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Thüringen als Vorreiter im Kampf gegen Rechtsextremismus – Länderübergreifende Kooperation und Zusammenarbeit ausbauen

Steffen Dittes

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 6/6375

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich teile selbstverständlich die Einschätzung des Antrags der SPD, dass der Rechtsextremismus und der Neonazismus eine menschenverachtende Ideologie darstellt, der man sich entgegenstellen muss – und zwar gemeinsam und koordiniert –, und dass es uns mit Sorge erfüllt, welche aggressive Grundstimmung mittlerweile durch die extreme Rechte oder mit ihr sympathisierende Gruppen erzeugt wird. Es bereitet uns auch Sorge, dass sich eine große Anzahl von Menschen aus der vermeintlich gesellschaftlichen Mitte diesen Stimmungen anschließt. Da ist es nur zu begrüßen, wenn auch die Innenminister ihren Beitrag dazu leisten und sich länderübergreifend zusammensetzen und sich Gedanken machen, wie man Teil dieses gemeinsam koordinierten Vorgehens in der Bekämpfung des Rechtsextremismus sein kann und welchen Beitrag man dazu leisten kann. Aber um zu bewerten, was tatsächlich am Montag verabredet worden ist, Herr Minister, braucht es für einen Parlamentarier schon mehr als nur eine Pressemitteilung, die uns bislang vorliegt. Ich gehe davon aus, dass Sie den Innenausschuss oder das Parlament und die Öffentlichkeit auch noch konkret informieren werden.

 

Was kennen wir denn eigentlich von der Verabredung vom Montag? So sollen nach der Pressemitteilung vom 5. November künftig muslimische und fremdenfeindliche Netzwerke vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das kann doch nur heißen, dass dies aufgrund der geltenden Rechtslage möglich wird, denn von einer angestrebten Gesetzesänderung ist nicht die Rede. Das heißt aber auch, dass wir uns die Frage stellen müssen: Was ist denn bislang in diesem Bereich geschehen? Gab es denn da echte Versäumnisse, die jetzt nachgeholt werden? Denn, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen jetzt zutreffend sind, dann waren sie das möglicherweise auch vor fünf Jahren schon.

 

Dann soll weiter daran gearbeitet werden, Prognosemöglichkeiten zu verbessern, insbesondere den sogenannten Smart Mob betreffend. Herr Minister, hier bitte ich Sie, noch mal mit Ihren Kollegen zu diskutieren, ob Sie wirklich den richtigen Begriff gefunden haben.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich weiß ja, was Sie mit Smart Mob in diesem Zusammenhang meinen, aber die deutsche Übersetzung des Wortes „smart“ heißt immer noch „clever“ und „klug“ und ich glaube, es ist nicht die richtige Bezeichnung für das, was wir dort in Chemnitz auf der Straße vorfinden konnten. Ich weiß, was Sie wollen. Ich denke, es ist ein gutes Anliegen. Aber ich glaube, Sie sollten den Begriff noch mal diskutieren.

 

Sie haben auch vereinbart, die Landeskriminalämter als Frühwarnsystem weiter zu entwickeln. Das stellt natürlich die Frage: Jahrelang wurde uns hier auf parlamentarischer Ebene erzählt, dass der Verfassungsschutz diese Frühwarnfunktion übernimmt. Offensichtlich stellen Sie in Ihren Beratungen jetzt selbst fest, dass es dort ein erhebliches Defizit gibt. Deswegen, weil wir auch hier diese Defizite gesehen haben, haben wir – glaube ich – dann auch dem vorgreifend, was Sie am Montag vereinbart haben, hier im Parlament schon die Entscheidung getroffen, zur Bekämpfung des Terrorismus das Landeskriminalamt in diesem Jahr mit vier Stellen weiter zu stärken.

 

Aber ich will trotzdem die Frage stellen: Was ist das eigentliche Ziel dieser Verabredung? Was folgt denn diesen Maßnahmen, die Sie hier skizzenhaft in der Pressemitteilung benannt haben? Deswegen will ich vielleicht mal an drei Punkten beispielhaft benennen, dass die tatsächliche Bekämpfung von Rechtsextremismus Ziele haben muss. Das Erste: Islamistische Netzwerke müssen im Prinzip gesellschaftlich so bekämpft oder ihnen begegnet werden, dass sie keine gesellschaftliche Relevanz entfalten. Zweitens: Im Bereich der sozialen Netzwerke, im Bereich der sozialen Medien muss erreicht werden, dass Rassismus eben nicht millionenfach geliked wird und das gesellschaftliche Frühwarnsystem darf nicht erst dann anschlagen, wenn aus extrem Rechten Straftäter und Terroristen werden, so wie das jetzt für die Kriminalämter angedacht ist.

 

Es scheint mir tatsächlich eine Angewohnheit – aber auch dem Aufgabenbereich von Innenministern entsprechend zu sein, dass man Bekämpfung von extrem rechten Einstellungen, von Extremismus, der Neonazis, von Rassismus immer gleichsetzt mit der Stärkung von Verfassungsschutz und Polizei. Ich glaube, wenn wir über diese Ziele diskutieren, müssen wir darüber hinaus selbstverständlich auch die gesellschaftspolitischen Ansätze mit in den Blick nehmen, insbesondere beispielsweise das, was wir morgen in der Auswertung des Thüringen-Monitor diskutieren. Wir müssen das mit in den Blick nehmen, was das Institut für Demokratie und Zivilcourage an Analyse auf den Tisch gelegt hat. Und wenn wir daraus ein komplettes, koordiniertes Vorgehen entwickeln, wie es im Antrag der SPD beschrieben steht, dann können wir uns bei uns in Thüringen als Vorreiter im Kampf gegen Rechtsextremismus darstellen.

 

Ich wünsche mir – und das muss unser politisches Anliegen sein –, dass wir in einem Jahr, in zwei Jahren oder wenn wir rückblickend auf diese Zeit schauen, nicht von Thüringen als Vorreiter im Kampf gegen Rechtsextremismus sprechen, sondern dass wir erkennen, dass es damals ein gemeinsames Agieren aller Bundesländer gemeinsam mit der Bundesregierung, gemeinsam mit der Gesellschaft, gegeben hat. Wirklich koordiniert, gemeinschaftlich gegen menschenverachtende Einstellungen in dieser Gesellschaft vorzugehen, aus denen dann in der Tat ja auch Straftaten entstehen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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