Gute Schule für Alle – Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen weiter voranbringen
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6452
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6484
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, Herr Voigt, Sie sollten mit Ihrem Puls etwas heruntergehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Soweit ich weiß, ist Thüringen das einzige Bundesland, für das bisher keine Größen von Klassen oder Schulen vorgegeben sind. Alle anderen Bundesländer haben es und, soviel ich weiß, gibt es dort auch CDU-Bildungsminister und -ministerinnen. Da regen sich Ihre Kollegen vor Ort nicht so auf.
(Beifall DIE LINKE)
Aber ich bin nicht deswegen nach vorn gegangen, sondern in meiner Funktion als behindertenpolitische Sprecherin. Ich habe vorhin eingeworfen, als Frau Muhsal hier in den Raum stellte, dass es ja nur über das Thema „Integration“ ginge. Um das noch mal richtigzustellen: Frau Muhsal, wir reden heute über das Bildungsgesetz. Und wenn man darüber spricht, sollte man sich auch mit Bildung und der UN-Behindertenrechtskonvention, die vor 10 Jahren durch Deutschland in Kraft gesetzt worden ist und vorher durch vier deutschsprachige Staaten übersetzt worden ist, auseinandersetzen. Die Staaten waren – ich will es an der Stelle einfach noch mal erwähnen: Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und Österreich. Diese Staaten haben einfach aus der englischen Übersetzung Dinge übernommen, die so – vor allen Dingen durch die Betroffenenverbände – nicht akzeptiert werden. Dabei will ich noch mal ganz deutlich auf den Verein – Artikel 3 des Grundgesetzes – hinweisen: Dieser Verein hat eine „Schattenübersetzung“ auf den Weg gebracht. In dieser Schattenübersetzung steht das Wort „Inklusion“. Viele Behindertenverbände haben jahrelang dafür gekämpft, dass genau eine ordentliche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht wird, allen voran Frau Dr. Sigrid Arnade. Das ist diejenige Frau, die für Deutschland an der UN-Behindertenrechtskonvention mitgeschrieben hat. Österreich hat auf Druck eines UN-Ausschusses im Jahr 2018 seine Übersetzung geändert. Ich kann nur hoffen, dass es Deutschland sehr bald tut. An der Stelle bin ich sehr dankbar dafür, dass die rot-rot-grüne Landesregierung über Inklusion spricht und nicht über Integration, sondern dass wir an der Stelle weiter sind und im Interesse der Menschen mit Behinderung auch das Thema „Inklusion“ leben wollen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich denke, wenn es hier zu einer Anhörung im Bildungsausschuss kommt, dann werden wir natürlich auch Behindertenverbände einladen und mit ihnen dieses Thema diskutieren. Ich bin froh, ich bin einfach froh, dass Sie diese veralteten Themen hier an diesem Pult laut und öffentlich machen, damit jeder weiß, wie Sie als AfD-Fraktion denken. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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