Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes

Christian Schaft

Christian Schaft, Die Linke:

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und verbleibende Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne bzw. am Livestream! Herr Thrum, Sie haben gesagt, Anlass war die Pressemitteilung der IHK. Aber da müssen Sie die vielleicht noch mal genauer lesen. Da war nicht von der Abschaffung des Gesetzes die Rede, sondern vom Anpassungsbedarf. Mal abgesehen davon, dass ich einen anderen Anpassungsbedarf als die IHK sehe, schießt also Ihr Gesetzentwurf über das Ziel hinaus und ist sogar schlecht abgeschrieben von dem, was in der IHK-Pressemitteilung stand.

Ansonsten will ich es aber gern noch mal kurz ein bisschen allgemeinpolitisch einordnen, denn was wir in den letzten Wochen und Monaten immer wieder hören, das sind Debatten über die Abschaffung von Feiertagen, über die Abschaffung vom sogenannten Karenztag bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, von der Verlängerung der Höchstarbeitszeit oder ein höheres Renteneintrittsalter und und und. Zusammen mit Ihren Gesetzentwürfen zur Abschaffung des Ladenöffnungsgesetzes oder auch das Vergabegesetzes zeigt sich hier eins ganz deutlich: Das, was Sie hier machen, das ist keine Entbürokratisierung, das ist Druck, Druck, Druck auf die Beschäftigten in Thüringen. Sie wollen, dass immer weniger Menschen immer mehr arbeiten.

Aber die Menschen brauchen Entlastung statt Druck und da haben sie mit der AfD aber keinen Partner dafür an ihrer Seite.

Dann will ich aber auch noch mal sagen: Die Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes als eine der ersten Maßnahmen von Rot-Rot-Grün 2015 war ein Meilenstein und nur noch Sachsen und Bayern hängen dem hinterher und wehren sich dagegen.

(Beifall Die Linke)

Man kann ja mal nach Sachsen gucken. Da hat gerade ein Volksbegehren für die Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes 55.000 Unterschriften gesammelt und ich kann nur hoffen, dass dort auch Mehrheiten im Landtag dafür zustande kommen, damit es dort endlich auch die Möglichkeit gibt, Bildungsfreistellung für die Beschäftigten in Sachsen zu ermöglichen.

Dann will ich aber noch mal sehr konkret auf die Sachen, die Sie in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs anführen, eingehen, weil der Gesetzentwurf und die Begründung nur so vor Polemik und Unwissenheit strotzen. Ich verstehe das Argument noch nicht mal oder ich kann es nicht nachvollziehen, wie Sie dazu kommen, das Bildungsfreistellungsgesetz würde dazu führen, die Beschäftigten in Thüringen politisch zu vereinnahmen, denn keiner wird gezwungen, eine Veranstaltung über das Bildungsfreistellungsgesetz wahrzunehmen und niemand wird zu irgendeiner bestimmten Veranstaltung gezwungen. Jeder und jede kann selbst entscheiden, welches Angebot er oder sie annimmt.

Auch der Belastungsthese – die hören wir auch immer wieder von den Kammern –will ich klar widersprechen. Da wird ja auch die Zahl in Ihrem Gesetzentwurf genannt. Übrigens stimmt die nicht ganz. Es sind nicht 1,5 Prozent, sondern es sind nur 1,3 Prozent der Beschäftigten, die das Angebot wahrnehmen – in absoluten Zahlen: 1.192 Beschäftigte. Das war diesen Sommer auch in der Presse noch mal sehr konkret nachzulesen. Da kann man wohl angesichts der hohen Zahl an Beschäftigten hier in Thüringen nicht von einer Überlastung der Thüringer Unternehmen und der Wirtschaft sprechen. Darüber hinaus hat auch das Bildungsfreistellungsgesetz, was ich persönlich kritisch finde, eine hohe Hürde, was die Frage angeht, wer es überhaupt in Anspruch nehmen kann, was beispielsweise die Ausschlussklausel für Beschäftigte aus Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten angeht. Wenn man sich dann mal die Unternehmensstrukturen in Thüringen anguckt, 70 Prozent der Unternehmen haben weniger als zehn Beschäftigte. Das heißt, die Hürde allein ist auch schon ziemlich groß für die Beschäftigten. Eigentlich braucht es hier in der Zukunft eine Öffnung.

(Beifall Die Linke)

Dann, Herr Henkel, bin ich es ehrlich gesagt auch leid, wenn in der Debatte immer so getan wird, als sei der überwiegende Anteil der Veranstaltungen ein Freizeitangebot. Da will ich auch noch mal die Zahlen aus dem Sommer nehmen. Die waren in der „Thüringer Allgemeine“ nachlesbar: 860 arbeitsweltbezogene Veranstaltungen, 250 gesellschaftspolitisch, 77 ehrenamtsbezogen. Das heißt, der überwiegende Teil ist bereits arbeitsweltbezogen und das Bild, das dann hier immer gezeichnet wird, als ginge es – in Anführungsstrichen – nur um Yoga oder irgendwie Freizeit, das ist doch ziemlich schräg, denn so ist tatsächlich nicht die Realität.

(Beifall Die Linke)

Das knüpft ein bisschen an das an, was ich gerade mit Blick auf die Aussagen von Herrn Henkel kritisiert habe. Das Bildungsfreistellungsgesetz hat ganz bewusst einen ganzheitlichen und eben nicht nur einen arbeitsweltbezogenen Bildungsanspruch, in Anlehnung an das, was auch im Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz steht, zu sagen: Kulturelle, politische, gesellschaftliche, sicherlich auch berufliche, aber auch sprachliche Bildung sind Teil unseres Bildungsverständnisses, und da sollen Beschäftigte in Thüringen auch die Möglichkeit haben, selbstständig zu wählen, und ich glaube, in der Lage sind sie auch, das zu tun.

(Beifall Die Linke)

Was es jetzt eigentlich bräuchte, wäre zum einen vielleicht die Erkenntnis in der Breite des Hohen Hauses, dass der Satz, den auch gern der Ministerpräsident nutzt: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“, eben Humbug ist. Die Einrichtungen und die Träger der Erwachsenenbildung sind das beste Beispiel dafür, dass es eigentlich heißen müsste: Was Hänschen noch nicht gelernt hat, kann Hans noch lernen. Das ist nämlich das, was mit lebenslangem Lernen verbunden ist. Das ist auch der Anspruch des Bildungsfreistellungsgesetzes, dass jeder und jede die Möglichkeit haben soll, lebenslanges Lernen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Warum das notwendig ist, haben wir, glaube ich, hier hinreichend an anderen Stellen schon im Landtag diskutiert, wenn wir über die Frage von Krisen und gesellschaftspolitischen Veränderungen reden, wenn wir über die Veränderung der Arbeitswelt reden und, und, und.

Da will ich mal zwei Sachen noch nennen, weil die Sprachkurse oder auch Yoga immer wieder genannt werden, und ich meine das wirklich ernst, auch wenn wahrscheinlich gleich Gelächter aufbrandet. Angesichts der Internationalisierung des Arbeitsmarkts habe ich kein Problem damit, wenn Beschäftigte sagen: Ich suche mir ein Angebot, wo es darum geht, meine sprachlichen Fähigkeiten zu verbessern. Dann ist es mir nämlich egal, ob das in den USA, in Italien oder in der Türkei ist, wenn das dazu dient, am Ende auch eine Sprache zu erlernen. Was das Thema „Yoga“ angeht – wir haben ja auch noch den Antrag von uns zum Thema „Gesundheitsprävention“ auf der Tagesordnung, haben nämlich vielleicht auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber etwas davon, wenn sich Beschäftigte auf den Weg machen und sich um ihre Gesundheit kümmern; dann fallen sie nämlich vielleicht auch in der Zukunft weniger aus. Davon haben beide was, Beschäftigte und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

(Beifall Die Linke)

Was es also bräuchte, ist keine Abschaffung. Was es braucht, sind mehr Möglichkeiten für Bildungsfreistellung, beispielsweise auch ganz klar fünf Tage für alle, das bedeutet in Zukunft: auch für Auszubildende, die ja momentan nur drei Tage haben. Was es braucht, ist vielleicht auch Entbürokratisierung. Da frage ich mich, wo beispielsweise bei dem Gesetz der Wille ist, beim Anerkennungsverfahren vielleicht auch Dinge einfacher zu machen. Aber insgesamt mehr Bildungsfreistellung, davon können alle nur gewinnen, die Beschäftigten, aber auch die Arbeitgeberinnen.

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf deshalb ab.

(Beifall Die Linke)