Gesetz zur Einführung einer unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Ronald Hande, Die Linke:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, heute unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung einer unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen einzubringen. Eingangs darf ich aber doch mein Bedauern ausdrücken. Herr Staatssekretär, so sehr ich Sie schätze, ist es doch sehr bedauerlich, dass der Innenminister zu dieser Debatte offensichtlich nicht anwesend sein möchte.
(Beifall Die Linke)
Schade deshalb, weil er auch insbesondere, ich glaube, im November letzten Jahres war es, gesagt hat, er ist Feuer und Flamme für eine unabhängige Beschwerdestelle oder noch im Januar-Plenum äußerte er, er sei der Treiber einer solchen. Von daher schauen wir mal. Eventuell ist es vielleicht dann doch eher das heiße Eisen, was er nur ungern anfassen möchte.
Die Initiative dieser unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle meiner Fraktion knüpft an einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020 an, der damals auch mit Unterstützung von der CDU und von der SPD auf den Weg gebracht werden konnte, um in Thüringen die Weichen für eine unabhängige Beschwerdestelle zu stellen. Explizit wurde dabei bereits auf die Erfahrungen anderer europäischer Länder abgestellt.
Lassen Sie mich bitte zu Beginn eines eindeutig voranstellen: Polizistinnen und Polizisten sind nicht nur Träger der Uniform, sondern in erster Linie Menschen. Und diese Menschen leisten in Thüringen Herausragendes für die öffentliche Sicherheit. Dafür gebührt ihnen in erster Linie einmal Respekt.
(Beifall Die Linke)
Doch wo Menschen arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, passieren natürlich auch Fehler wie in vielen anderen Berufen auch. Jedoch sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eben Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Ihr Handeln ist oft sehr eingriffsintensiv. Es betrifft die Freiheit, die körperliche Unversehrtheit, in seltenen Fällen sogar auch das Leben. Immer wieder sind sogenannte Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs notwendig. Dort, wo Fehler passieren oder auch nur der Verdacht von Fehlern besteht, müssen diese besonders sorgfältig, unabhängig und rechtsstaatlich sicher verfolgt werden. Bisher sind wir hier noch nicht optimal aufgestellt.
Die Polizeivertrauensstelle ist derzeit nicht für Polizeibeamte geöffnet und zudem an die Hausleitung des Innenministeriums angebunden. Von Unabhängigkeit kann also keine Rede sein. Die internen Ermittler wiederum standen in den letzten Jahren unter der Fachaufsicht des Innenministeriums. Seit Jahresanfang sind sie im LKA angesiedelt, das dem Ministerium nachgeordnet ist. Hier besteht das besondere Problem, dass nun Polizisten gegen Polizisten ermitteln und dabei von Polizisten kontrolliert werden.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, knüpft genau hier an. Aus unserer Sicht wäre es durchaus auch überlegenswert, eine vollständig eigenständige Ermittlungsbehörde zu errichten, wie sie auch in anderen Ländern existiert. Allerdings haben wir klare Vorgaben aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung, etwa, dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens bleibt, sodass die Möglichkeiten hier begrenzt sind.
Aber wir nutzen den zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum. Wir beachten die Vorgaben und errichten auf Landesebene eine Stelle mit getrenntem Vertrauens- und Ermittlungsbereich – und das vollständig außerhalb von Innenministerium und Polizei. Wir setzen auf interdisziplinäres Personal und auf eine niedrigschwellige Öffnung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Bürgerinnen und Bürger. Wir schaffen klare Vorgaben dafür, wann die Stelle tätig wird, aber auch klare Maßgaben dafür zur Verhältnismäßigkeit, auch mit entsprechenden Zugriffsrechten verbunden. Wir schlagen ein Kollegialorgan vor, das vom Landtag gewählt wird, ebenfalls interdisziplinär besetzt, jedoch ohne Vertreter der Regierung oder Abgeordnete. Aus diesem Rat wird dann die operative Geschäftsführung bestimmt. Wir schaffen damit kein Parallelgericht, sondern eine Struktur, die an das bestehende System der Strafprozessordnung andockt. Insgesamt erwarten wir dadurch ein schnelleres Beschwerdemanagement und qualifizierte Ermittlungen, die auch vor Gericht Bestand haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einigen Jahren haben wir mit dem Landtagsbeschluss ein klares Bekenntnis abgegeben. Nun legen wir mit diesem Entwurf eine konkrete Diskussionsgrundlage vor, die hier zur Umsetzung kommen soll. Wir laden die Koalitionsfraktionen ausdrücklich ein, den Entwurf fachlich zu diskutieren und im Ausschuss weiter zu qualifizieren, auch mit Ihrer Anregung. Für den Augenblick freue ich mich jetzt auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
