Gesetz zur Einführung einer unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen

Ronald Hande

Ronald Hande, Die Linke:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst vielleicht zwei Vorbemerkungen. Die eine, Herr Kollege Urbach, in Ihre Richtung: Wir ändern nichts an der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaften die Ermittlungen führen, und wir ändern auch nichts am Richtervorbehalt. Vielleicht können wir uns da im Detail noch mal über unseren Entwurf beugen und dazu austauschen. Allerdings ist es, wenn Sie von einer Inquisitionsbehörde sprechen – Sie lächeln selbst –, vielleicht ein bisschen weit übers Ziel hinausgeschossen.

(Beifall Die Linke)

Herr Mühlmann, mit welcher Energie Sie hier davon gesprochen haben, wie viele handwerkliche Fehler in dem Entwurf drin sind und wie Sie dann sich im Vorfeld beschwert haben, dass ja eigentlich auch immer nur handwerkliche Fehler bei Ihnen suchen, um es dann ablehnen zu können, das entlarvt Sie dann schon mehr als deutlich. Mehr will ich zu Ihnen dann auch gar nicht sagen. Das bringt ja eh nichts.

Ich habe es bei der Einbringung bereits gesagt: Entscheidend für eine gute Polizei, für eine funktionierende Polizei ist Vertrauen. Das Vertrauen, ja, das meint das Vertrauen nach innen und außen. Sie hatten das Vertrauen auch angesprochen, Herr Mühlmann. Das Vertrauen innerhalb der Polizei ist ganz massiv geschädigt. Je nachdem, wen Sie da fragen, an welcher Stelle Sie fragen, nimmt das doch enorme Ausmaße an, weswegen dann ein geschädigtes Vertrauen durchaus schon eine Untertreibung sein könnte.

In den vergangenen anderthalb Jahren haben wir ein massives Vorgehen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erlebt, auch gegen solche, die in Gewerkschaften und Personalräten aktiv sind. Es gab martialische Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung, DNA-Entnahmen – das ist Ihnen, glaube ich, alles bekannt. Staatliches Eingriffshandeln muss aber immer verhältnismäßig sein, unabhängig davon, ob es sich gegen Fußballfans, Klimaaktivisten, Demonstrierende oder andere gesellschaftliche Akteure richtet. Und ja, das schließt auch jene ein, die gegen Pandemiemaßnahmen und Ähnliches protestieren und all jene, die völlig konträre politische Auffassungen haben, auch. Das Grundgesetz gilt für alle gleich – das haben wir heute bei verschiedenen Punkten schon mehrfach gehört, ich möchte es auch noch mal sagen –, daraus abgeleitete Rechte auch, etwa die Menschenwürde, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis und viele andere auch. Diese Rechte gelten auch für jene, die als Polizisten für unsere Sicherheit sorgen. Diese Beamtinnen und Beamten treffen täglich schwere Entscheidungen. Sie stehen unter enormem Druck, nicht zuletzt, weil unterschiedliche Grundrechte aufeinandertreffen können. Dabei passieren Fehler. Diese müssen wir im Sinn einer modernen Fehlerkultur aufarbeiten. Nur so können wir einem Generalverdacht und Misstrauen entgegenwirken und die Polizei zugleich weiterentwickeln. Seit Jahren gibt es dazu wissenschaftliche Forschungen. Die wurden bereits angesprochen. Ich möchte an der Stelle nicht weiter darauf eingehen. Wir können das im Ausschuss dann sehr gerne auch noch vertiefen.

Wenn in Thüringen bei einem rechtsextremen Aufmarsch Menschen, die friedlich in Sitzblockaden protestieren, Pfefferspray ins Gesicht bekommen oder wenn Demonstrierende in Gera eingekesselt und Schmerzgriffen ausgesetzt werden, dann entstehen Fragen.

(Beifall Die Linke)

Diese Fragen sollten in einer unabhängigen Struktur untersucht werden, so wie es auch in vielen Unternehmen klare Compliance-Strukturen gibt. In Thüringen gab es wiederholt Fälle, in denen Delikte wie Körperverletzung im Amt gar nicht von der internen Ermittlung, sondern von der jeweiligen Dienststelle vor Ort bearbeitet wurden. Das bedeutet, Kollegen prüfen das Verhalten von Kollegen, mit denen sie dann im Zweifel am nächsten Tag potenziell wieder zusammenarbeiten. Auch wenn dabei vielfach gewissenhaft gearbeitet wird – das möchte ich gar nicht in Abrede stellen –, müssen wir klar sagen: Das ist ein struktureller Interessenkonflikt. Und ein solcher Interessenkonflikt besteht auch dann, wenn der Innenminister als oberster Dienstherr der Polizei zugleich über der Ermittlungsstruktur steht. Das war bis letztes Jahr über die Fachaufsicht der Polizeiabteilung im Ministerium der Fall und ist weiterhin über das Landeskriminalamt der Fall, das dem Ministerium entsprechend auch unterstellt ist. Als Linke sagen wir: Ein Innenminister darf gar nicht erst in den Verdacht geraten, Ermittlungen zu beeinflussen bzw. beeinflussen zu können, sie zu forcieren oder zu stoppen. Für solche Spekulationen darf es keinen Raum geben. Obwohl die bisherige IE im Innenministerium auch in der Polizei ist, ist diese Arbeit entsprechend, so wie ich sie dargestellt habe, ein Konstruktionsfehler.

Derzeit laufen mehrere Verfahren, das ist Ihnen allen bekannt. Aber was bislang durch Recherchen von MDR und „Thüringer Allgemeinen“, auch durch Entscheidungen des Landgerichtes Gera und durch Teile des Revisorberichts bekannt geworden ist, zeigt deutlich, es gibt doch methodische und strukturelle Probleme über konkrete Einzelfälle hinaus. Die Forderung nach mehr Unabhängigkeit wird seit Jahren von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhoben, darunter auch Amnesty International und andere. Neu ist in den letzten Jahren, dass dieser Ruf nach Unabhängigkeit inzwischen auch zunehmend aus den Sicherheitsbehörden selbst kommt. Dass der Innenminister die internen Ermittlungen vor drei Monaten quasi wie eine heiße Kartoffel an das Landeskriminalamt abgegeben hat, mag menschlich nachvollziehbar sein, aber angesichts des politischen Drucks auf ihn ist es doch eher fraglich. Fachlich löst er damit jedoch kein Problem. Die Deutsche Presseagentur zitiert den Bund Deutscher Kriminalbeamter mit den Worten: „[Dies bewirkt] genau das Gegenteil von dem, was wünschenswert sei – nämlich die internen Ermittler möglichst unabhängig von den übrigen Strukturen der Polizei zu machen.“ Auch die Gewerkschaft der Polizei in Thüringen erklärte bereits zuvor – Zitat –: „Wir brauchen eine konsequent unabhängige Ermittlungsstelle – vollständig außerhalb von Innenministerium und Polizei.“

(Beifall Die Linke)

Genau den Punkt möchte ich unterstreichen: vollständig außerhalb von Innenministerium und Polizei. Und schon vor fünf Jahren – ich hatte es auch schon eingangs gesagt – konnte der Minister mit entsprechenden Äußerungen öffentlich wahrgenommen werden.

Genau dieses Ziel der Unabhängigkeit setzen wir nun mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf um. Wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern bewährte Ansätze auf Thüringen übertragen. Herr Urbach hatte es schon gesagt: aus Dänemark etwa die Struktur des Kollegialorgans, an Belgien orientieren wir uns bei der parlamentarischen Anbindung und der Begrenzung der Amtszeiten, aus Nordirland übernehmen wir die Niedrigschwelligkeit der Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die Erfahrungen in Thüringen integrieren wir ein Stück weit den Schutz von Personal- und Gewerkschaftsarbeit, ohne mit der Strafprozessordnung hier in Konflikt zu kommen. Für uns ist klar: Niemand ist hier frei von Konsequenzen. Wenn eine konkrete Straftat oder ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden. Entscheidend ist jedoch das Wie. Auch die internen Ermittlungen und Ermittler in Thüringen haben in der Vergangenheit wichtige Erfolge erzielt. Ich möchte jetzt an der Stelle nicht jeden Einzelnen nennen, aber das zeigt, wie wichtig ein solches Korrektiv ist. Eine konsequente Aufarbeitung ist unverzichtbar für das Vertrauen in Polizei und Demokratie. Unser Antrag kann hier auch eine echte Chance für die Regierung sein. Lassen Sie uns daher das verlorengegangene Vertrauen zurückgewinnen.

Und eine Anmerkung noch zum Schluss: Wenn von den Regierungskoalitionen geäußert wird, dieser Antrag bzw. Gesetzentwurf sei nicht oberflächlich, sondern kleinteilig, er sei konkret und er gehe die großen Brocken an, dann vielen Dank für das Kompliment. Genau so soll es nämlich sein.

(Beifall Die Linke)