Optionskommunen nach § 6 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Thüringen erhalten und ausweiten

Aktuelle Stunde - Drucksache 5/462 -

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich knüpfe auch an die Debatte an, die wir hatten, Herr Baumann hat gerade darauf verwiesen. Ich habe damals im Namen meiner Fraktion gesagt: Alles ist besser als getrennte Trägerschaft. Das will ich jetzt auch noch mal an den Anfang stellen.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viel Zeit ist ins Land gegangen und was jetzt wirklich schadet, ist Aktionismus, ist weitere Verunsicherung der Betroffenen. Wir brauchen jetzt wirklich klare Positionen und wir brauchen eine Grundgesetzänderung, dazu stehen wir auch, die Hand und Fuß hat. Wir haben uns nach dem damaligen Bundesverfassungsgerichtsurteil mehrfach in Fachgesprächen mit Vertretern der Argen aber auch mit Vertretern der Optionskommunen, wir haben ja zwei, über Pro und Contra Arge oder Option verständigt. Es gibt bei allen positiven Entwicklungen, das weiß ich auch mit unseren zwei Beispielen, die wir im Land Thüringen haben, aber schon Befürchtungen. Die will ich hier auch so deutlich benennen, dass man sagt, Erwerbslosigkeit mit all ihren Folgen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ich glaube, da sind wir uns auch parteiübergreifend einig. Das zu kommunalisieren und dann, wie wir es auch schon erlebt haben, vom Bund aus so ganz langsam den Geldhahn zuzudrehen, das bringt Verunsicherung und Befürchtungen. Das muss ausgeräumt sein. Dass das aber per se auch tatsächlich stattfindet, dass hat uns beispielsweise auch das Abschmelzen des KdU-Beitrags der Finanzierung durch den Bund gezeigt. Dass jetzt mehr Kommunen und Landkreise überlegen, auch das Optionsmodell anzugehen, ist vor allem dieser Rechtsunsicherheit geschuldet, weil man sich unabhängig machen und sagt, wenn man nicht weiß, wie es weitergeht, dann nimmt man es lieber selbst in die Hand.

Ich möchte an der Stelle auf den Bundesrechnungshof verweisen, der im Dezember des vergangenen Jahres in einer Evaluation noch mal klargestellt hat, dass eine endgültige Entscheidung nach dieser Experimentierphase notwendig und dringend geboten ist. Dort ist auch gesagt worden, dass nach Auffassung des Bundesbeauftragten des Bundesrechnungshofs der Systemvergleich zwischen ARGE und Option erhebliche Risiken einer kommunalen Lösung gegenüber der Aufgabenorganisation im Bundesbereich mit sich bringt. Diese Aufgabe in kommunaler Verantwortung zu erfüllen, sei ungleich schwieriger, das ist in dem Bericht nachzulesen.

Zur Kritik des Optionsmodells wird auch darauf verwiesen, dass durch die geteilte Finanzträgerschaft zwischen Bund und Kommunen die Aufsichts- und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes gänzlich entfallen. Also jetzt steht die Frage, wie sichert man denn das, was auch im Grundgesetz klar geregelt ist? Man muss hier ganz deutlich sagen, dass formal die Verlagerung der Aufgaben auf die Optionskommunen dem Verbot der Mischverwaltung entspricht, das wäre also eine Möglichkeit. Aber es gilt eben auch der Grundsatz der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, dass die Aufgabenerledigung auf der Ebene angesiedelt sein soll, auf der sie am wirksamsten zu erledigen ist. Und das ist hier offensichtlich die Frage, wo es auch keine fertigen und gültigen Antworten gibt. Da gibt es auch bei uns unterschiedliche Auffassungen.

Einen dritten Punkt will ich noch nennen, dass bei Sozialleistungen natürlich in besonderer Weise das Gleichheitsgebot gilt und die Tatsache der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet. Und da wird es schwierig, da muss ich mal sagen, so gut wie es in Jena läuft, meine Kollegin Lukin könnte das sicherlich noch vertiefen, Jena ist aber eben nicht der Maßstab, wenn man über die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen überall redet.

Es ist natürlich auch zu befürchten, dass eine einheitliche Rechtsanwendung im Bund also dort sehr gefährdet ist. Obwohl der Bund maßgeblich die Kosten der Grundsicherung zu tragen hat, die Finanz- und Fachverantwortung natürlich auseinanderfallen.

Mit dem Vorschlag, jetzt die bestehenden Optionskommunen zu entfristen und möglicherweise auch weiteren die Möglichkeit zu geben, denke ich, ist ein Weg gezeigt und aufgemacht. Nicht die Verwaltungs- und die Strukturfragen sind für uns das Entscheidende, sondern die wirkliche Verbesserung der Lebenssituation der Menschen. Und, Herr Günther, auch wenn Sie es nicht hören wollen, wir bleiben dabei, Hartz IV gehört langfristig abgeschafft.

(Beifall DIE LINKE)

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