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Gesetz zur einfachgesetzlichen Umsetzung des Artikels 69 a der Verfassung des Freistaats Thüringen (Ministeranklage)

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4534

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament ist ein Kernstück der repräsentativen Demokratie. Sie stellt eine Legitimationsverbindung zwischen dem direkt von der Bevölkerung -den Bürgerinnen und Bürgern - gewählten Parlament, also uns, dar und der indirekt durch Wahl im Parlament legitimierten Regierung. Die Ministerverantwortlichkeit muss sich dabei auf alle Tätigkeitsbereiche der Regierungsmitglieder und somit natürlich damit verbundenen Sachgebieten und Sacharbeiten beziehen. Dabei ist zu klären, wie viel Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament in der Praxis tatsächlich existiert bzw. wie viel vom Parlament tatsächlich eingefordert werden kann. Bisher gibt es in Thüringen und für das Thüringer Parlament nur folgende Möglichkeiten: Da ist das konstruktive Misstrauensvotum nach Artikel 73 der Thüringer Verfassung, aber nur gegen den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin und dann auch nur, wenn ein entsprechender Nachfolger gewählt wird.


(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Weil sie gewählt ist.)


Richtig. Oder die Aufforderung zum Rücktritt, der das betroffene Mitglied der Landesregierung nicht Folge leisten muss oder die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Bei dem geht es aber in erster Linie nicht um eine verbindliche Feststellung von Verantwortlichkeit, sondern um die politische Aufarbeitung und Bewertung eines politischen Sach- bzw. Themenkomplexes. Und wir haben die schärfste Waffe des Parlaments, den § 34 der Geschäftsordnung, die Herbeirufung der Mitglieder der Landesregierung zur Parlamentssitzung.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Apropos, guck doch mal, wie viele da sind!)


Das spielt jetzt mal keine Rolle.


(Heiterkeit im Hause)


Wir würden ja nur das schärfste Schwert wieder in den Anschlag bringen an dieser Stelle. Es geht um die Ministerklage, da muss man mal sehen, wie interessant die Diskussion an dieser Stelle ist.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deswegen spielt es eine Rolle!)


Das hat zwar alles auch mit Verantwortlichkeit zu tun, aber was kann das Parlament an dieser Stelle wirklich an Schwerpunkten oder Sanktionen womöglich zur persönlichen Verantwortlichkeit in konkreten Fällen setzen? Nur gegenüber dem Regierungschef bzw. der Regierungschefin. Bleibt letztlich die Frage - es gibt doch für Beamte in Thüringen im Fall der Verfehlung das Disziplinarrecht. Minister sind auch staatlich Bedienstete. Antwort ist wie früher beim Sender Jerewan: Im Prinzip ja, aber es gibt ja noch den Artikel 72 der Thüringer Verfassung, der da lautet: „Die Mitglieder der Landesregierung stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land.“ Somit in gewisser Weise doch wieder geschützt.


Um dieser eher politischen Prägung dieses besonderen Amtsverhältnisses, auch in Fragen des Umgangs mit Verantwortlichkeiten und Pflichtverletzungen gerecht zu werden, gibt es im deutschen Parlamentsrecht die Ministeranklage als spezielles Verfahren vor dem Verfassungsgericht. Die Thüringer Verfassung enthält dieses Verfahren zurzeit noch nicht, aber in anderen Ländern wie in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland. Die beiden Gesetzentwürfe der LINKEN Fraktion zur Einführung der Ministeranklage in Thüringen haben das wichtige grundsätzliche Ziel, die Verantwortung der Regierung bzw. der Regierungsmitglieder gegenüber dem Parlament und auch gegenüber der Öffentlichkeit zu stärken.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, kritische politische Beobachter und Fachleute sind sich einig, dass es bei solchen Verfahren der Aufarbeitung von Verantwortung auch auf Vorfeldwirkung ankommt. Die öffentlichen Debatten über die Antragstellung im Parlament kann schon ein solches demokratisches Korrektiv sein, noch mehr schon die Tatsache, dass es eine solche Norm in der Verfassung gäbe, kann eine gewisse „Stoppschildwirkung“ haben. Dass eine solche Ministeranklage zur Aufarbeitung von Verstößen, Fehlverhalten von Thüringer Regierungsmitgliedern inhaltlich sinnvoll ist, zeigen, meine Damen und Herren, jene Beispielfälle aus den vergangenen 20 Jahren. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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