Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Andreas Schubert, Die Linke:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Rund und vor allen Dingen auch an den Bildschirmen – es sind nicht mehr so viele anwesend –, aber insbesondere liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen, besonders diejenigen in Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand, insbesondere des Landes abarbeiten: Ihnen will diese Fraktion an die Geldbörsen.
Die AfD möchte heute das Vergabegesetz abschaffen, eine politische Errungenschaft zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und gesellschaftlicher Werte in unserem Land. Erneut wird damit dokumentiert, dass die AfD tatsächlich eine Gefahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für gesellschaftliche Werte in diesem Land ist, weil die AfD eben nicht für gute Arbeit steht, sondern für eine Marktradikalität, wie wir sie bisher von der FDP auch hier in Thüringen kannten. Genau in deren Tradition befinden Sie sich als AfD, denn die FDP wollte schon in der letzten Legislaturperiode das Thüringer Vergabegesetz am liebsten komplett abschaffen. Die AfD ist also keine Alternative. Sie sind die blauen Neoliberalen in diesem Land, die sich genauso vom Großkapital aushalten lassen. Elon Musk, der Mäzen und Wahlkämpfer der AfD, lässt grüßen.
(Heiterkeit AfD)
Dabei scheint es auch an elementaren Kenntnissen über die Regelungsinhalte des Thüringer Vergabegesetzes zu fehlen. Ich zitiere mal aus Ihrem Gesetzentwurf. „Das belastet einerseits die dem Sparsamkeitsprinzip unterworfenen staatlichen Auftraggeber – insbesondere die oft mit klammen Kassen ausgestatteten Kommunen“. Was ist gemeint? Zu Ihrer Information: Der vergabespezifische Mindestlohn zum Beispiel gilt überhaupt gar nicht für die kommunale Ebene, sondern ist zu unserem Leidwesen in diesem Gesetz leider nur als Option ausgewiesen. Also das kann es auf jeden Fall nicht sein, was gemeint ist.
Ein zweites Zitat: „Ein eigenes Gesetz ist dafür nicht erforderlich und sogar kontraproduktiv.“ Da geht es um die Unterstützung zum Beispiel des Mittelstands. Auch hier muss man sich fragen, ob das ernst gemeint ist, was Ihnen hier aufgeschrieben wurde. Können Sie denn eigentlich die Frage beantworten, wie viele deutsche Bundesländer ein eigenes Vergabegesetz haben? Ich helfe Ihnen mal mit einer Information, wie viele es sind, die keins haben: zwei. Es sind zwei. Das heißt, alle anderen sind offensichtlich nach Ihrer Ansicht im Irrtum.
Was regelt aber das Vergabegesetz in unserem Land? Tariftreue. Wir wollen, dass öffentliche Aufträge von Unternehmen mit einem Tarifvertrag abgearbeitet werden, weil wir ein Interesse daran haben, haben müssen, dass mit Steuergeld gute Arbeit bezahlt wird, ein Einkommen für diejenigen, die für unsere Aufträge arbeiten, mit dem man auch ein Auskommen hat, ohne diskriminierende Beantragung von zusätzlichen Transferleistungen. Deshalb ist die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen auch so eminent wichtig. Gibt es aber keinen Tarifvertrag in einzelnen Branchen, dann kommt der vergabespezifische Mindestlohn zum Einsatz. 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn, das soll verhindern, dass es Lohnkonkurrenz um Aufträge gibt. Es soll eine Konkurrenz geben im Sinne von Qualität, Pünktlichkeit, Innovation und somit das gesamte Preis-Leistungs-Verhältnis. Das wollen wir aber nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer austragen lassen. Keine Aufträge mit Steuergeld mit Lohndumping!
Auch soziale und ökologische Aspekte sind wichtig bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand, weil wir in Thüringen nachhaltig bauen und auch Thüringen nachhaltig umbauen wollen und auch müssen – Stichwort „Dekarbonisierung“. Deshalb ist dieser Vorstoß, das Thüringer Vergabegesetz abzuschaffen, ein Angriff auf tatsächliche Errungenschaften in unserem Land. Er reiht sich natürlich nahtlos in andere Anträge der AfD ein, die sich zum Beispiel auch in der Steuergesetzgebung nachweislich als Angriff auf die Gerechtigkeitsbemühungen in unserem Land im Sinne des sozialen Ausgleichs stellen. Und wenn Sie sagen, Sie sind wirtschaftsfreundlich, dann hat das mehr oder weniger auch schon wieder einen sarkastischen Nebenton, denn wir erinnern uns alle noch gut an die Aussagen Ihres Vorsitzenden im Wahlkampf, der den Unternehmen in Thüringen schwere wirtschaftliche Turbulenzen gewünscht hat. Das hat er öffentlich erklärt, um deutlich zu machen, dass all diejenigen, die nicht auf Ihrer ideologischen Welle schwimmen, für Sie gar kein Existenzrecht haben.
Wir freuen uns, dass der vergabespezifische Mindestlohn hier in Thüringen am 1. Januar des kommenden Jahres auf 15,40 Euro steigt. Das ist aus unserer Sicht tatsächlich angemessen. Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Thrum, wissen Sie eigentlich, ab welchem Tag das aktuelle Thüringer Vergabegesetz gilt, also wann es erstmals in Kraft getreten ist?
