben Sie nicht das, was Sie hier erzählt haben, demonstriert, sondern Sie haben eine aus meiner Sicht kommunalfeindliche Politik im Innen- und Kommunalausschuss belegt und Sie haben damit auch gezeigt, dass Sie gegenüber den wahren Problemlagen in den Kommunen eher mit Gleichgültigkeit reagieren. Sie hätten Ihren Beitrag leisten können, wenn Sie sich im Ausschuss auch tatsächlich inhaltlich in die Debatte eingebracht hätten. Und wenn nun ausgerechnet hier der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadt Gera spricht und unser Gesetz sozusagen nicht mit unterstützen will – darauf sind wir auch gar nicht glücklicherweise angewiesen –, will ich nur darauf hinweisen, dass wir damit auch die Investitionskraft von Gera, die ja immer noch ein bisschen finanzielle Schwierigkeiten hat, nachhaltig stärken wollen und jeder Cent für zusätzliche Investitionen da auch wirklich gut angelegt ist.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich will noch eins sagen zu dem, was vorhin seitens der CDU auch gesagt wurde: Es stimmt, es gibt seit Jahren enorme Investitionsbedarfe auf kommunaler Ebene. Das DIfU hat ja schon vor vielen Jahren – übrigens, da hatten wir noch keine Regierungsverantwortung – mal ermittelt, dass die Thüringer Kommunen rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr investieren müssten. Real investieren sie seit langer Zeit in etwa rund 700 bis 800 Millionen – das schwankt immer mal ein bisschen –. Also von daher, das ist nichts, was in den letzten fünf oder fünfeinhalb Jahren als Problemlage aufgetreten ist, sondern wirkt schon etwas länger.

 

Ich bin dankbar dafür, dass wir im Interesse der kommunalen Ebene in den letzten zwei/drei Wochen eine gute, übereinstimmende Arbeitsweise gefunden haben, die Probleme der kommunalen Ebene im Sinne der Kommunen zu lösen. Es gab ausreichend große Schnittmengen zwischen Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP insbesondere im Innen- und Kommunalausschuss, aber auch im Haushalts- und Finanzausschuss. Und für diese konstruktive Zusammenarbeit will ich ausdrücklich allen danken. Ich will auch, Herr Walk, Ihnen dafür danken, dass Sie einzelne Elemente aus unserem Gesetzespaket in Ihr Gesetz mit übernommen haben. Da gab es ja zahlreiche Punkte. Im Gegenzug haben wir auch bei uns ein paar Sachen mit verändert.

 

Und ich will noch mal auf die wesentlichen Knackpunkte des gesamten Investitionspakets von beiden Gesetzen hinweisen. Mit den 568 Millionen Euro für die fünf Jahre bis 2024 schaffen wir genau das, was die kommunale Ebene seit Jahren gefordert hat: Wir verstetigen die Investitionsmittel. Wir hoffen – ich hoffe zumindest –, dass damit zumindest mittelfristig die jährlich wiederkehrenden Forderungen nach zusätzlichen Investitionsprogrammen der Vergangenheit angehören. Wir schaffen also Planungssicherheit im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung in den kommunalen Haushalten. Und wir haben selbstverständlich, das ist auch unsere Aufgabe, ein paar politische Zielvorgaben definiert, für welche Aufgaben, nämlich Bildung, Feuerwehr, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und Digitalisierung, diese Mittel ausgegeben werden sollen. Ich bin mir sicher, dass jeder Bürgermeister, jeder Landrat, jeder Ehrenamtliche in Gemeinderäten, Kreistagen, Stadträten ganz viele wichtige Zukunftsaufgaben unter diesen Bereichen definieren kann und ganz viele Projekte damit auf den Weg gebracht werden können.

 

Ich bin davon überzeugt, mit diesem Schulterschluss zwischen Kommunalpolitik und Landespolitik haben wir das Vertrauen zwischen beiden Seiten nachhaltig gestärkt. Was uns als Linke bei den ganzen Prozessen, auf die schon eingegangen wurde, wo sich was verändert hat, aber wichtig gewesen ist, das ist am Ende die Evaluationsklausel, auf der wir auch in den Verhandlungen in den letzten zwei, drei Wochen tatsächlich beharrt haben. Wir haben also geregelt, dass zur Jahresmitte 2022 und zum Ende 2024, wenn das Programm ausläuft, dokumentiert werden soll, was mit diesen Mitteln geschehen ist. Und mit diesen zwei Evaluationsberichten wollen wir auch deutlich machen, sichtbar machen, dokumentieren, für welche Projekte vor Ort diese Mittel ausgegeben worden sind. Damit schaffen wir, davon bin ich überzeugt, am Ende mehr Transparenz bei der Verwendung dieser bereitgestellten Mittel. Und ich bin davon überzeugt, am Ende schafft mehr Transparenz auch mehr Akzeptanz bei allen beteiligten Akteuren.

Ich will noch ganz kurz auf die Änderungen eingehen, weil das noch nicht so deutlich geworden ist. Da hat sich eine ganze Menge bewegt und ich will mich dabei auf das Gesetz von Rot-Rot-Grün konzentrieren. Wir haben den Artikel 1 bei uns rausgestrichen, was die 168 Millionen Euro für 2020 anbetrifft. Aber da muss keiner Angst haben, das Geld geht den Kommunen nicht verloren. Sondern wir haben gesagt, das ist ein Wirkungsmechanismus, den haben CDU und FDP in ihrem Gesetz für dieses Jahr schon geregelt. Und im Sinne einer – ich will das mal so bezeichnen – politischen Übersichtlichkeit der neuen Lage haben wir uns dann bereit erklärt, auf diesen Passus bei uns im Gesetz zu verzichten.

 

Und wir haben, auch das war uns wichtig, die Fragen zur erleichterten Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen noch mal kommunalfreundlicher geregelt. Wir haben auch geregelt, dass bisherige Mechanismen im Kommunalrecht zunächst unangetastet bleiben, was insbesondere die Gemeinden betrifft – und das haben mir ganz viele Bürgermeister in den Gesprächen auch signalisiert –, die noch über eine Rücklage verfügen, dass wir sie nicht zwingen, ihren angesparten Sparstrumpf zunächst aufzuzehren, bevor sie dann Kredite aufnehmen. Das waren alles wesentliche Wünsche, die auch die kommunale Ebene, insbesondere der Gemeinde- und Städtebund, in der Anhörung deutlich gemacht hat.

 

Ich will aber auch noch mal was zu der Frage der Zusätzlichkeit sagen. Ja, wir haben uns, das ist uns nicht leicht gefallen, dazu bereit erklärt, auf den Begriff der „Zusätzlichkeit“ im Gesetz zu verzichten. Aber wir sind uns alle einig – und das war der wesentliche Antriebsmotor, das war auch das, was die kommunalen Spitzenverbände im Herbst letzten Jahres gesagt haben –, sie brauchen für weitere Investitionen weitere Finanzmittel. Und es handelt sich um zusätzliche Investitionen, weil sie zusätzlich zu den bestehenden Finanzmechanismen ausgezahlt werden, neben dem, was im Kommunalen Finanzausgleich geregelt ist, und neben dem, was ohnehin auch in Förderprogrammen sonst im Landeshaushalt außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs enthalten ist. Wir wollen noch mal darauf hinweisen, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Investitionen handelt. Ich warne auch davor, diese Gedankenspiele insbesondere in den Kreisen weiterzuverfolgen, dass mit den zusätzlichen Investitionsmitteln beispielsweise die Kreisumlagen künstlich abgesenkt werden sollen,

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

sondern wir möchten – und dafür ist auch der Evaluationsbericht gedacht – am Ende wissen, dass jeder Cent auch für zusätzliche Investitionen ausgegeben wurde.

Zum KFA: Es gab dazu auch noch mal eine längere Debatte – das hat Frau Schweinsburg vom Landkreistag versucht zu thematisieren – im Innen- und Kommunalausschuss. Wir waren uns da aber einig, dass wir die Fragen des Kommunalen Finanzausgleichs in zukünftigen Diskussionen miteinander klären werden. Wir werden eine erste Chance dazu haben, wenn uns der Landeshaushalt 2021 erreicht hat. In dem Zusammenhang werden wir auch den Finanzausgleich diskutieren. Die Frage der Bedarfsermittlung spielt schon immer eine Rolle. Da will ich noch mal darauf verweisen, weil das vorhin eine Rolle gespielt hat: Die aktuelle Methode zur Berechnung des Finanzbedarfs der kommunalen Ebene für den Kommunalen Finanzausgleich ist ein Ergebnis des Verfassungsgerichtsurteils, also der Klage damals von 2005. Das war damals Finanzminister Dr. Voß von der CDU, der dieses Instrument aus Sachsen – da kommt er nämlich her – mit nach Thüringen gebracht hat. Wenn Sie jetzt kritisieren, dass sozusagen Rot-Rot-Grün angeblich die Finanzbedarfe künstlich nach unten rechnen wollte, dann ist es eine Mechanik, die noch aus CDU-Zeiten stammt. Wenn wir aber darüber einig sind, dass wir diese Methode grundsätzlich neu überprüfen wollen, dann freue ich mich auf die Debatte. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir das in der kurzen Zeit mit dem Landeshaushalt 2021 tatsächlich schaffen. Wir werden ein paar Instrumentarien vielleicht diskutieren und auch umsetzen können, aber wir haben zumindest die Chance, mit dem neuen Landeshaushalt und einem neuen KFA für 2021 uns auch darüber zu verständigen, wie wir perspektivisch dann mit dem neuen vielleicht Doppelhaushalt 2022/2023 grundlegende Finanzreformen im Kommunalen Finanzausgleich auf den Weg bringen werden, indem wir dann zum Beispiel diskutieren können: Welche neuen Regelungen wollen wir haben? Wie sollen die ausgestaltet werden? Holen wir und dazu Gutachten ein? Beschäftigen wir uns stärker wissenschaftlich mit diesen Fragestellungen? Das werden wir mit dem Haushalt 2021 nicht hinbekommen, aber für die Zukunft sehe ich da eine große gemeinsame Schnittmenge. Insofern freue ich mich über diesen – zumindest bei den Demokraten in diesem Haus – gemeinsamen Schulterschluss zwischen kommunaler und Landesebene. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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