Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Daniel Reinhardt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8242

 

Im Jugendhilferecht gibt es ein sogenanntes rahmengebendes Bundesgesetz. Das ist das KJHG beziehungsweise das SGB VIII. Im Jahre 2021 wurde ein KJSG – übersetzt heißt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – eingeführt. Die Gesetze, von denen ich gerade spreche, werden von den Ländern durch sogenannte Ausführungsgesetze – in unserem Fall ist das KJHAG, also A für Ausführung – untersetzt. Den Ländern – also damit dem Freistaat Thüringen – werden so noch mal eigene Spielräume in der Umsetzung gegeben. Leider – und das zieht sich seit Jahren durch – werden die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bund chronisch unterfinanziert

 

(Beifall DIE LINKE)

 

und so stöhnen die Jugendämter unseres Landes unter den Lasten, die uns auferlegt werden. Die Kommunen und die Gemeinden schaffen es aus eigener Kraft nicht mehr, bundespolitisches Versagen an kleinster Stelle, bei den Kindern und Jugendlichen, aufzuräumen. Das hehre Ziel, Hilfe aus einer Hand, Inklusion und Integration zusammenzuführen, ist eine riesen Mammutaufgabe, die ein hehres Ziel ist. Aber wir haben bis heute noch nicht die entsprechenden Expertinnen und Experten, die beide Gesetzesbücher im Bundesgesetz zusammenführen können und die Ausführung so umsetzen können, dass es tatsächlich in der Umsetzung bei unseren Kindern und Jugendlichen ankommt.

 

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Trägervertreter, liebe Jugendsozialarbeiter, die, die ihr die Arbeit macht! Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen – ich sagte es schon – um die Umsetzung bundesgesetzlicher Änderungen aus dem Jahre 2023. Die wesentlichen Themen betreffen die Stärkung des Kinderschutzes, also die Benennung eines Landesbeauftragten und die Schaffung einer medizinischen Kinderschutzstelle sowie die Errichtung von Ombudsstellen im Rahmen der Jugendhilfe. Was auch nicht unwesentlich ist, es geht auch um den Bereich der Pflege- und der Adoptionsverfahren und um die Kinderbeteiligung. Aber man kann im Wesentlichen festhalten: Kinderschutz, Kinderschutz, Kinderschutz und Kinderbeteiligung.

Uns als Linksfraktion war besonders wichtig, dass in diesem Bereich der Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetze auch die von uns eingeführte gesetzlich fixierte Schulsozialarbeit eine Rolle spielt. Denn klar – und zwar in allen Gemeinden und Kreisen dieses Landes – ist, dass die Schulsozialarbeit sehr, sehr gut ankommt, an den Bedarfen in den Schulen, bei den Kindern und Jugendlichen und von allen eigentlich in der Evaluation ausgebaut werden möchte.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

So war es eben unser Ansinnen, die Schulsozialarbeit noch weiter zu stärken. Wir von Rot-Rot-Grün waren es, die die Schulsozialarbeit auf das nächste Level im Freistaat Thüringen geholt haben.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir haben 23 Millionen Euro im Gesetz festgeschrieben und es zu einer gesetzlichen Verantwortung im Freistaat Thüringen gemacht. Das gab es vorher noch nicht und es will sich jetzt nicht mal mehr die CDU erinnern. So haben wir es nicht nur mit unserem Gesetz zementiert, sondern wollten auch in diesem Ausführungsgesetz reinschreiben, dass nicht nur jede zweite Schule einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin hat, sondern jede einzelne Schule in Thüringen einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin hat.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Unruhe Gruppe der FDP)

 

Der Bedarf ist im Übrigen, Herr Montag, weil Sie ständig „Bedarfe, Bedarfe“ reinrufen, da. Sie waren ja die Tage mit mir in Gera, da kann ich Ihnen mal sagen, was in Gera der Bedarf ist. Wir haben es zwar auch aus eigenen Mitteln der Kommune geschafft, Schulsozialarbeit an jede Schule zu holen, aber mit den aktuellen Umsetzungen, wo wir zumindest den Tarif für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durch mehr Geld in den Bereichen eingesetzt haben, die Stunden schaffen, haben wir trotzdem noch einen Verteilungskampf, Herr Montag. Und zwar ist der Verteilungskampf die Frage: Wo müssen wir den Schwerpunkt setzen mit unseren Schulsozialarbeiterinnen? Das hat dann zur Konsequenz, dass beispielsweise bei einer Berufsschule Technik in Gera, wo vorher die Schulsozialarbeiterin eine VbE – also für Sie: 39 Stunden –hatte, das war die Vollzeitarbeit bei ihr, jetzt auf 30 Stunden runtergesetzt werden muss.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Startchancen-Programm!)

 

Das ist ein erheblicher Mangel, weil – und da sind wir beim Bedarf – der Bedarf viel höher ist an diesen Schulen. In jeder Schule haben Kinder und Jugendliche den Bedarf, in jeder Schule.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deswegen muss Schulsozialarbeit auch flächendeckend ausgebaut werden. Ich kann mich nur wiederholen: Wir haben es in unserem Gesetz zementiert mit 23 Millionen Euro und wollten es auch hier in diesem Gesetz erneut wiederholen. Dafür stehen wir als Linke.

Auf die gefundene Lösung im Bereich der Ombudsstellen will ich noch mal eingehen. Das ist allerdings nur ein Kompromiss. Das ist der Kompromiss – das kam auch in der Anhörung heraus – zwischen regionaler Erreichbarkeit dieser Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche und den zur Verfügung gestellten strukturellen finanziellen Möglichkeiten, also, was ist unter den aktuellen Gegebenheiten möglich und wie erreichbar ist es. Aus meiner Sicht ist es aber ein fauler Kompromiss. Zwei Ombudsstellen für den gesamten Freistaat in Thüringen halte ich für zu wenig. Ich halte es da mit dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ und ich will das noch mal ganz deutlich machen. Wenn ein Kind aus Gera beispielsweise die Ombudsstelle in Erfurt aufsuchen möchte, weil es eben jetzt im Gesetz verankert ist, dass es ein Einzelfallrecht hat, wo es geschützt und beraten werden darf als Kind, dann muss es die Strecke von meinetwegen Gera-Lusan, die halbe Stunde mit der Straßenbahn, nehmen, muss in den Zug einsteigen, die Stunde hierher, muss dann noch gucken, wo es in die Ombudsstelle reinkommt …

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Führerschein mit 5, oder was?)

 

Also, Herr Montag, welche unqualifizierten Kommentare Sie hier reinrufen, zeigt, dass Sie überhaupt kein Herz für Kinder und Jugendliche haben, die wie in Gera so hart von Armut und strukturellen Defiziten betroffen sind. Also da sollten Sie sich ein bisschen schämen, was Sie hier reinrufen mit Ihrer neoliberalen Politik. Pfui Teufel, sage ich da nur.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und dieses Kind, was zu uns nach Erfurt kommt, muss quasi anderthalb bis zwei Stunden Weg auf sich nehmen, um das ihm im gesetzlichen Rahmen zugestandene Beratungsrecht in Anspruch zu nehmen. Das kann doch bitte nicht der Weg sein, wie wir hier Kinder- und Jugendschutz in Thüringen umsetzen wollen.

 

Deswegen ist dies nur ein Kompromiss. Und dem Kompromiss haben wir im Gesetz auch nur zugestimmt, weil er somit einigungsfähig ist. Uns als rot-rot-grüner Fraktion war es wichtig, dass wir zumindest einige Punkte in dem Ausführungsgesetz, in der Novellierung umsetzen können, bevor alles den Bach runtergeht, weil wir hier keine Mehrheit im Parlament finden können. Aber manchmal muss man eben auch solche Kompromisse nehmen.

 

Einen weiteren Punkt, da ging es auch nur um Kompromisse, die wir dort leider geschaffen haben, lasse ich jetzt mal weg und komme noch mal zu dem Punkt der Praktikantinnen- und Praktikantenvergütung. Wir wollten sehr gerne, dass die Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Erzieherbereich und dem Heilerziehungspflegerbereich, wenn sie im HZE-Bereich „Hilfe zur Erziehung“ tätig sind, zum Beispiel auch im Kinderheim, genauso – in Anführungsstrichen – bezahlt werden wie Erzieherinnen und Erzieher im letzten Ausbildungsjahr, im Anerkennungsjahr, wenn sie im Kindergarten arbeiten. Leider hat auch das keine parlamentarische Mehrheit mit CDU und FDP gefunden. Auch das – das sind gerade mal 3 Millionen Euro – gönnen Sie unseren Auszubildenden im Freistaat Thüringen nicht. Das verschärft dem Übrigen den Fachkräftebedarf, gerade im HZE-Bereich, wo wir den aktuell besonders hoch haben.

Wir als Linke – und das steht fest – werden auf jeden Fall auch weiterhin die Schulsozialarbeit als eines der wichtigen und unerlässlichen Instrumente zur Unterstützung der jungen Menschen stärken und festhalten. Auch hier stehen für uns Kinder und Jugendliche absolut im Fokus unserer Kinder- und Jugendpolitik. Wir sind also mit den gefundenen Kompromissen am Ende des Tages nicht zufrieden, aber um eine Mehrheit im Haus zu bekommen, haben wir Ihnen dieses Gesetz, wozu ich um Zustimmung bitte, vorgelegt, insbesondere im Namen unserer Kinder und Jugendlichen.

Nun will ich noch mal ganz kurz auf Probleme eingehen, die es bei diesem Ausführungsgesetz eben auch gibt. Bei uns in Gera beschäftigen wir uns im Jugendhilfeausschuss seit fast anderthalb, zwei Jahren, seit 2021, mit diesem sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Es gab viele Beratungen, die immer wieder die Träger mitgenommen haben, die das Jugendamt mitgenommen haben, wo das Jugendamt wirklich eine hervorragende Aufgabe geleistet hat, diese hohen fachlichen Ansprüche runterzubrechen bis zu dem Träger, bis zu dem Sozialarbeiter, der Sozialarbeiterin, die die Arbeit auch ausführen müssen.

 

Was aber an einigen Stellen bis heute noch nicht geschaffen worden ist, unter anderem weil die Blockadehaltung der CDU und natürlich auch des Grüppchens der FDP bis heute angehalten hat, der Novellierung des Ausführungsgesetzes hier zuzustimmen,

 

(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)

 

war die konkrete Umsetzung der Stärkung der Kinder und Jugendlichen. Und so ist es zum Beispiel in Gera so, dass wir noch immer nicht die geforderte Beauftragte, die diesen Gesamtprozess in Gera umsetzen soll, den ich gerade eben beschrieben habe, also Hilfe aus einer Hand, Inklusion und Integration aus einer Hand, die Sozialgesetzbücher zusammenzufrieden. Dafür gibt es eine Fachkraft, die muss gefunden werden, mit einer Mammutaufgabe an Sachen, die muss Erfahrungen haben, die muss studiert sein, die muss in dem Bereich, in dem und in dem Bereich gearbeitet haben. Die konnten wir bisher noch nicht umstellen, unter anderem auch, weil bisher die Blockadehaltung hier von CDU und FDP-Gruppe im Raum stand.

 

Von daher kann ich nur hoffen, dass heute hier das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz durch uns, durch Sie auch beschlossen wird, und zwar im Namen der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Thüringen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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