Perspektiven Thüringens durch eine 'Charta der Digitalen Grundrechte in der Europäischen Union‘
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 6/3153
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer oder auch Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream! Es tut mir ein bisschen leid, dass ich jetzt etwas kritischer an die Charta der Digitalen Grundrechte in der Europäischen Union herangehen muss und noch mal mehr an die Perspektiven Thüringens durch eine Charta der Digitalen Grundrechte. Wenn man sich nämlich die Digitale Charta mal konkreter und näher betrachtet, dann entsteht der Eindruck, dass sich da Menschen zusammengefunden haben, die schöne Sätze formulieren. Die lesen sich auch sehr gut, aber mehr ist da oft nicht dahinter – das zum Ersten. Zum Zweiten: Die Charta ist in sich widersprüchlich, ist dann auch nicht unbedingt rechtskonform bzw. stellt doch mehrere Fragen auf, wie das denn nun konkret im Justizbereich umgesetzt werden soll.
Ich will das an einem Beispiel festmachen, wo ich ehrlich gedacht habe, das kann nicht wahr sein. Und zwar heißt es in Artikel 5 „Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit“ und ich zitiere die vier Sätze: „Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern, eine Zensur findet nicht statt.“ Dem stimmen höchstwahrscheinlich alle zu. Im Satz 2 heißt es: „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“ In 3: „Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.“ In 4: „Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Satz 1, 2 und 3 zu sorgen.“
Da muss man als erstes festhalten, dass damit nicht nur Dienstanbieter im gewerblichen Bereich, große Social Networks usw., gemeint sind, sondern faktisch auch eine Einzelperson, die beispielsweise einen eigenen kleinen Mailserver für Freunde betreibt. Die sind dann per dieser Charta verpflichtet, präventiv Eingriff in die Publikationsprozesse zu nehmen und das ist Zensur. Wenn man nämlich im Vorfeld, bevor die Veröffentlichung überhaupt stattgefunden hat, sagt, und da zitiere ich nochmal aus Satz 2: „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf […] ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“ Da bin ich ganz ehrlich der Überzeugung, das kann es nicht sein. Es kann auch nicht sein, dass das sozusagen hier als das Positive herausgestellt und von uns auch mitgetragen wird. Das mag ein sehr guter Diskursansatz sein. Zum Thema „Digitale Grundrechte“ kann man sich mal darüber verständigen, aber definitiv nicht in dieser Form, wenn es sozusagen im Vorfeld schon die Zensur gibt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So lese ich das zumindest, und übrigens lesen das auch sehr viele andere Menschen, die sich mit der Charta detaillierter beschäftigt haben, so heraus. Da ist nicht das, wozu es von mir, von uns eine Zustimmung geben wird. Wir nehmen das als einen Diskursvorschlag, einen Debattenvorschlag mit. Mehr dann aber auch nicht.
Ich habe gesagt, dass nicht nur ich das so sehe, sondern auch viele andere sehr kritisch an diese Charta herangehen. Ich will zwei Zitate bringen, und zwar einmal von Internet-Law: „Diese Charta ist nicht geeignet, die Grundrechte im digitalen Zeitalter zu stärken und sollte daher nicht weiter verfolgt werden. Eine öffentliche Debatte jedenfalls dieses Textes halten wir nicht für zielführend.“ Zitat zwei kommt von Social Media Recht: „Dieser Entwurf ist Murks auf allen Ebenen, aus allen Perspektiven, er hilft nicht und noch viel schlimmer, der Entwurf wird der Diskussion um das Recht im digitalen Zeitalter einen Bärendienst erweisen.“
Und als letztes will ich noch anfügen, wissen Sie: Grundrechte sind Grundrechte. Da braucht man sozusagen keine Konkretisierung im Sinne von, wir brauchen extra für das Internet, extra für die digitale Welt eine Charta der digitalen Grundrechte, sondern Grundrechte sind Grundrechte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die sollten sowohl in der realen Welt gelten als auch in der digitalen Welt. Da sozusagen eine Spaltung aufzumachen, führt letztlich nicht nur zum digitalen Dualismus, das ist das, was man unterstellen muss, sondern ist aus meiner Perspektive auch dazu geeignet, Grundrechte im Gesamten zu schwächen. Da bin ich – ich glaube, ich spreche für die Gesamtheit meiner Fraktion – eine Vertreterin der Grundrechte und sage, bevor wir Grundrechte in der digitalen Welt beschließen, die letztlich möglicherweise sogar Grundrechte angreifen, lehnen wir dies ab. Wir nehmen das aber gern als einen Debatten- und Diskursbeitrag mit. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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