Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Lena Saniye Güngör, Die Linke:
Danke, Herr Präsident, und danke an die Kolleginnen der Brombeerfraktionen, die bisher gesprochen haben. Ich halte es für ein gutes, für ein sehr starkes Signal heute aus dem Thüringer Landtag, dass wir in der Analyse der Problematik durchaus nah beieinander sind und auch eine Offenheit für eine Prüfung und für ein weiteres Verfahren besteht.
Ich möchte einige Aspekte noch mal benennen und ergänzen, die, glaube ich, in dieser Debatte wichtig sind. Es gibt eben sehr unterschiedliche Arten und Weisen, wie Betroffene, wenn sie Opfer eines sexualisierten Gewaltakts werden, reagieren. Sie haben strukturelle, situative, aber auch persönliche Unterschiede, in welchen – ich sage mal – Modus der Körper jeweils geht. Und ja, einer davon ist der sogenannte Freeze-Modus, in dem die Gedanken im Kopf eher den Körper in einen Überlebensmodus bringen und in dem dem Opfer suggeriert wird, es müsse etwas über sich ergehen lassen, um überleben zu können.
Und ja, auch das finde ich berechtigt zu benennen, der § 177 lässt auch jetzt schon Ausnahmen zu, aber die musst du als Betroffene erst mal bewiesen bekommen. Wieder ist damit das Opfer in der Rolle, sich verteidigen zu müssen, Beweise anführen zu müssen und – ich sage mal so – sich damit zu beschäftigen, welches Modell am besten geeignet ist, um dann auch strafrechtlich vorgehen zu können. Das hier, so wie es seitens der AfD heute gemacht wurde, als Scheindebatte zu bezeichnen, das finde ich persönlich perfide und ich finde es unanständig gegenüber allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt.
Artikel 36 Abs. 2 der Istanbul-Konvention legt ja unmissverständlich klar, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung strafbar ist. Ich erinnere noch mal daran – weil immer die Debatte ist, was ist auf Landesseite möglich, was ist auf Bundesseite möglich –, die Istanbul-Konvention ist ja in Deutschland bereits geltendes Recht und sie muss umgesetzt werden. Da gibt es gar kein Wenn und Aber. Und deswegen – völlig berechtigt – bin ich ja froh, dass es auch im Koalitionsvertrag der Brombeere steht und ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention erfolgt ist. Das ist genauso richtig und da dürfen Sie die Linksfraktion an Ihrer Seite wissen, wenn es dann um die konkrete Umsetzung genau dessen geht.
(Beifall Die Linke)
Zu den Beispielen Norwegen und Schweden: Ich sage mal, zu benennen, dass auch hier strafrechtlich wir noch nicht bei einer Verurteilungsquote von 100 Prozent sind, das kann man machen. Aber genau das ist ja unser Problem miteinander, dass wir darüber debattieren müssen, wie kommen wir denn zu einer besseren Verurteilungsquote, wie kommen wir dazu, dass Betroffene, ich sage mal, eine berechtigte Hoffnung auch haben können, dass, wenn sie sich auf den teilweise sehr retraumatisierenden Prozess einer Verurteilung, einer Anzeige begeben, dann eben auch eine gewisse Chance auf Erfolg besteht. Das ist für mich keine Seitenfrage, die man neben Prävention zu klären hat, sondern das ist eine der zentralen Fragen, die man mit zu klären hat.
Und nicht zuletzt, es wurde glaube ich noch nicht benannt, ist ja auch Frankreich jetzt zur „Ja heißt Ja“-Regelung übergegangen vor dem Hintergrund der Enthüllung und Entwicklung des Strafprozesses rund um Giséle Pelicot, die mit der Aussage „Die Scham muss die Seite wechseln“ ein sehr, sehr eindrückliches und starkes Statement getroffen hat, was, glaube ich, nicht umsonst so viel Widerhall bei Frauen überall auf der Welt gefunden hat.
Ich möchte noch mal abschließend benennen, dass ich immer ein bisschen irritiert bin, wenn die Unschuldsvermutung bei diesem Thema so zentral benannt wird, weil die ja immer und überall gilt, wenn es um Vorwürfe strafrechtlicher Art geht. Gleichzeitig habe ich zum Beispiel beim Vorwurf der Steuerhinterziehung noch nicht wahrgenommen, dass im gleichen Sinne so reflexartig das Thema „Unschuldsvermutung“ in den Raum gestellt wird, wie es scheinbar reflexartig beim Thema „Schutz vor Gewalt an Frauen“ benannt wird.
(Beifall Die Linke)
Auch darüber sollten wir vielleicht mal ehrlich miteinander sprechen, warum es an der einen Stelle ständig und immer und ganz natürlich aufzutauchen scheint und an anderen Stellen selten bis manchmal benannt wird.
Ich glaube, die Überweisung an den Justizausschuss ist mehrfach benannt worden. Ich halte es für inhaltlich nur logisch und entsprechend konsequent, den Antrag ebenso im zuständigen Gleichstellungsausschuss zu behandeln. Und ich sage ganz ehrlich, ich finde es total irritierend, wenn bei so einem Thema so viele Zwischengespräche, insbesondere von männlichen Kollegen, erfolgen. Es ist nicht ganz angemessen dabei.
(Beifall Die Linke)
Vielen Dank.
