Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Abschaffung des Rundfunkbeitragssystems
Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3106
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die AfD hat sich scheinbar zu einer medienpolitisch bundesweiten Generaloffensive auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschlossen. Sie hat in zahlreichen Landtagen – so auch hier – einen Antrag eingebracht, der es sich grundsätzlich zur Aufgabe gemacht hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen und letztendlich infrage zu stellen und abzuschaffen. Der Antrag und die Reden gaukeln über die Tatsache von notwendigen Veränderungsprozessen in der Medienlandschaft aber auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Schieflage im dualen Rundfunksystem vor, die nach Auffassung der AfD durch Kündigung und Neuverhandlung der Rundfunkstaatsverträge einschließlich einer radikalen Eingrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu lösen sei.
Trotz dieser Nebelbomben, eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustreben, wissen wir, welche Ziele die politischen Freunde der AfD in Europa mit einer Umstrukturierung der Medienlandschaft bezwecken. Rechtspopulisten in Ungarn, Polen oder auch die Vorgehensweise in der Türkei zeigen deutlich, dass einerseits die öffentliche Meinungsbildung durch die jeweils Regierenden stärker kontrolliert bzw. abgeschafft und andererseits Pressefreiheit und die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, von Medienschaffenden diffamiert werden soll und jederzeit durch staatliche Einflussnahme eingeschränkt werden kann. In diesem Fahrwasser, meine Damen und Herren der AfD, befindet sich das Verhalten und die Handlung von Ihnen einschließlich dieses Antrags.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Aber Sie wissen, wer die Intendanten einsetzt?)
Meine Damen und Herren, eine – wie auch immer – Einschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder ein Abschneiden von technischen und inhaltlichen Entwicklungsmöglichkeiten und somit die Aushebelung des dualen Rundfunksystems in unserem Land lehnen wir strikt ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, die AfD will, dass die Regierung beauftragt wird, mit den anderen Ländern die Rundfunkstaatsverträge neu zu verhandeln. Es geht Ihnen – so behaupten Sie – um eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Doch Ihr Handlungsauftrag ist – freundlich ausgedrückt – äußerst unkonkret. Sie fordern ein Zusammenlegen und Verkleinern bisheriger Sendeanstalten. Wer soll denn da mit wem zusammengelegt werden – der MDR mit dem rbb oder mit dem Bayerischen Rundfunk oder mit dem Saarländischen Rundfunk? Oder soll der MDR verkleinert werden? Welche Programme soll er dann einstellen?
Sie, meine Damen und Herren von der AfD, fordern eine tatsächlich ausgewogene politische Meinungsbildung. Abgesehen davon, dass der Rundfunk dazu nur Beiträge liefert, dass ein öffentlicher Meinungsprozess sowie ein subjektiver Meinungsprozess für Menschen ermöglicht werden, aber wann ist denn das Angebot für Sie tatsächlich ausgewogen? Wer definiert denn das – Frau Petry, Herr Höcke, Herr Brandner oder der von Ihnen immer wieder angeführte – ich betone –: der Bürger?
Sie fordern eine Sportberichterstattung im angemessenen Umfang. Derzeit hat der Sport im Ersten und im Zweiten Deutschen Fernsehen einen Anteil von 6 bis 8 Prozent, in den Dritten ist es mitunter sogar wesentlich geringer. Wie viel Sport darf es sein? Oder geht es Ihnen um die Kosten, die der Sport ausmacht? Wollen Sie, dass die Kosten für die Sportübertragung anteilig gestrichen oder gesenkt werden? Wenn das so ist, wollen Sie, dass es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vielleicht weniger Fußballübertragungen gibt, dass die Sportvereine weniger Geld für die Übertragungsrechte bekommen, die, die es notwendig haben. Sie fordern die Staatsferne des Rundfunks und schlagen gleichzeitig vor, dass die Sender in Zukunft über Steuern, also aus dem Staatshaushalt finanziert werden sollen. Ich frage Sie: Kann so der Staat nicht besser Einfluss auf den Rundfunk nehmen, indem er die Mittelflüsse kontrolliert? Sie fordern, das Jugendprogramm wieder einzustellen. Warum? Soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Jugend abgekoppelt werden? Soll er nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen und Nutzungsmuster reagieren dürfen? Glauben Sie, dass Sie dafür eine Zustimmung aller Länder bekommen, nachdem diese sich in umfangreichen Beratungen und Verhandlungen darauf geeinigt hatten? Sie behaupten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Nachrichten-Online-Angebot tief auf das Gebiet der Printmedien vorgedrungen ist. In aller Klarheit: Online ist Online und Print ist Print. Was stimmt, dass sich Rundfunkunternehmen und Presseunternehmen im Internet begegnen, da sie beide im Internet Angebote offerieren. Doch der Onlinebereich war nie ein originärer Bereich der Printmedien. Doch während ARD, ZDF und Deutschlandradio bisher heute keine Zeitung machen, unterbreiten immer mehr Verlage immer mehr audiovisuelle Angebote. Leider sagen Sie bewusst nicht klar und deutlich, was Sie wollen. Sie wollen keine Lösung. Sie wollen Stimmungsmache, so wie Kollege Höcke das hier vorn getan hat – Wesensbestandteil Ihrer Politik.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, nochmals ein Gedanke zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Ich kann mir eigentlich, wie schon geäußert, nicht vorstellen, dass Sie, meine Damen und Herren der AfD, einen steuerfinanzierten Beitrag bevorzugen. Wie der namhafte Medienrechtler Prof. Dieter Dörr in einem Interview feststellt, fehlte erstens die finanzverfassungsrechtliche Ermächtigung für Rundfunksteuern, zum anderen aber – und das scheint mir wesentlich relevanter –würde damit wie gesagt die Finanzierung aus öffentlichen Haushalten der Länder erfolgen, womit wir über den von Ihnen beschworenen Aspekt der Staatsferne eigentlich nicht mehr weiter reden müssen, ganz zu schweigen von der europäischen Problematik.
Noch ein Gedanke zu den von Ihnen immer benannten Zwangsbeiträgen. Der Rundfunkbeitrag ist ein Teil der Solidargemeinschaft ebenso wie öffentliche Verkehrsmittel, der Polizeischutz von Fußballspielen und Demonstrationen, Arbeitsrenten, Kranken- und Sozialversicherung. Wollen Sie mir ernsthaft erzählen, dass es sinnvoll wäre, wenn Sie den Schutz Ihrer Demonstration künftig selbst begleichen wollen? Oder vielleicht will ich nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, weil ich nicht arbeitslos bin. Das ist die Aufkündigung des Solidarprinzips unserer Gesellschaft. Das findet mit uns nicht statt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, nicht berücksichtigt haben Sie wohl auch einen weiteren Aspekt in Ihrem Antrag. Wer den Rundfunkstaatsvertrag kündigt, entzieht nicht nur ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rechtsgrundlage, er entzieht diese auch den privaten Sendern. Denn die §§ 20 bis 34 des Rundfunkstaatsvertrags schaffen eben auch die Rechtsgrundlage für die von der AfD so oft beschworenen privaten Anbieter. Die Folge dieser Kündigung steht damit im Gegensatz zur Aussage der AfD, dass es für viele Programminhalte ein breites Angebot privater Sender gebe. Die gebe es dann eben konkret auch nicht mehr. Interessant ist auch Ihre Wahrnahme, dass die Rundfunkanstalten nach eigenem Gutdünken immer mehr expandieren. Ich kann nur vermuten, dass Sie den aktuellen Rundfunkstaatsvertrag nicht gelesen haben, denn hier sind in § 11 deutliche Grenzen der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu finden. Im Bereich der Fernsehprogramme sind die Namen der erlaubten Fernsehprogramme sogar festgeschrieben. Mit den Hörfunkprogrammen findet sich zusätzlich zur Nennung der Sender auch eine Deckelung der Anzahl der Hörfunkprogramme auf dem Stand vom 1. April 2004. Folglich wurden vor der Etablierung des von Ihnen monierten jugendorientierten Internetprogramms zwei Fernsehsender eingestellt – darunter ZDFkultur, was ich ganz persönlich bedauerlich finde. Die Darstellung Ihrer Argumentation ist also – um einen gerade oft benutzten Begriff zu verwenden, und heute ist es, glaube ich, sogar festgelegt worden als Wort des Jahres 2016 – im wahrsten Sinne des Wortes „postfaktisch“.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, abschließend noch eine Überlegung zur Rundfunkfreiheit. Im Zusammenhang mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten ZDF-Urteil hat sich das Gericht auch zur Frage des Begriffs Rundfunkfreiheit artikuliert. Anknüpfend an seine bisherige Rechtsprechung betont das Gericht erneut deren dienende Funktion gegenüber der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes enthält nach dieser Vorstellung einen Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit durch eine Ordnung, die sicherstellen muss, dass die Vielfalt der bestehenden Meinung im Rundfunk möglichst breit und vollständig zum Ausdruck kommt. Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers. Schon an dieser Stelle steht die Vielfaltsicherung im Mittelpunkt, die für die ganze Entscheidung eine Schlüsselrolle spielt. Im dualen Rundfunksystem hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Auffassung der Karlsruher Richter bei Sicherung der Meinungsvielfalt weiterhin, ich betone, eine herausragenden Bedeutung. Ihm obliegt die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Prof. Dörr, Kollege Wucherpfennig hat auch daraus zitiert, auch ich möchte das: „Er“ – der öffentlich-rechtliche Rundfunk – „hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freie Markt nicht gewährleistet werden kann. Wegen [seiner] besonderen Bedeutung […] für die Meinungsbildung und damit auch für die Funktionsfähigkeit der Demokratie beschränkt sich […]“, so das Gericht, „sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags […]. Sein Angebot muss dabei auch für neue Publikumsinteressen und neue Inhalte und Formen offenbleiben […].“ Dem muss nichts hinzugefügt werden.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag der AfD ist unkonkret und falsch. Und ich bleibe dabei, er ist nicht ernst gemeint. Sie wollen eine Ablehnung. Sie provozieren eine Ablehnung, weil Ihnen eine Ablehnung am besten in ihre politische Strategie passt.
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Dann stimmen Sie doch zu!)
Es geht ihnen nicht um eine Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ihnen geht es um die Abschaffung der öffentlichen Meinungsbildung, zumindest das Kleinhalten. Dieser Antrag, wie gesagt, schreit regelrecht nach Ablehnung und er bekommt die Ablehnung auch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, damit dieser Tagesordnungspunkt auch noch einen inhaltlichen Sinn bekommt, möchte ich hier und jetzt die Gelegenheit nutzen, der am Montag wiedergewählten Intendantin des MDR, Karola Wille, zu dieser Wahl zu gratulieren.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie hat in den letzten Jahren deutlich gemacht, welche wichtige Rolle öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Rahmen der Medienlandschaft spielt und dass sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Entwicklungen in der Medienlandschaft durch Veränderung stellen muss. Ich wünsche der wiedergewählten Intendantin für diese Aufgabe, für den Übergang des MDR und der ARD und des ZDF in eine trimediale Medienlandschaft in Deutschland alles Gute. Wir als Politiker werden diesen Prozess jederzeit kritisch begleiten. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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