Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-(SGB II)Regelsätzen für Thüringen - Einführung einer Kindergrundsicherung

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/474 -

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Ministerin herzlichen Dank für den Bericht. Es ist schon so, dass aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Menschenwürdegarantie festschreibt, und aus dem Sozialstaatsgebot, die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil vom 09.02. das Grundrecht auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet haben. Um das noch mal klar zu sagen: Alle Menschen in Thüringen, egal wie alt sie sind und welchen kulturellen oder sozialen Hintergrund sie aufweisen, haben dieses vor Gerichten einklagbare Grundrecht. Denn es gibt nur eine unteilbare und gleiche Menschenwürde.

(Beifall DIE LINKE)

Und um es ganz klar zu sagen: Menschen mit und ohne Arbeit müssen in Würde leben können.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben es also mit einer Grundrechtsdebatte zu tun, und dazu gehört meines Erachtens auch, endlich soziale Grundrechte in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

Das Urteil sagt, dieses Existenzminimum muss zwingend so bemessen sein, dass es für jeden Menschen die gleichwertige soziale, kulturelle und politische Teilhabe am Leben der Gesellschaft absichert, und zwar bezogen auf den jeweiligen individuellen Einzelfall. Damit hat das Gericht das Existenzminimum als sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum nach dem individuellen Bedarfsdeckungsprinzip bestimmt. Damit ist auch die von Hartz IV praktizierte strenge Pauschalierung von Leistungen für verfassungswidrig erklärt worden. Sie verstößt gegen das individuelle Bedarfsdeckungsprinzip und ist nicht mehr anwendbar. Die Lebensumstände und Bedürfnisse von Menschen lassen sich nicht normen, wie es mit Hartz IV versucht wurde, indem Kinder und Jugendliche - wir haben das öfter diskutiert - einfach als defizitäre Erwachsene behandelt und ihnen einfach ein gekürzter Prozentsatz des Erwachsenenregelsatzes zuerkannt wurde. In diesem bekannten Regelsatz war zwar ein Anteil für Spirituosen, aber eben keiner für Bildungs- und Ausbildungsbedarf, um nur eins zu nennen.

Diese Missachtung des individuellen Bedarfs von Kindern hat das Bundesverfassungsgericht daher besonders scharf kritisiert. Wir gehen davon aus, die Leistungen müssen erhöht werden ebenso wie die für Erwachsene, weil sie gegen das Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums verstoßen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Debatte gestern dazu im Bundestag hat aber nun wieder gezeigt, dass sich das hinziehen wird, dass aus meiner Sicht die Gefahr besteht, dass es zerredet wird, statt unverzüglich deutliche Signale für die Menschen zu setzen.

Die politische Debatte zur Interpretation des Urteils von bestimmten Politikern offenbart meines Erachtens ein Menschenbild und ein Grundrechtsverständnis, über das ich, mit Verlaub gesagt, entsetzt bin.

(Beifall DIE LINKE)

Eigentlich wollte ich hier noch ein bisschen mehr zu dem sagen, was Herr Westerwelle in persona geäußert hat. Aber da kann ich mich getrost auf die Worte des Wirtschaftsministers Machnig vom gestrigen Tag zur Aktuellen Stunde beziehen. Der hat sich ja eindrucksvoll und kritisch mit den Äußerungen von Westerwelle auseinandergesetzt. Dem wäre nichts hinzuzufügen außer der Frage, wer hat es erfunden. Das, meine Damen und Herren, müssen Sie sich schon sagen lassen. Hartz IV ist das Ergebnis einer rot-grünen Regierung, natürlich im Einvernehmen mit CDU, CSU und FDP.

(Beifall DIE LINKE)

Politisch und gesellschaftlich besonders schlimm ist, dass Sie sich mit dieser Hartz IVGesetzgebung zu Lakaien einer neoliberal-konservativen Umgestaltung des Sozialstaates gemacht machen.

Ja, Westerwelle spitzt die politische Konfliktlage zu. Er spielt im Kontext mit anderen und mit der gesellschaftlichen Debatte, die jetzt entbrannt ist, die Melodie von teile und herrsche und er spaltet. Nicht die Frage, dass Menschen, die arbeiten, mehr in der Tasche haben müssen als Hartz IV-Empfänger ist unsere Kritik. Unverschämt finden wir und viele Menschen die Tatsache, dass immer mehr Menschen, die arbeiten, so wenig Lohn beziehen, dass sie davon ohne Sozialtransfers nicht leben können. Das, meine Damen und Herren, ist die Schande in Deutschland.

(Beifall DIE LINKE)

Und das geht weit über die soziale Bearbeitung, Frau Sozialministerin, hinaus. Das betrifft alle in der Gesellschaft, und da darf man Sie oder das Sozialministerium auch nicht allein lassen. Leistung muss sich lohnen, aber offensichtlich wird in der Debatte daraus nicht der Schluss gezogen, dass die unzumutbaren Regelsätze nicht noch weiter gekürzt werden sollen, statt endlich gerechte Löhne zu zahlen. Umgekehrt wird ein Schuh draus, denn Kinderarmut ist zuallererst Elternarmut.

Meine Damen und Herren, die Leistungsbezieher haben laut Urteil den Anspruch auf Aufstockung der Leistung. Das stellt das Gericht klar. Es darf zwar noch einen nach statistischen Methoden errechneten Sockelbetrag geben, aber die Regelungen müssen die Bedarfsdeckung im Einzelfall absichern, also das Recht auf darüber hinausgehende Mehrbedarfe vorsehen. Da besteht meines Erachtens ein dringender Handlungsbedarf. Das betrifft mehr als nur den Härtefallkatalog. Die Bundesagentur für Arbeit will die Anordnung des Gerichts sehr eng auslegen. Das steht im Widerspruch zum Urteil und wird von den Sozialverbänden heftig kritisiert. Wir als LINKE schließen uns dieser Kritik ausdrücklich an. Auch einmalige Mehrbedarfe müssen abgedeckt werden, wie Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen, orthopädische Schuhe, um nur einige Beispiele zu nennen. Das ist für die betroffenen Menschen unverzichtbar. Die Neuberechnung der Regelsätze muss laut Gericht nach einem Warenkorb vorgenommen werden, der sich möglichst aktuell an den konkreten gesellschaftlichen Lebensverhältnissen und Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als unterschiedliche Personengruppen ausrichtet. Die bisherige Einkommensund Verbrauchsstichprobe EVS kann unserer Meinung nach diese Differenzierung nicht leisten. Außerdem wurde sie bisher in viel zu großem zeitlichen Abstand vorgenommen. Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass die Neuberechnung der Regelsätze von einer unabhängigen Kommission mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis vorgenommen wird, die dann auch regelmäßig - ich meine jährlich - die Fortschreibung der Regelsätze übernehmen soll. Uns also überrascht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht, denn die Kritik von Verbänden, Organisationen und auch der LINKEN besteht von Anfang an. Zum Beispiel hat die Parität schon vor Einführung des SGB II ein umfangreiches Gutachten vorgelegt, wonach das vom Grundgesetz geforderte Existenzminimum nicht gedeckt ist und sie haben damals mindestens 420 € festgeschrieben und in dem Gutachten dargelegt, die dafür notwendig sind - bereits vor Einführung des SGB II. Heute werden durch die Parität 440 € gefordert. Sie wissen, dass DIE LINKE 500 € als Grundsatz für den Regelsatz fordert.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da kann man nur lachen.)

Ja, da können Sie lachen. Auch wir hatten - damals noch als PDS - gemeinsam mit anderen Fraktionen ein Gutachten vorgelegt, das ganz klar gesagt hat: Hartz-IV ist verfassungswidrig. Das ist auch die Grundlage dafür, dass wir sagen, Hartz-IV in dieser jetzigen Art und Weise muss weg. Die große neoliberale Sparaktion namens Hartz IV hat sich in ihr Gegenteil verkehrt. Sie war und ist eine historische Fehlentscheidung. Sie ist gescheitert. Hartz-IV ist eine große Enteignungsaktion gegen Arbeitssuchende beziehungsweise sozial schwache Menschen und schafft massenhaft Ängste bei denen, die Arbeit haben und

(Beifall DIE LINKE)

sie widerspricht, meine Damen und Herren von der FDP, sogar bestimmten neoliberalen Interessen. Denn - auch das ist nachgewiesen - sie hat Binnenkaufkraft in Milliardenhöhe vernichtet.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr müsst Euch mal wehren. Ihr seid dran.)

Das bürokratische, unüberschaubare und entwürdigende System von Hartz IV degradiert Menschen, die arbeiten können und wollen zu Almosenempfängern und stellt sie dann noch bloß. Zynischer, meine Damen und Herren, geht es wirklich nicht mehr. Politik sollte alles unternehmen, um tatsächlich Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit. Da darf man sich auch nicht mehr vor den permanenten Forderungen nach öffentlich finanzierter Beschäftigung drücken. Das ist und bleibt der beste Weg zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung, wie es gerade dieses Jahr 2010 in dem europäischen Jahr gefordert wird. Mit Hartz-IV wurde der Weg geebnet - auch das ist nachzuweisen -, Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Deutschland zu prekären Arbeitsverhältnissen umzuwandeln. Weil das immer und immer wieder auch bestritten wird, lassen Sie mich nur ein kleines Beispiel dafür nennen, bei dem zu guter Letzt auch Kinderarmut dran hängt. Ich spreche von einem arbeitslosen Vater, der mir konkret gesagt hat, bringen Sie das mal: "Ich habe mehrere prekäre Jobs angeboten bekommen und habe auch welche angenommen, zuletzt den beim Hermes-Versand, da fahre ich Päckchen aus. Pro Päckchen bekomme ich 20 €. Wenn ich 100 Päckchen ausgefahren habe über die Dörfer in Südthüringen, dann habe ich 20 € am Tag verdient." Wenn ich das auf einen Monat umrechne

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Früher konnten Sie besser rechnen.)

als Stundenlohn, dann ist er auf 1,34 € gekommen, um das nur noch einmal zu sagen.

Das Urteil vom 9. Februar mit der Festschreibung des Grundrechts auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums bietet

(Unruhe CDU)

vielfältige Anknüpfungspunkte, die nicht nur mit den Hartz-IV-Gesetzen, sondern auch die mit der Renten- und Gesundheitsreform vorgenommenen unsozialen und inhumanen Weichenstellung zu korrigieren. Das für alle geltende Grundrecht auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums legt die Schaffung eines einheitlichen Grundsicherungssystems zu seiner Umsetzung nahe. In einem solchen Modell sind dann die bisherige Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter, die bisherigen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, das BAföG und andere Absicherungen des Existenzminimums, wie sie sich zum Beispiel im Steuerrecht als Freibeträge finden, neu zu ordnen. Zugleich muss eine solche einheitliche Grundsicherung abgestimmt werden mit den Strukturen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Daher ist nach dem Urteil auch eine über Hartz IV hinausgehende Grundsicherungsdebatte entbrannt, die viel breiter ist. Das eröffnet auch den Weg zur Schaffung von existenzsichernden Mindestlöhnen und Mindestrenten, zu denen sich auch die Politik durchringen muss. Teil dieses Modells ist auch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. DIE LINKE arbeitet seit Jahren für eine praktische Umsetzung dieses Modells und wird nun durch dieses Urteil darin bestärkt, weil es den Schwerpunkt zuallererst auch auf Kinder und Jugendliche legt.

Deshalb haben wir uns entschieden, zunächst das Modell der Kindergrundsicherung und die Frage der Kindergrundrechte heute auch mit diesem Antrag aufzugreifen, um darin exemplarisch Konsequenzen aus dem Urteil und praktische Alternativen zu Hartz IV aufzuzeigen. Dazu wird dann mein Kollege Matze Bärwolff auch noch sprechen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

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