Soziale Wohnungsbauoffensive
Anja Müller, Die Linke:
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe wirklich jetzt ganz genau hingehört, was noch mal geäußert worden ist vonseiten der Koalitionsfraktionen. Und glauben Sie mir, ich habe Ihren Antrag sehr häufig durchgelesen und habe dann gedacht … Meine Fraktion hatte am 4. März einen Antrag zu den vorherigen Anfragen für den Infrastrukturausschuss gestellt. Da haben wir wissen wollen: Mensch, wie sieht denn jetzt die neue Wohnraumförderrichtlinie aus? Das sollte am 12. März beraten werden. Schwupp, einen Tag vorher bringen Sie diesen Antrag. Im Ausschuss selber kam nichts. Ich weiß nicht, ob ich da jetzt was verrate. Aber da war jetzt nicht viel. Deswegen habe ich mir gedacht, na ja, dann nehme ich mir das, also soll das jetzt in die Förderrichtlinie. Das heißt, wir haben schon lange gefragt, wie sie fortgeschrieben wird, weil die alte Wohnungsbauförderrichtlinie natürlich nur von 2023 bis 2024, 2025 gegolten hat, also für zwei Jahre. Dann erwarte ich – neue Landesregierung, und das ist ja auch legitim, wir sind im politischen Raum –, wenn eine neue Regierung kommt, dass die dann erst mal alles doof findet, was die alte gemacht hat. Das ist völlig normal. Nun sollen sie es mal besser machen, habe ich gedacht. Und dann lese ich in Ihrem Antrag: 1. „Der Landtag stellt fest, dass das Wohnen bezahlbar bleiben muss.“ Da haben Sie uns auf Ihrer Seite. Wollen wir alle. Da kommen wir hier auf Seite 1 wirklich zu manchem, wo wir uns einig sind. Bei manchem sage ich, na Mensch, was wollen Sie denn? Auf der einen Seite sagen Sie auf Seite 2: Wir wollen die Förderrichtlinien für Modernisierung, Neubau und alles Drum und Dran zusammenpacken. – Dann gucke ich mir die alte Förderrichtlinie an und stelle fest: Die alte, die für zwei Jahre gegolten hat, und die leider sehr spät veröffentlich worden ist – deswegen stimmt Ihre Kritik, dass 2023 nicht so viel gebaut werden konnte –, hat erstmalig drei Wohnungsbaurichtlinien zusammengefasst, nämlich das, was Sie fordern: Neubau, Sanierung und den Bestand, also alles komplett. Dass es da, weil das ein einmaliger Vorgang war, da diese alte Wohnungsbaurichtlinie – von, ich weiß nicht, wie viel Seiten – auf 20 Seiten entbürokratisiert worden ist, Probleme bei der einen oder anderen Stellschraube gibt, das ist auch völlig normal. Denn es wäre ja schlimm, wenn wir uns nicht selber überall überprüfen würden, wo wir Dinge angehen können. Von dem her trennt uns da nichts. Das erwarte ich einfach, dass das eine Landesregierung macht. Punkt.
Dann habe ich gedacht: Was wollen Sie uns weiter mit dem Antrag sagen? Okay, die Richtlinie dauert. Das kennen wir auch, glauben Sie mir. Wir sind im Ministerium auch verzweifelt: an der Verwaltung, dann kommt die rechtsförmliche Prüfung, da kommt der und das. Das dauert. Stimmt’s, Frau Starke? Genau!
Also glaube ich, jetzt ist die Richtlinie bald fertig. Deswegen kommt dieser Antrag. Dann hörte ich am Dienstag auf dem Podium, ach die ist jetzt beim Rechnungshof und kommt gleich. Also dient der Antrag auch dazu, diese neue Wohnungsbaurichtlinie zu verkaufen – politisch auch okay. Ob wir das so gemacht hätten, das erinnert mich so ein bisschen an die Regierungsbefragung: Sehr geehrter Herr Minister, sagen Sie mir mal, was wir Tolles gemacht haben. – Also, es ist ein bisschen komisch.
Dann bin ich aber ins Detail gegangen und jetzt wird es böse. Ich war ganz lieb gerade, aber jetzt werde ich so ein bisschen zickig, denn ich finde das nicht gut, was teilweise hier drinsteht. Sie haben eben gesagt, der Gebäudetyp E soll festgeschrieben werden. Vorher steht aber drin: „[…] gleichzeitig ist eine deutliche Reduzierung technischer Vorgaben vorzunehmen.“ Da geht es eben nicht nur um die vielleicht 17 Steckdosen für den sozialen Wohnungsbau in der Küche, sondern für mich geht es da auch um Lärmschutz, Emissionsschutz. Wir haben am Mittwoch drüber gesprochen, dass gerade die Heizkosten, Nebenkosten explodieren. Dann lese ich in diesem Antrag, dass im sozialen Wohnungsbau – ich sage mal – die Standards so reduziert werden, dass da eben gespart werden soll.
Dann komme ich zu dieser Überschrift, die dann nach der Pressekonferenz im November kam: Für den sozialen Wohnungsbau nur noch das Nötigste. Ich höre noch die Worte des Ministerpräsidenten von heute früh: Jedes Kind soll uns gleich viel wert sein. Dann frage ich mich: Auch die Kinder, die im sozialen Wohnungsbau leben müssen? Ich glaube nicht. Das erschreckt mich. Damit kann ich nicht umgehen, damit habe ich ein Problem. Deswegen werde ich diesem Antrag nicht zustimmen.
Ein Weiteres, wo ich glaube, da wird der Rechnungshof dann sehr genau hingucken, ist unter Punkt II.7: „[…] die Einhaltung technischer Vorgaben dabei nicht mehr durch die Landesverwaltung zu prüfen, sondern durch eine gutachterliche Bestätigung der jeweils beauftragten Planer“. Nun reden wir aber über Steuergelder. Wenn wieder ein Skandal ist, dann regen wir uns alle auf. Oh, Gott, wer hat da den Fehler gemacht? Wer hat nicht richtig geprüft? Im Moment ist es hier das Landesverwaltungsamt. Da mag es Probleme geben, das kennen wir ja auch aus dem BAföG. Da müssen wir aber am Landesverwaltungsamt überprüfen, wo da etwas falsch läuft, wie wir das effizienter und schneller gestalten können. Es sind so ein paar Hardliner-Sachen, mit denen ich nicht kann.
Dann haben wir – oder viele von Ihnen – vorhin den Behindertenbeauftragten des Freistaats Thüringens gewählt. Sie haben gesehen, er sitzt im Rollstuhl. Wir reden aber dann in der Wohnungsbaurichtlinie, die da kommen soll, von barrierearmen Wohnungen und nicht nur von barrierefreien Wohnungen. Wenn wir aber wollen – und das ist, glaube ich, notwendig –, dass ältere Leute, Familien in ihren Wohnungen länger auch im ländlichen Raum leben können, dann müssen die barrierefrei sein und nicht nur barrierearm. Weil eben auch eine kleine Stufe auf dem Balkon, eine kleine Stufe im Garten, Menschen in die Einsamkeit zwingt, sie eben nicht in die sozialen Räume einbinden kann. Deswegen bin ich gespannt auf die Stellungnahmen von Herrn Petschner, auf das, was er dazu sagen wird. Das sind so Baustellen, wo ich sage, da können wir nicht mitgehen. Deswegen war unser Alternativantrag ein wichtiges Signal, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, dass wir gucken müssen, dass das alles sozial und gerecht ist, damit andere Fraktionen in diesem Hohen Hause nicht noch mehr die Hoheit bekommen.
Ich könnte jetzt noch mehr aufzählen, was eigentlich schon drin war. Baupreisgleitklausel gab es auch schon in dieser Richtlinie. Also ist das alles nichts Neues. Das sind wirklich Stellschrauben, aber Stellschrauben, die meiner Ansicht nach in eine falsche Richtung gedreht werden. Deswegen werden wir das ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
