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Immunität von Abgeordneten des Thüringer Landtags

Zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/39


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist parlamentarische Praxis, dass es natürlich bei der Erarbeitung von Anträgen im Vorfeld durchaus unterschiedliche Meinungen gibt und dass man auch entsprechende Entwürfe bearbeitet. Die Fraktionen CDU, Linke, SPD und Grüne waren der Auffassung, dass der Antrag, der bisher auf dem Tisch gelegen hat, durchaus an der einen oder anderen Stelle noch präzisiert werden könnte. Das wurde getan, und bevor man das überhaupt dann hier in den Landtag einbringt, muss man natürlich noch diese Verständigung per Unterschrift hinbekommen. Wenn die AfD der Meinung gewesen ist, es schneller zu tun und den Antrag selbstständig einzureichen, war das für die anderen ein deutliches Signal, nicht gemeinsam mit uns arbeiten zu wollen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie hätten ja mal fragen können!)


Was den Inhalt im Konkreten angeht, auch da müssten Sie vielleicht dann noch mal nachlesen. Alle Fragen von Immunität werden im Justizausschuss behandelt. Das ist eine Präzisierung, die wir hier vorgenommen haben und – glaube ich – auch inhaltlich für sinnvoll halten. Deshalb haben die vier Fraktionen das eingebracht. Ich fordere Sie auf oder ich wünsche, dass Sie im Grunde genommen diesen Antrag mittragen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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