Religionsfreiheit schützen – Übergriffe auf christliche Asylbewerber verhindern
Zum Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 6/1763
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nur eines: Da sich die AfD hier vorn hinstellt und so tut, als ob sie an einem aufgeklärten Islam interessiert wäre, dazu auch sich nicht zu schade ist, Ahmad Mansour zu zitieren, der sich übrigens klar gegen die AfD positioniert, wenigstens eines: Es gibt ja den Bundesparteitag der AfD. Das eine ist das Grundsatzprogramm, das vorliegt, das andere sind entsprechende Alternativanträge. Da gibt es den Alternativantrag aus Niederbayern für ein komplett neues Grundsatzprogramm und da heißt es unter 4.2: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland. [...] Er ist nach seinen selbsterklärten Inhalten und Zielen [...] verfassungsfeindlich und wäre als politische Partei gem. Art. 21 (2) GG zu verbieten.“ Was Sie darüber hinaus auch fordern, in diesem Antrag zu verbieten, ist, den Bau und den Betrieb von Moscheen, das Verbot von
Minaretten und Muezzinrufen, das Verbot der Beschneidung – das betrifft dann im Übrigen auch die Menschen, die hier in Deutschland unter uns leben, die der jüdischen Religion angehören – und genauso das Verbot der Schächtung, das betrifft im Übrigen auch genauso Menschen jüdischen Glaubens. Das heißt, das, was die AfD hier im Sinne des Schutzes von Christen darstellt, ist letztendlich nichts anderes als ein purer Missbrauch dessen, was stattfindet, und ist nichts anderes als ein Versuch, den Islam als grundsätzlich falsch zu kritisieren. Das, was Sie zu Ihrem Bundesparteitag unter anderem fordern, ist – da kann ich meiner Kollegin Astrid Rothe-Beinlich nur zustimmen – nichts anderes als purer Rassismus, als pure Hetze gegen Menschen anderen Glaubens hier in Deutschland.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie hetzen hier!)
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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