Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/869
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, was wir jetzt hier nach intensiver langer Debatte, ausführlicher Beratung im Innenausschuss auch mit den kommunalen Spitzenverbänden beschließen werden – Frau Merz hat noch mal darauf hingewiesen, dass wir im Nachgang zur Innen- und Kommunalausschusssitzung letzte Woche noch eine explizite Anhörung zum Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün und CDU durchgeführt haben –, ist ein klassischer Kompromiss unter schwierigen Mehrheitsverhältnissen und schwierigen Bedingungen. Aber es ist auch ein Zeichen dafür, dass der Landtag durchaus handlungsfähig ist. Dieser Kompromiss macht deutlich, dass es sich am Ende lohnt, im September für andere deutliche Mehrheiten für Rot-Rot-Grün zu kämpfen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil nämlich wesentliche Bestandteile, die uns als Linke, SPD und Grüne mit Blick auf mehr Demokratie, mehr Transparenz und Verwaltungshandeln wichtig gewesen sind, jetzt erst einmal im ersten Schritt nicht umgesetzt werden konnten, insbesondere was die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort anbetrifft. All das, was gerade von einzelnen kommunalen Akteuren als Entmachtung der Bürgermeister und Landräte bezeichnet wurde, ist völlig abstrus gewesen.
(Unruhe AfD)
Da hilft auch der Einwurf nichts. Wir halten an unseren Positionen in dieser Frage fest und werden das auch in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin öffentlich zur Diskussion stellen, den Bürgerinnen und Bürgern zur Landtagswahl im September ein entsprechendes politisches Angebot unterbreiten
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das machen wir auch!)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hilft uns, danke!)
und hoffen, dass es dann andere Mehrheiten gibt und wir unsere offenen Baustellen noch mal neu in den Landtag einbringen können. Das, was hier in Teilen von der CDU diskutiert und mit komischen Argumenten abgelehnt wurde, ist der Beweis dafür, dass Sie ein durchaus verkrustetes, altes Weltbild aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts vor sich hertragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nur, weil Sie es nicht verstehen!)
Das wollen wir überwinden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn wir weitere Elemente in der Kommunalordnung verankert hätten.
Ich freue mich – es ist ja auch ein Teil der heutigen Berichterstattung beim MDR –, dass darauf hingewiesen wird, dass wir die politische Zielstellung in der Kommunalordnung verankern, dass es flächendeckend Einwohnerfragestunden geben soll. Das ist etwas, was insbesondere vom Landkreistag in der Anhörung heftigst kritisiert wurde. Frau Schweinsburg hat es wörtlich als Unfug und überflüssig bezeichnet. Das macht noch mal deutlich, welcher Geist in manchen Amtsstuben nach wie vor Einzug gehalten hat.
(Beifall DIE LINKE)
Dass wir insbesondere Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ausbauen und stärken, macht deutlich, dass wir uns hier den modernen Anforderungen stellen.
Aber Ausgangspunkt ist die Pandemie gewesen und die Debatte darüber, digitale Sitzungen zu ermöglichen. Das wäre jetzt auch schon möglich gewesen. Das Problem ist nur, dass in diesen digitalen Sitzungen keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden können. Da eröffnen wir jetzt zumindest die Option, dass vor Ort entschieden werden kann, über digitale Sitzungen in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen wirksame Beschlüsse zu fassen.
Ich will auch darauf hinweisen, dass wir in den perspektivischen Wochen, Monaten und auch Jahren durchaus darüber reden sollten, weitere Öffnungsklauseln in der Kommunalordnung zu verankern, weil es nicht nur um die aktuelle Corona-Pandemie und um mögliche Katastrophenfälle geht. Wir sollten auch darüber reden, wie wir durch eine digitale Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der kommunalen politischen Arbeit Menschen mit einbeziehen, die jetzt dadurch ausgeschlossen sind, da sie beispielsweise Montagearbeiter sind oder da sie sich vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten. Diese können derzeit nicht einmal berufene Bürger in einem Ausschuss sein und mitdiskutieren. Wir sollten noch einmal darüber nachdenken, ob wir auch diese Aspekte künftig mit in den Blick nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, womit sich Rot-Rot-Grün gegenüber der CDU nicht durchsetzen konnte, war die für uns wichtige Forderung – deswegen ist der Verzicht darauf durchaus schmerzhaft, aber wir nehmen den Kompromiss natürlich ernst –, Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen zu lassen, auch diejenigen, die vorberatend sind,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
übrigens eine Position, die wir in diesem Hause auch vertreten. Auch da ist manchmal erkennbar, dass es wichtig wäre, Debatten in den Ausschüssen des Landtages öffentlich und transparent zu machen, dass die Menschen vor Ort nachvollziehen können, wie am Ende bestimmte Entscheidungen in ihrer ganzen Entstehungsgeschichte getroffen wurden.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Ganz aktuell wird in der Stadt Meuselwitz im Altenburger Land über eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge diskutiert. Da findet alles im nicht öffentlichen Raum statt. Selbst die Anhörung der gesetzlich vorgeschriebenen Elternvertretungen findet im nicht öffentlichen Raum, durch die Verwaltung organisiert, statt.
Wie wollen Sie denn einen Prozess kommunalpolitisch verkaufen, wo am Ende in das Portemonnaie der Eltern eingegriffen wird, wofür sie gerade eine hohe Akzeptanz brauchen, damit im Kita-Bereich die Menschen nachvollziehen können, wie sich die Kalkulation zusammensetzt, welche Bestandteile wie in der Satzung abgebildet werden, warum muss ich für den Kindergarten, wo mein Kind hingeht, einen bestimmten Betrag x zahlen, warum der jetzt plötzlich erhöht wird? Die Debatte muss ich doch mit den Betroffenen vor Ort führen, die muss ich öffentlich führen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe vor Ort das Problem, dass insbesondere bei Satzungsfragen – die Stadt Eisenach diskutiert beispielsweise gerade über eine Erhöhung der Friedhofsgebühren. In Krisenzeiten, wo die Leute sterben, sollen die Gebühren für den Friedhof erhöht werden. Alle Achtung!
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nur, weil Sie es nicht verstehen!)
Die Satzung wird im öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung eingebracht und dann verschwindet die ganze Debatte, die ganze Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Ausschüsse. Die Betroffenen können nicht nachvollziehen, wie darüber diskutiert wird, ob es vielleicht neue Aspekte in der Debatte, neue Sachverhalte gibt, die berücksichtigt werden müssen. Dann kommt sie aus dieser Blackbox der Nichtöffentlichkeit irgendwie wieder mit einem Lichtschein in den Stadtrat, in den Kreistag oder in den Gemeinderat zurück und es wird eine Entscheidung getroffen. Im Extremfall findet in diesem Gremium gar keine öffentliche Debatte mehr statt. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und im Zweifelsfall gehen die Hände hoch mit Ja, Nein, Stimmenthaltung. Dann ist etwas beschlossen und die Satzung wird bekannt gemacht. Die Betroffenen wissen nicht, warum die Gebühren erhöht werden, warum ich jetzt plötzlich mehr bezahlen muss. Diese Diskussionsprozesse müssen wir doch in die Öffentlichkeit tragen. Wir müssen mit den Betroffenen darüber reden, wir müssen auch den Sachverstand einholen, wir müssen den Menschen die Gelegenheit geben, sich von Anfang an mit einbringen zu können, damit auch die Verwaltung die Hinweise berücksichtigen und dann am Ende eine fundierte Entscheidung im Stadtrat, Gemeinderat oder auch Kreistag getroffen werden kann. Genau das Gleiche muss für den Landtag gelten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte darauf hingewiesen, das ist ein Kompromiss. Am Ende gebe es noch weitere Punkte, die zu regeln gewesen wären, zum Beispiel die Frage, dass es einmal im Jahr einen Bericht über den übertragenen Wirkungskreis gibt.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Warum?)
Das ist auch etwas, was insbesondere der Landkreistag abgelehnt hat. Weil auch das, Herr Urbach: Wenn die Gemeindeverwaltung, der Stadtrat, Kreistag Mittel im Haushalt bewilligt – ein großer Teil des Verwaltungsvollzugs findet im übertragenen Wirkungskreis statt –, dann haben die Menschen vor Ort auch das Recht zu wissen, wie sich am Ende dieser Vollzug gestaltet, wie die Steuermittel ausgegeben worden sind und wie bestimmte Prozesse in der Verwaltung abgelaufen sind. Wir wollen das öffnen. Das ist nach wie vor ein demokratiefreier Raum. Da hat das Gemeinderatsmitglied rechtlich nicht mal die Möglichkeit, überhaupt eine Frage zu stellen. Jede Frage wird von vornherein abgeblockt. Das aus meiner Sicht, aus unserer Sicht – davon sind wir überzeugt – in Unding in demokratischen Zeiten, wo wir über moderne Kommunikationsmittel reden, wo wir über Transparenz und Demokratie reden, dass ein Großteil der Verwaltung nach wie vor dieser Kontrolle entzogen ist. Auch das ist ein Punkt, der leider jetzt nicht geregelt werden konnte, den wir aber auch gern weiter öffentlich mit Ihnen diskutieren wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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