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Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Thüringen sowie zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4753


Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Das ist so ein Thema, da merkt man, dass auf der Tribüne die ersten anfangen abzuschalten, weil plötzlich diverse Fachbegriffe und irgendwelche Sätze, die gar nicht so einfach verständlich sind, durch den Raum schwirren und man zumindest im ersten Moment gar nicht weiß: Worum geht es da und was hat das mit mir zu tun, was bedeutet das für die Zukunft – irgendwelche halbenglischen Superfachbegriffe, was weiß ich alles, in der Richtung?


Prof. Dr. Mario Voigt hat mir vorhin auf dem Flur in einem kurzen Gespräch angedroht, sofern ich ihn provoziere, geht er auch noch mal nach vorn und redet. Nun hat er sich gemeldet, bevor ich mich gemeldet habe, das heißt, er wurde durch jemand anderen provoziert, ich vermute durch meine Kollegin Madeleine Henfling, die hier zumindest einiges Kritikwürdiges aufgeführt hat bzw. sich auch etwas an der Rede von der Kollegin Floßmann abgearbeitet hat. Der Redebeitrag von Frau Floßmann ging aus einer vollkommen anderen Perspektive an den vorliegenden Gesetzentwurf heran, nämlich insbesondere aus der Perspektive des Haushalts- und Finanzausschusses, währenddessen Frau Henfling – ich gehe davon aus, genauso auch Prof. Dr. Voigt und Herr Krumpe eben auch – sehr kompetent aus der Perspektive der Fachpolitiker im Bereich Netzpolitik diesen Gesetzentwurf bewertet haben bzw. bewerten werden.


Auch von unserer Seite gibt es als Erstes sehr viel Respekt und Lob dafür, dass jetzt erstmals überhaupt ein E-Government-Gesetz auf dem Tisch liegt und wir im parlamentarischen Gang damit arbeiten können. Auch wir sehen einiges an Änderungsbedarf. Ich will das nur an zwei Punkten festmachen: Das eine ist definitiv Datensparsamkeit, Datenschutz und überhaupt, wie konkret die ganze Datenübermittlung stattfinden soll. Da kommt sozusagen der zweite Kritikpunkt: Es wird immer von sicherer Übertragung, sicherer Verschlüsselung und Ähnlichem mehr geredet. Zumindest aus unserer Auffassung heraus ist das angebotene und im Gesetzentwurf mitverankerte Konzept von De-Mail nicht das wirklich sichere, sondern wir plädieren weiterhin zumindest für die Einführung der Möglichkeit einer sicheren wirklichen End-to-End-Verschlüsselung, wie es beispielsweise die Open-Source-Software PGP oder auch andere ermöglichen. Nichtsdestotrotz ist auch uns bewusst, dass es im Verwaltungsverfahren sehr schwer ist, wenn bundesweit auf das Konzept von DE-Mail gesetzt wird und wir aus Thüringen als einzige ausscheren. Darum geht es uns nicht. Wir sagen, es muss eben auch die Möglichkeit geben, andere, sichere Verschlüsselungsmöglichkeiten mit anzubieten.


Ein weiterer Punkt, den wir sehr positiv erachten und wo ich mich auch auf die Debatte im Fachausschuss freue: In der zu erwartenden Anhörung ist unter anderem die Errichtung von entsprechenden Servicebüros Thema. Wir halten die Serviceorientierung für sehr notwendig, weil nicht jeder Mensch zu Hause über entsprechende Technik verfügt bzw. entsprechende Hardware hat oder möglicherweise auch die Kenntnisse dazu noch nicht in der Form vorhanden sind, wie es notwendig ist, um in fünf oder zehn Jahren diese komplette Kommunikation mit Verwaltung über Internet und Rechner zu gewährleisten. Daher denke ich, werden wir uns höchstwahrscheinlich an der einen oder anderen Stelle über die Kommunal- und Gebietsreform streiten. Vielleicht sickert dann auch bei den Gegnern der Kommunal- und Gebietsreform die Erkenntnis durch, dass wir uns mitten in der Digitalisierung befinden. Die Digitalisierung wird sowieso dazu beitragen, dass in zehn Jahren bis fünfzehn Jahren sehr wahrscheinlich niemand mehr in klassische Bürgerbüros geht, sondern alles per E-Mail bzw. mit entsprechenden Onlineanwendungen erledigt wird. Allein aus diesem Grund müssen wir entsprechend darauf reagieren und können und sollten uns der Modernisierung eben nicht verschließen.


Insofern danke ich nochmals für den vorliegenden Gesetzentwurf. Von uns wird es definitiv Änderungen geben, dazu haben wir zum Teil schon kommuniziert. Ich freue mich auf die Debatte mit Herrn Krumpe, der sich hier äußerst kompetent dazu geäußert hat und auch mit Dr. Mario Voigt, und hoffe, dass insbesondere die Fachpolitiker sich dann auch entsprechend in den Ausschüssen einbringen und wir am Ende in Thüringen auf einem guten Weg sind hin zu einem digitalen Thüringen, das den Namen auch verdient. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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