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Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen

Sascha Bilay

Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5389

 

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon festgestellt worden, dass das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Es ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Erfolg für den Kampf um den Erhalt der Grundrechte und auch für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik. Und es bestätigt die langjährigen Warnungen, insbesondere der Linken, dass nämlich ein uferloser Ausbau der Überwachung nicht am Ende der Sicherheit der Menschen nützt, sondern ihnen am Ende sogar schadet.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und wenn die FDP in aller Kürze einer Aktuelle Stunde hier einen Redebedarf signalisiert hat, dann will ich der FDP nur sagen: Wir können es kurz machen; alles das, was wir im Grunde genommen zur Frage Verfassungsschutz zu sagen haben, haben wir in der 5. Legislatur und im Gesetzentwurf thematisiert und vorgeschlagen. Wir haben nämlich vorgeschlagen statt der Geheimdienste eine Informations- und Dokumentationsstelle in Thüringen zu errichten. Bei dieser Forderung bleiben wir auch grundsätzlich, weil wir nämlich davon überzeugt sind, dass die Geheimdienste erstens ungeeignet sind zur Abwehr der Gefahren der Demokratie.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir erleben es immer wieder, dass Geheimdienste in weiten Teilen das gesellschaftliche Engagement in der Bundesrepublik diskreditieren.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das stimmt!)

 

Geheimdienste stehen in Teilen weit außerhalb der demokratischen Kontrolle und gerade die Geheimdienste haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch die Finanzierung von V-Leuten die rechte Szene erst mit erstarken lassen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

In der Summe kommen wir zu der Einschätzung, dass die Frühwarnfunktion der Geheimdienste in ganz Deutschland gescheitert ist. Ein Ergebnis dieses Scheiterns sehen wir auch auf der rechten Seite in diesem Haus, nämlich mit dem Sitzen der AfD hier im Landtag. Sie bekommen jedes Jahr rund 4 Millionen vom Steuerzahler überwiesen, ungefähr die Hälfte dessen, was der Verfassungsschutz in Thüringen bekommt, und mit diesen 4 Millionen werden extreme Rechte und Neonazis hier in Thüringen durchgefüttert.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Aus unserer Sicht ein politischer Skandal und wir werden alles dafür tun, dass dieser Skandal mit der AfD auch hier beendet wird.

 

(Heiterkeit AfD)

 

In fünf Minuten, Herr Bergner, Sie haben das selbst gesagt, kann man nicht auf 136 Seiten Urteilsbegründung umfangreich eingehen, aber wir müssen durchaus auf die möglichen …

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er schickt das Rollkommando demnächst zu uns!)

 

Das, was Sie hier mit Nazisprech ständig dazwischenrufen und sogar vom Rednerpult, ohne dass eingegriffen wird, hier artikulieren, ist aus meiner Sicht höchst fragwürdig und wird noch mal woanders diskutiert werden.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich habe das Recht zu reden, auch dazwischenzureden!)

 

Worüber wir aber diskutieren müssen, sind die möglichen Auswirkungen des Urteils auf Thüringen. Herr Bergner ist darauf eingegangen. Was die Wohnraumüberwachung angeht, das konnten wir ja zumindest bei den Bodycams jetzt erst einmal abwehren in der Einigung mit der CDU; da läuft noch die Anhörung im Innenausschuss dazu. Aber ich will es mal konkret machen, was das Thema der Handyortung in Thüringen anbetrifft; das ist auch verfassungswidrig ausgelegt worden, insbesondere was die Erstellung von Bewegungsprofilen anbetrifft. Durch eine Anfrage meines Kollegen Dittes ist ja mal für das Jahr 2019 herausgekommen, dass durch den Thüringer Verfassungsschutz innerhalb eines Jahres mehr als 2.500 sogenannte stille SMS allein an zwei Betroffene geschickt wurden, die das nicht merken, um sie zu orten. Und bei 2.500 SMS an zwei Personen innerhalb eines Jahres ist durchaus erkennbar, dass faktisch damit Bewegungsprofile erzeugt werden können, was aus unserer Sicht höchst fragwürdig und mit Würdigung des Urteils aus Karlsruhe durchaus auch als verfassungswidrig einzustufen ist.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deshalb haben wir, wir können uns der Debatte gern im Innenausschuss dann stellen, haben wir als Linke eine Bitte an den Innenminister, dass er tatsächlich die Rechtmäßigkeit des Einsatzes, zumindest jetzt der stillen SMS auch mal prüft und so lange das Instrument auch aussetzt, solange das Prüfergebnis nicht vorliegt. Über dieses Prüfergebnis können wir dann im Innenausschuss diskutieren. Und wir haben noch eine zweite Bitte an den Innenminister, dass er mit dem Justizminister sehr sorgfältig dieses Urteil auswertet und schaut, welche Schlussfolgerungen sich aus Thüringen ergeben könnten.

 

Am Ende eine politische Bewertung des Urteils: Die Kläger, nämlich die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, übrigens auch das Gericht selbst,

 

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten!)

 

und der Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten haben mit dieser Klage und am Ende auch dem Urteil wesentlich mehr zum Schutz der Verfassung beigetragen als die Geheimdienste in Deutschland.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deswegen gebührt unser Dank und der der gesamten Zivilgesellschaft den Klägerinnen und Klägern und nicht den Geheimdiensten in diesem Land.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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