Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge versprochen? – Versprechen gebrochen?
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1168
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten im Innen- und Kommunalausschuss zu dem Thema „Härtefallregelung Straßenausbaubeiträge und dem Prüfauftrag des Landtags“ zweimal einen Bericht des zuständigen Ministeriums, einmal im Juni und einmal im Juli; zuerst einen Zwischenbericht und letzte Woche den abschließenden Bericht. Ich finde es schon erstaunlich, dass die AfD jetzt so tut, als würde sie sich hier des Themas annehmen. Sie haben im Ausschuss dazu geschwiegen. Sie haben zweimal nicht eine Frage gestellt, keine Position abgegeben, kein Statement abgegeben, Sie haben keinen Antrag gestellt. Sie gaukeln hier den Leuten irgendwie eine Betriebsamkeit vor, wo Sie einfach unredlich agieren.
Ich will noch mal darauf hinweisen, was Sie letzte Legislatur hier zu dem Thema mit einem eigenen Gesetzentwurf vorgeschlagen hatten. Da wollten Sie die Straßenausbaubeiträge bis 2030 verstetigen. Sie wollten sie gesetzlich garantieren, weil Sie nämlich die Materie nicht durchdrungen haben. Sie hatten nämlich nur die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung als Tatbestände für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge im Gesetz neu regeln bzw. abschaffen wollen, haben aber einfach übersehen, dass das Bundesverwaltungsgericht schon vor vielen Jahren entschieden hat, dass Herstellung und Anschaffung auch als Tatbestände gelten. Sie haben nämlich einen Fehler gemacht: Sie haben sich nur an Bayern orientiert und haben falsch abgeschrieben, weil nämlich das Bundesverwaltungsgericht schon längst entschieden hat, dass alle Verkehrsanlagen in der ehemaligen DDR, wo eine Erstinvestition getätigt wird, als Herstellungsinvestition zu gelten haben. Das haben Sie einfach nicht verinnerlicht. Sie wollten dafür Sorge tragen, dass alle erst einmal bezahlen müssen. Dem haben wir als Rot-Rot-Grün einen Riegel vorgeschoben, indem wir nämlich tatsächlich die Beiträge 2019 abgeschafft haben. So viel zur Ehrlichkeit Ihres Antrags.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt komme ich zum Härtefallfonds. Es ist schon erwähnt worden, dass es den Bericht gibt, dass das Innenministerium den Auftrag entsprechend abgearbeitet, geprüft, Daten erhoben und den Bericht dem Ausschuss vorgelegt hat. Jetzt kommt es darauf an, wie wir als Parlament mit diesem Bericht umgehen und wie wir den politisch bewerten und unsere Schlussfolgerungen ziehen.
Dann wird hier auch die Frage nach der Gerechtigkeit thematisiert. Die kann man unterschiedlich beantworten. Wir verstehen in dieser Frage Gerechtigkeit im rechtsstaatlichen Sinne. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben sich fast drei Jahrzehnte auch mit starkem außerparlamentarischen Druck, aber am Ende dann doch erfolgreich gegen die Erhebung der Straßenausbaubeiträge entschieden. Wir als Linke und PDS standen immer erfolgreich an der Seite derjenigen Bürgerinitiativen und Betroffenen, die sich auch gegen diese Beitragserhebung zu Wort gemeldet haben. Der Landtag hat sich am Ende auch auf der Grundlage eines Gutachtens für eine Stichtagsregelung entschieden. Dies führt zu ein paar rechtlichen Verzerrungen, weil auf Grundlage anderer gesetzlicher Bestimmungen die Beiträge noch für einen Übergangszeitraum von vier Jahren erhoben werden können.
Da sind wir schon bei den Problemen: Das Land hat den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, die Beiträge abzuschaffen, und die Leute draußen verstehen nicht, dass sie für einen Übergangszeitraum trotzdem noch Beiträge bezahlen sollen. Auch wenn man auf Billigkeitsmaßnahmen verweist, die das Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung ermöglicht, würde das im Extremfall dazu führen, dass noch über 20 Jahre hinweg Straßenausbaubeiträge gezahlt werden müssen. Im Extremfall würde das bedeuten, dass am 31. Dezember 2022 der letzte Beitragsbescheid von einer Gemeinde in die Post geht. Der geht dann irgendwann Anfang Januar 2023 bei dem Grundstückseigentümer ein. Der würde gegebenenfalls eine Ratenzahlung auf 20 Jahre Stundung vereinbaren. Das würde bedeuten, dass die letzte Rate dann Weihnachten 2043 fällig ist.
24 Jahre nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge noch von Menschen zu verlangen, dass sie Straßenausbaubeiträge bezahlen sollen, halten wir für politisch und rechtsstaatlich nicht vermittelbar.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb sagen wir – und das werden wir dann diskutieren –, dass wir eine Härtefallregelung für erforderlich, geboten und auch notwendig halten. Wir stellen deswegen zur Diskussion, dass für alle Maßnahmen, die 2015 bis 2018 fertiggestellt worden sind und wo die Beitragspflicht entstanden ist, eine Härtefallregelung greift, dass nämlich – so wie der Landtag das auch letztes Jahr in Aussicht gestellt hat – bei Beiträgen ab 2.000 Euro dieser übersteigende Betrag vom Land getragen wird und den Beitragsschuldnern entsprechend erstattet wird. Wir haben mal ermittelt und prognostiziert – die Zahlen, die uns das Ministerium zur Verfügung gestellt hat, sind leider nicht abschließend, aber wir haben mal hochgerechnet –, dass mit einem Finanzbedarf von rund 15 Millionen Euro zu rechnen ist, verteilt auf die nachfolgenden Haushaltsjahre – also ein überschaubarer Betrag. Mit dieser Regelung würden wir das Vertrauen der Menschen in die politischen Versprechen wieder zurückgewinnen
Vizepräsident Bergner:
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.
Abgeordneter Bilay, DIE LINKE:
und Ungerechtigkeiten abmildern. Insofern danke ich – fast mit einer Punktlandung.
(Beifall DIE LINKE)
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