Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Lena Saniye Güngör, Die Linke:
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn wir alle fragen uns doch: Was bedeutet das Gesetz für jemanden, der jeden Monat rechnen muss – für die Rentnerin, für chronisch kranke Menschen, die mehrere Medikamente pro Monat benötigen, für die Patientin im ländlichen Raum, die schon heute auf einen Facharzttermin warten muss, für die Pflegekraft, deren Klinik sagt: Wir würden dich ja gern besser bezahlen, aber das Geld wird uns nicht vollständig refinanziert. Anhand dieser Fragen entscheidet sich, ob das Gesetz nur auf dem Papier die Beiträge stabilisiert oder ob es die Versorgung im wirklichen Leben tatsächlich sicherer macht. Die Frage der Stabilisierung muss immer mit der Frage der Gerechtigkeit und der solidarischen Beitragsbemessung einhergehen.
(Beifall Die Linke)
Die Bundesregierung beschreibt für nächstes Jahr eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro. Sie will die GKV um 16,3 Milliarden Euro entlasten. 11,2 Milliarden Euro sollen dafür aus dem Bereich der Leistungserbringer, der Hersteller und der Krankenkassen kommen, 2,5 Milliarden Euro sollen Patientinnen und Patienten tragen. Und gleichzeitig will der Bund seinen Zuschuss zu den Gesundheitsfondskosten ab 2027 um 2 Milliarden Euro senken. Keine Pointe. Das heißt, der Bund zieht sich zurück. Die Versicherten zahlen mehr. Die Krankenhäuser geraten stärker unter Druck und dann wird gesagt: So stabilisieren wir eure Beiträge.
Dafür, dass die CDU hier heute sehr klar gegen Umverteilung aufgetreten ist, macht sie es auf Bundesebene aber ganz schön ordentlich mit der Umverteilung. Wir finden das höhnisch. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das übersetzt, dass die Zuzahlungen steigen. Das sieht man am Beispiel der Arznei- und Hilfsmittel ziemlich deutlich. Hier landet man künftig bei 7,50 Euro bzw. 15 Euro. Die eine Person wird sich einfach nur in der Apotheke ein Stück weit mehr ärgern, wenn sie die Rechnung erhält. Die andere Person wird sich zweimal überlegen, ob sie ein benötigtes Medikament wirklich kauft oder ob, wenn sie dieses Medikament kauft, dann das Essen für diesen Monat noch härter rationiert werden muss. Wir können doch schon voraussehen, wie die gesellschaftliche Spaltung steigt, wenn manche Menschen überlegen müssen: Braucht sie das Rezept, braucht sie die Brille, braucht sie den Zahnarztbesuch wirklich? Wer sich gefragt hat, wie Zugangshürden in unserem Gesundheitssystem entstehen, der findet hier die Antwort. Denn es werden zusätzliche Kosten geschaffen, die Menschen davon abhalten, Versorgung rechtzeitig zu nutzen. Und das rechtzeitige Nutzen muss uns doch wichtig sein, wenn wir an anderen Stellen fraktionsübergreifend immer wieder betonen, wie wichtig Prävention ist. Dann muss das auch für chronisch kranke Menschen gelten. Dann muss das auch für diejenigen gelten, die einen höheren Behandlungsbedarf haben.
Denn wer selten krank wird, der merkt solche Regelungen vielleicht wirklich kaum. Darauf wird vielleicht auch ein Stück weit spekuliert, weil es natürlich so ist, dass die Inanspruchnahme von Leistungen sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem, mit welchen Diagnosen ein Mensch konfrontiert ist oder nicht. Aber auch bei der Versorgung selbst drohen neue Hürden. Nehmen wir nur mal das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren. Wenn wir doch ansonsten immer wieder sagen: Es braucht mehr Patientensteuerung, es sollen nur die nötigen Arztbesuche, Ärztinnenbesuche wirklich gemacht werden, dann ist es doch ein Problem, wenn wir das ab jetzt immer voraussetzen. Bitte missverstehen Sie mich nicht. In manchen Situationen ist eine Zweitmeinung sinnvoll, aber in anderen Situationen schafft sie nur einen zusätzlichen Arztkontakt, vor allem dann, wenn Facharzttermine eh schon knapp sind.
Wenn wir noch einen Blick auf die Krankenhäuser werfen, sehen wir, dass die Länder vor knapp zwei Wochen im Bundesrat davor gewarnt haben, dass die realen Kosten der Krankenhäuser stärker steigen als die Einnahmen der Krankenkassen. Der länderübergreifende Antrag unter Beteiligung Thüringens spricht von einer hohen Insolvenzgefahr im Krankenhaussektor.
Richtig so, Thüringen ist ein Flächenland. Versorgung hängt hier an erreichbaren Krankenhausstandorten, an funktionierenden Notaufnahmen, Geburtshilfen, einer guten Nachsorge. Wenn ein Krankenhaus finanziell weiter ausgedünnt wird, trifft das hier auch direkt die Menschen. Bremen hat im Bundesrat zu Recht darauf hingewiesen, dass tarifgebundene Einrichtungen dadurch strukturell schlechter gestellt werden könnten. Wer also ordentlich bezahlt, wer Tarifbindung ernst nimmt, wer Personal halten will, bekommt dann im Fall der Fälle ein Finanzierungsproblem. Das kann doch nicht der Ernst der Lage sein. Wenn wir wollen, dass faire Löhne, das Pflegekräfte gehalten werden, dann können wir doch nicht genau an den Stellen jetzt mit dem Rotstift agieren.
Unser Gesundheitssystem ist nur dann stabil, wenn die Zahl im Beitragssatz mittelfristig besser aussieht, nicht nur kurzfristig. Sie ist dann stabil, wenn Menschen die Versorgung erreichen, die sie brauchen. Man muss an dieser Stelle festhalten: Thüringen ist im Bundesrat richtigerweise bereits aktiv geworden.
Das wird aber nicht reichen, wenn der Bundestag diese Kritik ignoriert, wenn die zentralen Probleme im weiteren Verfahren nicht korrigiert werden, muss Thüringen den nächsten Schritt mitgehen und dann muss die Landesregierung im Bundesrat auf substanzielle Änderungen dringen. Dann muss Sie auch nach dem Bundestagsbeschluss die Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützen, denn wenn hier keine ausreichende Korrektur kommt, dann kann und muss Thüringen auch den Einspruch aufrechterhalten.
Es geht nicht nur darum, dass wir nebenher eine Krankenhausplanung haben, die hier durchschlägt, je nachdem, was ansteht, sondern es geht ganz konkret darum, ob wir das, was hier immer wieder als verlässliche Gesundheitsversorgung bezeichnet wird, auch in der Praxis schaffen können. Ich freue mich über eine weitere Debatte zu diesem Aspekt im federführenden Fachausschuss. Ich beantrage die entsprechende Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
