Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts
Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9638
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bergner, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Föderalismusreform I – das ist ja jetzt schon fast 20 Jahre her – hier die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übertragen hat. Aber Sie haben auch erwähnt: Mustervorschläge stammen bereits aus dem Jahr 2010. Von daher ist schon die Frage, warum Sie in Ihrer Partei mit Ihren Ehrenamtlichen 14 Jahre gebraucht haben, das jetzt zu erarbeiten. Wir als Linke hatten da einen Vorschlag gemacht. Der war auch schon in der letzten Legislaturperiode in der Diskussion. Es gab aber am Ende keine mehrheitsfähige Einigung, weil in der Frage des Versammlungsrechts auch tatsächlich – und Sie haben das eben erwähnt – unterschiedliche Wege gegangen werden sollten oder Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wenn Sie darauf hinweisen, dass es ein Landesgesetz in NRW gibt, will ich auch schon deutlich sagen, dass wir das, was NRW an restriktiven Maßnahmen in das Gesetz geschrieben hatte, als Linke nicht mittragen können.
Deswegen können wir im Innenausschuss gern darüber diskutieren, aber ich glaube, dass die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nicht ausreicht, um diese Punkte so umfassend und intensiv zu diskutieren, dass es am Ende auch zu einer Lösung kommen könnte. Ich will Ihnen auch noch eines deutlich sagen: Neben dem, was an Verschlechterungen im Vergleich zum Bundesgesetz auch in anderen Bundesländern ins Versammlungsgesetz hineingeschrieben wurde – was wir nicht wollen, sondern wir wollen ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht –, haben Sie natürlich auch Entwicklungen der letzten Jahre seit 2010 völlig unberücksichtigt gelassen. Sie haben Entscheidungen von Oberlandesgerichten überhaupt nicht mit in Ihrem Gesetzentwurf abgebildet. Was Sie auch nicht oder nur unzureichend abgebildet haben, waren die Entwicklungen im Versammlungsgeschehen der letzten Jahre, Stichwort „Corona-Demonstrationen“, sogenannte Spaziergänge usw. usf.
Da haben Sie keine Antwort auf die Fragen der aktuellen Entwicklung geliefert. Insofern freue ich mich auf die Debatte, auf den fachlichen Austausch im Ausschuss. Wir können uns in den wenigen Sitzungen, die uns noch zur Verfügung stehen, auch mit dieser Thematik noch einmal beschäftigen. Aber ich glaube, Sie haben auch ganz bewusst darauf gespielt, das zu einem Wahlkampfthema zu machen, weil Sie – meine Einschätzung – ehrlicherweise davon ausgehen müssen, dass dieser Gesetzentwurf in der zweiten Lesung in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden kann. Darüber können wir aber dann gern im Ausschuss reden.
(Beifall DIE LINKE)
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