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Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6299

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurück zur Sache. Wir reden heute über den aus dem Innen- und Kommunalausschuss zurückkommenden Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalordnung mit der Zielstellung, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden sollen, selbst darüber entscheiden zu können, ob und inwieweit vorberatende, nicht beschließende Ausschüsse künftig auch wieder öffentlich sein dürfen/sein sollen. Hierzu hatte sich die Rechtslage durch eine Interpretation des Gesetzes entsprechend verändert.

 

Der Gesetzentwurf ist an den Ausschuss überwiesen worden. Wir haben dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, aber auch den Verband Mehr Demokratie e. V. beteiligt. Ich möchte herausstellen, dass sich in Anbetracht der Bedeutsamkeit des Inhalts auch im Onlinediskussionsforum ein reger Meinungsaustausch abgebildet hat. Es gab eine Zuschrift eines jungen Menschen aus der Praxis, der sich ausdrücklich und explizit dafür ausgesprochen hat, diesen Gesetzentwurf zu befürworten. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt abschließend die Annahme des Gesetzentwurfs.

 

(Beifall DIE LINKE)

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