Zum Hauptinhalt springen

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung 2/2

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/869

 

Herr Bergner, ich finde es schon erstaunlich, was Sie jetzt alles hier vom Leder gelassen haben. Erst mal müssen Sie sich entscheiden, ob wir jetzt im Schweinsgalopp irgendwas durchpeitschen, was Sie uns vorwerfen, oder ob wir uns zu viel Zeit nehmen, in den Ausschüssen über einen Zeitraum von mehreren Monaten intensiv auch mit den kommunalen Spitzenverbänden solche gravierenden Regelungen zu besprechen. Beides zusammen widerspricht sich und passt nicht.

 

Ich will auch für die Öffentlichkeit noch mal eines zum Verfahren klarstellen, weil Sie hier gejammert haben, wie wir hier mit Ihren Vorschlägen umgegangen sind. Es stimmt, es war die FDP, die einen ersten Gesetzentwurf in dieses Haus eingebracht und entsprechende Vorschläge zur Diskussion gestellt hat. Diesen Gesetzentwurf haben ganze vier Fraktionen, Linke, SPD, Grüne und auch die CDU, als nicht konsensfähig eingeschätzt. Dann war es die CDU-Fraktion, die einen zweiten Gesetzentwurf vorgelegt hat. In der Zeit war Ihr Gesetzentwurf noch nicht mal an den Ausschuss überwiesen worden, weil wir die Notwendigkeit einer intensiven Beratung im Innenausschuss dazu nicht gesehen haben. Es war meine Fraktion, die sich in der zweiten Lesung, als Ihr Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte, ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, nun doch Ihren Entwurf an den Innenausschuss zu überweisen, um den gemeinsam mit der CDU-Fraktion zu beraten. Zu dem Zeitpunkt hatten wir als Koalitionsfraktionen einen eigenen dritten Gesetzentwurf angekündigt. Nur deshalb hat der Gesetzentwurf überhaupt eine Chance gehabt, gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von CDU, Linke, SPD und Grünen mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert zu werden. So viel zur Redlichkeit. Ich kann Ihnen sagen: Aufgrund der Erfahrungen, die ich jetzt in diesem Verfahren mit Ihnen gesammelt habe, werden wir uns davor hüten, das noch mal zu wiederholen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die sind gewählt worden! Das ist ja unglaublich!)

 

Frau Henfling hat einen sehr guten Vorschlag gemacht, was die demokratische Legitimation der kommunalen Spitzenverbände angeht. Beim Landkreistag im Präsidium sind zumindest ein paar Mitglieder der Kreistage vertreten, beim Gemeinde- und Städtebund fehlt so was gänzlich. Das ist ein abgeschotteter Raum von Bürgermeistern und übrigens auch VG-Vorsitzenden. Die Vizepräsidentin des Gemeinde- und Städtebundes ist eine VG-Vorsitzende. Die Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaften ist der übertragene Wirkungskreis von kleinen Gemeinden, die aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, den übertragenen Wirkungskreis zu bewerkstelligen.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Lupenreiner Demokrat!)

 

Da eine demokratische Legitimation für eine umfassende Stellungnahme, was den Öffnungsraum für demokratische Prozesse vor Ort angeht, herzuleiten, wage ich zumindest zu bezweifeln. Wir sollten auch ernsthaft darüber reden, in besonderen Formen auch die gewählten Mitglieder in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen künftig stärker in unseren Abwicklungsprozessen zu beteiligen. Herr Bergner, ich will es dazusagen: Die „AG Selbstverwaltung“ ist nicht das Gremium, was wir darunter verstehen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Weil hier betont wurde, dass nun endlich auch Thüringen den Weg geht, digitale Ratssitzungen zu eröffnen, will ich nur darauf hinweisen: Es gibt bisher in der Bundesrepublik vier Bundesländer, die überhaupt diese gesetzliche Option ermöglicht haben. Das sind Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Wir regeln ausdrücklich nicht nur, dass in Pandemiezeiten – wie jetzt – digitale Ratssitzungen stattfinden können, sondern wir schaffen auch Optionen, dass die Gremien in künftigen Fällen, die gleichgelagert sind, wenn außergewöhnliche Situationen eintreten, zum Beispiel in Katastrophenfällen, digital tagen können. Das ist also keine Regelung für einen Übergangszeitraum, sondern kann perspektivisch in den nächsten Jahren im Bedarfsfall immer mal wieder zur Anwendung kommen.

 

Herr Walk, ich will zur Erläuterung auch etwas sagen, weshalb wir vorgeschlagen hatten, dass pflichtige Rechnungsprüfungsausschüsse vor Ort geschaffen werden sollten und weshalb die Bürgermeister im Entlastungsverfahren nicht daran teilhaben sollten: weil sie Betroffene sind. Das sind diejenigen, die den Verwaltungsvollzug organisiert haben und die verantwortlich dafür sind, dass bestimmte Abweichungen von der beschlossenen Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan in den Gremien eingetreten sind. Insofern ist natürlich auch ganz klar, dass derjenige, der den Vollzug innegehabt hat, nicht derjenige sein kann, der im Zweifelsfall am Ende im Entlastungsverfahren die entscheidende Stimme beitragen kann, um sich selbst zu entlasten. Das ist ein Interessenskonflikt, den wir lösen wollten.

 

Jetzt noch mal zum Stichwort der „Öffentlichkeit der Ausschüsse“: Sie stellen es immer so dar, als würde eine Debatte vor Ort gänzlich unmöglich gemacht, wenn die Diskussion dazu im öffentlichen Raum stattfindet. Ich will noch mal darauf hinweisen, der Grundsatz der Kommunalordnung regelt ausdrücklich die Öffentlichkeit. Das ist das erste Prinzip. Nur in ganz bestimmten, wenigen Fällen, darf, muss davon abgewichen werden, weil zum Beispiel berechtigte, schutzwürdige Interessen von Dritten dem entgegenstehen – persönliche Sachen, Grundstücksangelegen, Vertragsinhalte usw., usf. In diesen wenigen Fällen eröffnet die Kommunalordnung die Möglichkeit oder sogar die Pflicht, das im nicht öffentlichen Teil zu behandeln. Diese Möglichkeit besteht weiterhin.

 

Das gibt es auch jetzt schon. Frau Henfling hat es gesagt, Herr Walk hat es auch gesagt. In Eisenach und Ilmenau beispielsweise sind vom Prinzip her alle Ausschüsse öffentlich und trotzdem gibt es immer, im Regelfall bei jedem Ausschuss, auch beim Gemeinderat und Stadtrat, einen nicht öffentlichen Teil. Das ist doch überhaupt kein Problem. Aber es muss doch die Möglichkeit geben, dass bestimmte Sachen, die am Ende sowieso im öffentlichen Teil entschieden werden, wo es gegebenenfalls auch noch mal eine Aussprache gibt, dass dazu im vorgelagerten Bereich, in den Ausschüssen die Debatte öffentlich stattfindet.

 

Da will ich auf einen Konflikt hinweisen: Es war ja gerade der Gemeinde- und Städtebund, der bei unserem Vorschlag, dem umfangreichen Gesetzentwurf, sich dagegen ausgesprochen hat, bereits Satzungsentwürfe öffentlich auszulegen. Ich bin auf Kita- und Friedhofsgebühren eingegangen. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben nicht mal die Chance, die Debatte in den Ausschüssen zu verfolgen. Die haben auch nicht die Möglichkeit, dass, bevor die Satzungsbeschlüsse in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen erfolgen, diese Unterlagen vorher eingesehen werden können. Da geht es nur darum, dass ich irgendwo im Rathaus die Unterlagen lesen kann. Sie wollen das weiterhin entdemokratisieren, Sie wollen das der Öffentlichkeit entziehen.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Parlamentarische Demokratie, nenne ich das!)

 

Die Öffentlichkeit soll am Ende nur Kenntnis erlangen, wenn irgendwo im Amtsblatt oder in der Tageszeitung der Satzungstext veröffentlicht wird. Das sind doch genau die Probleme, dass viele Bürgerinnen und Bürger am Ende sagen, ich hatte nicht die Möglichkeit, das transparent nachzuvollziehen, ich wusste nicht, was auf mich zukommt.

 

(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dafür gibt es Bürgerfragestunden!)

 

Diese ganzen Diskussionen kennen Sie ja aus der Vergangenheit. Deswegen wäre es hilfreich gewesen, wenn wir die Frage der vorherigen öffentlichen Auslegung als ergänzendes Element für mehr Transparenz und mehr Offenheit im Verwaltungshandeln hätten hier verankern können.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deswegen, Herr Walk, lohnt sich diese Debatte heute, auch wenn sie mitunter stärker und auch weniger emotional vorgetragen wird. Aber sie lohnt sich. Sie lohnt sich auch deshalb, weil ganze viele Punkte offengeblieben sind, die aus unserer Sicht in einem künftigen Landtag, wenn der neu gewählt wird, wieder auf die Tagesordnung dieses Hauses gehören. Deswegen hatte ich gesagt, wir werden im Vorfeld der Landtagswahl im September genau diese Punkte öffentlich zur Diskussion stellen. Dann haben am Ende die Thüringerinnen und Thüringer die Möglichkeit, für klare Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus zu sorgen. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien

Zurück zum Kopf der Seite