Netzneutralität endlich gesetzlich festschreiben
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/6013
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Einbringen des Antrags und natürlich auch das Zulassen unseres Änderungsantrags. Danke auch an meinen Vorredner, denn er hat es mir einfach gemacht, auch in die Problematik Neuland einzusteigen. Ich gehe davon aus, dass er meinen Redebeitrag nicht kannte, aber ich nehme das Wort gerne auf. In den letzten Tagen hat es ja nun einen Skandal unter dem Stichwort „Prism“ gegeben, der für internationale Aufregung gesorgt hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Das ist von der Bundeskanzlerin.)
Prism ist der Name eines Überwachungsprogramms, mit dem die US-Regierung hunderttausendfache Daten von Internetnutzern ohne deren Kenntnisse geschweige denn Einverständnisse ausspioniert hat. Nach allem, was wir wissen, hat es keine ausreichende rechtsstaatliche Prüfung dieser Überwachung gegeben. Es war von vielen Menschen erwartet worden, dass die Bundeskanzlerin gestern Barack Obama darauf anspricht und eine deutliche Missbilligung zum Ausdruck bringt. Aber, wir kennen unsere Bundeskanzlerin, so geschah es nicht. Sie erklärte in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem US-Präsidenten quasi entschuldigend, das Internet, da sind wir jetzt an dem Stichwort, das Internet ist für uns alle Neuland. Unmittelbar darauf zog sich eine Welle von Kommentaren durch das Netz, wo die Kanzlerin als „Neulandentdeckerin“ veralbert wurde. Ich will mich gar nicht an dem Witzemachen beteiligen, weil der Kern der Aussage überhaupt nicht lustig ist. Im Jahr 2013 versucht die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland einen der größten Datenskandale überhaupt, der von der amerikanischen Regierung zu verantworten ist, damit zu relativieren, eigentlich zu bagatellisieren, indem sie behauptet, so ein Fehler könnte jedem passieren in einem neuen Politikfeld. Allein das Prism-Programm, das schon seit 2007 läuft, zeigt, wie verfehlt die Aussage ist.
Was will ich damit sagen, meine Damen und Herren, das Internet bzw. die Netzpolitik ist kein neuer Politikbereich. Die Feststellung ist mir wichtig für die Begründung unseres Ergänzungsantrags. Das Internet ist kein neuer Politikbereich. Wir bewegen uns nicht im Neuland. Wir haben die Verantwortung, uns in diesem Feld auszukennen und wie in jedem anderen Politikfeld auch, Regelungen zu schaffen, die Fehlentwicklungen verhindern oder gar beenden. Die Landesregierung hat im Bericht über die Erfahrungen mit dem Landesmediengesetz festgestellt, dass viele Punkte dafür sprechen, dass Netzneutralität im Landesmediengesetz zu verankern wäre. Ziemlich überraschend kommt dann der Bericht allerdings am Ende zu der Feststellung, dass derzeit doch noch keine Notwendigkeit besteht, die Netzneutralität ins Gesetz aufzunehmen. Erst solle eine vertiefte Diskussion über die Problematik erfolgen.
Ich will noch einmal betonen, wir haben es beim Internet nicht mit einem neuen Phänomen zu tun. Seit Jahren wird immer deutlicher, wie wichtig Netzneutralität ist, wenn wir den Menschen einen freien und gleichberechtigten, letztlich demokratischen Zugang zum Netz ermöglichen wollen.
Worum geht es bei der Netzneutralität, meine Damen und Herren? Technisch gesprochen geht es darum, dass alle Inhalte, alle Daten gleichberechtigt mit der gleichen Geschwindigkeit durch das Netz fließen. An einem Beispiel erklärt heißt das, Netzneutralität garantiert, dass wir als Fraktion nicht einfach der Telekom oder einem anderen Anbieter Geld dafür zahlen können, damit sich unsere Internetseite für die Nutzer schneller aufrufen lässt, als die der CDU. Die Telekom hat jetzt, und das hat der Kollege Voigt schon angesprochen, einen neuen Anlass für die Debatte gegeben, indem sie angekündigt hat, zukünftig bei ihren Internettarifen die Geschwindigkeit zu drosseln, wenn ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht ist. Danach sollen nur noch einige Angebote schnell durch das Netz geleitet werden, die der Konkurrenz nicht mehr. Man muss für diese Ankündigung fast dankbar sein, denn sie hat noch einmal eine Debatte über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität ausgelöst.
Das Prinzip der Netzneutralität wird aber jetzt schon an vielen Punkten verletzt, wenn beispielsweise Videotelefonie mit dem Handy entweder gar nicht oder nur über einen bestimmten Anbieter zu bestimmten Tarifen ermöglicht wird. Das ist kein technisches Problem. Theoretisch ließe sich mit fast allen modernen Smartphones Videotelefonie betreiben. Die Netzanbieter lassen es aber nur eingeschränkt zu. Jetzt kann man sagen, Videotelefonie brauchen wir nicht unbedingt, das ist doch nicht so schlimm. Das stimmt. Ich nutze selber auch die Videotelefonie nicht. Das Problem ist aber nicht, ob ich die Technik nutze oder nicht, sondern ob das Prinzip der Netzneutralität verletzt wird. Wenn wir diese Verletzung nicht rechtlich verhindern, wird es immer weiter zunehmen, dass große Firmen und alle, die es sich leisten können, ihre Inhalte schnell und mit besserer Qualität verbreiten können und die, die es nicht können, eben nicht und damit werden sie auf dieser Datenautobahn ausgebremst.
Es geht hier, meine Damen und Herren, nicht um technische Spielereien, sondern um eine demokratiepolitische Frage. Garantieren wir als Gesetzgeber, dass auch Informationen, alle Informationen, auch kritische Informationen, sich im Netz verbreiten, und überall wie es einige große Konzerne darüber bestimmen, was sie im Netz verbreiten oder nicht. Wir wollen die gleichberechtigte Verbreitung für alle Inhalte. Nur so können die Menschen im Land das Internet als urdemokratisches Informationsmedium nutzen. Das ist unsere Forderung, das Internet muss Instrument der Demokratie sein. Die Landesregierung hat in ihrem Bericht beste Argumente gebracht, warum die Netzneutralität ins Landesmediengesetz gehört, weil Rundfunk und Telemedien in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist natürlich auch Thüringen für die Netzneutralität zuständig. Diese Verantwortung können wir nicht von uns weisen. Trotzdem unterstützen wir jede Bestrebung und deshalb auch den Antrag der GRÜNEN, die Netzneutralität auf allen politischen Ebenen zu verankern. Das Netz ist nicht in nationale oder gar Bundesgrenzen zu denken, aber wir können hier unseren Anteil leisten und damit auch ein Signal setzen an andere Bundesländer und den Bund. Auch dieses Argument findet sich übrigens schon im Bericht zum Landesmediengesetz.
Zum Abschluss will ich noch auf einen wichtigen Punkt verweisen. Wir brauchen die Verankerung der Netzneutralität im Landesmediengesetz, aber wir brauchen vor allem Erläuterungen dazu, die jegliche Ausnahmen ausschließen. In den letzten Tagen war in den Medien zu lesen, dass im Bundeswirtschaftsministerium bereits an einem Gesetzentwurf zur Netzneutralität gearbeitet wird. Dabei sollen aber genau die Pläne, die die Telekom jetzt mit ihrer Drosselung verfolgt, ausgeklammert werden. Das kann sich die schwarz-gelbe Bundesregierung wirklich sparen.
Ich möchte hier auch den Antrag zur Überweisung an die Ausschüsse, die genannt worden sind, stellen. Und dennoch meine Damen und Herren, wir brauchen eine Festsetzung des Prinzips ohne Ausnahme. Nur dann kann sich das Internet frei als demokratisches Instrument entwickeln.
(Beifall DIE LINKE)
Um diese Form sollte es uns um alle, um alle sage ich, um alle Bereiche gehen, egal ob das Netz für uns Neuland ist oder ein gutes, bekanntes Terrain. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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