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Stichtagsunabhängiges Bleiberecht bei nachhaltiger Integration

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4467

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren. Herr Bergner, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das trifft mal wieder auf einen Antrag der FDP zu und das trifft insbesondere auf diesen Antrag zu. Ich möchte Ihnen kurz erklären, warum. Unter Punkt 2, den Punkten, die Sie auflisten als Kriterien, damit Asylbewerber ein Recht auf Bleiberecht haben bei nachhaltiger Integration, wie Sie es nennen, wird unter anderem aufgeführt: eine „grundsätzlich gegebene Straffreiheit“. Wenn Sie das in Verbindung bringen mit den derzeitigen Rechten oder eben auch Strafen, die es gibt - ich meine da insbesondere die Residenzpflicht - müssten Sie erkennen, dass es ein Widerspruch ist, dass sich Asylbewerber jetzt nicht im integrativen Sinne hier in Deutschland einbringen können, ihre politischen Forderungen äußern können, eben weil sie dann im Zweifelsfall gegen die Residenzpflicht verstoßen und damit möglicherweise nicht mehr straffrei sind. Dieses kann sogar bis hin zur Abschiebung führen. Das als Erstes.


Als Zweites, auch meiner Meinung nach ist in Ihrem Antrag eine gewisse Verwertungslogik enthalten, der ich mich nicht anschließen kann, sondern der ich sogar widerspreche.

Zuletzt, das „Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und das Vorhandensein von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse“ als ein Kriterium festzulegen, bringt mich im doppelten Sinne in Fragen bzw. Irritationen. Zum Ersten, zumindest mir fällt es schwer, seitdem der Asylkompromiss 1992 getroffen wurde, dieser FDGO noch zustimmen zu können, weil nämlich damit die faktische Abschaffung des Asylrechts einhergeht.


(Beifall DIE LINKE)


Zweitens, die letzte Variante oder die letzte Bedingung, unter der ich mir vorstellen könnte, Ihrem Antrag zuzustimmen, ist, wenn Sie diese Kriterien auch auf Deutsche, hier in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger ausweiten und wir sozusagen gleiches Recht für alle schaffen und dass wir dann, wenn Deutsche nicht in der Lage sind, Deutsch zu sprechen, wenn Deutsche nicht in der Lage sind, sich an der Rechts-/Gesellschaftsordnung und den Lebensverhältnissen zu beteiligen bzw. einzuordnen, anzupassen, auch entsprechende Konsequenzen folgen lassen. Da Sie sehr wahrscheinlich dies nicht mehr ändern werden, kann ich leider Ihren Antrag nur ablehnen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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