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Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes

Andreas Schubert

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2209

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vor allen Dingen sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für uns als Linke selbstverständlich zur Wirtschaft mit dazu gehören und da unterscheiden wir uns offensichtlich von einer Reihe von Fraktionen hier im Haus. Durch das Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes im Jahr 2019 hat es Rot-Rot-Grün geschafft. Endlich werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Thüringen der Vergabemindestlohn und ökologische sowie soziale Kriterien durchgesetzt und nachhaltiges Wirtschaften angereizt. Rot-Rot-Grün hat damit genau das gemacht, wofür Politik ein Mandat hat: Regeln für die Gesellschaften und damit auch für die Wirtschaft zu beschließen, um unser Land in eine gute Zukunft zu steuern. Das macht übrigens die CDU auch, Kollege Henkel, an ganz vielen Stellen, in ganz vielen Regierungen, auch auf Bundesebene, Stichwort „Pariser Klimaschutzabkommen“, CO2-Steuer haben Sie jetzt erst in dieser Legislaturperiode trotz vieler Lamenti aus der Wirtschaft eingeführt, weil Sie offensichtlich davon überzeugt waren, dass das jetzt notwendig ist, um das Land in eine gute Zukunft zu führen. Deshalb wird es mit uns, mit der Linken – und die Kollegin der SPD hat das auch schon ausgeführt und der Kollege von den Grünen wird das auch gleich noch sagen – ganz gewiss kein Rollback beim Thüringer Vergabegesetz geben.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Im Gegenteil, es müsste viel mehr weiterentwickelt werden. So ist der vergabespezifische Mindestlohn sukzessive anzuheben und der Wirkungskreis auch auf kommunale Vergaben auszudehnen. Dass es ein solches Vergabegesetz, wie wir es in Thüringen haben, ohne Rot-Rot-Grün nie gegeben hätte, ist bekannt, dass die CDU es zumindest in ganz wesentlichen Teilen wieder abschaffen will, auch. Wobei sich natürlich jetzt trotzdem die Frage stellt: Warum? Was hat denn die Christlich Demokratische Union dagegen, Unternehmen dazu zu bewegen, Produkte und Dienstleistungen dahin gehend auszurichten, dass sie klima- und umweltschonend sind? Was haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, gegen Umwelt und soziale Aspekte bei der Ausschreibung oder die Berücksichtigung der Ausbildungsbereitschaft oder der tarifgebundenen Arbeitsplätze bei ansonsten gleichwertigen Angeboten? Das alles wollen Sie wieder abschaffen mit der Begründung, seit 2011 – übrigens wurde da die Regierung in Thüringen noch durch Sie getragen – mehren sich Beschwerden des Mittelstandes zum bürokratischen Aufwand. Vom Vergabegesetz, das erst ein gutes Jahr gilt, können die kaum stammen, zumal der Wirtschaftsminister die Schwellenwerte für das Gesetz im vergangenen Jahr temporär erhöht hatte und auch mal darüber nachgedacht hat, das Gesetz an manchen Stellen temporär auszusetzen. Aber wir finden, Alarmismus – und Herr Henkel, das haben Sie heute leider wieder bestätigt – mit pauschalen Schlagworten, ohne viel Mühe, dies empirisch zu belegen, ist nicht das, was wir heute brauchen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Selbst unsere Nachfragen in den Debatten, die wir ja auch schon in dieser Legislaturperiode geführt haben, auch im Ausschuss oder auch erst jüngst in einer Schalte zum Beispiel mit denjenigen, die im Finanzministerium für die Implementierung von Softwarelösungen für das Land zuständig sind und dort sich eben auch bei Open Source gerade sehr eifrig bedienen, die wussten alle nichts aus ihrer Praxis zu berichtigen, dass es da in den Vergaben irgendwelche Probleme oder Auftragsschwäche gebe oder dass wir deshalb das Verfahren übermäßig in die Länge gezogen bekommen. Nein, davon ist überall nichts zu hören und nichts zu lesen.

 

Aber viel spannender als der Inhalt Ihres Antrags – das ist am Ende wirklich nur alter Wein in neuen Schläuchen – ist der Zeitpunkt, mit dem der Antrag hier dieses Plenum erreicht hat. Das steht nämlich als Datum 2. Dezember 2020, kurz vor der Verabschiedung des Landeshaushalts und dem damit verbundenen ursprünglich verabredeten Ende des Stabilitätspakts. Was war denn die strategische Idee? Ein Wahlkampfsprungbrett zu schaffen für den 24. April, den ursprünglich vereinbarten Termin für die Neuwahl des Thüringer Landtags nach dem Motto: Seht her, die CDU kämpft für die Wirtschaftslobbyisten? Oder gab es vielleicht den Plan, ohne Stabilitätsmechanismus dann nach der Verabschiedung des Landeshaushalts mit der AfD das Thüringer Vergabegesetz zu schleifen? Nichts aus dem 5. Februar 2020 gelernt?

 

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Kaffeesatzleserei ist das!)

 

Dies wäre dann aber erst recht kein Beitrag zur Stärkung des Standorts Thüringens, sondern es wäre ein Pyrrhussieg derjenigen, die glauben, wenn alles so bleibt, wie es ist, sind wir am besten für die Zukunft gerüstet. Aber das ist nicht die Welt im Jahr 2021, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nach Corona warten neue Herausforderungen auf uns und deshalb sind wir gut beraten, dass wir umsteuern zu mehr Nachhaltigkeit und dafür auch die Marktmacht öffentlicher Aufträge nutzen, am besten auch die der kommunalen Ebene.

 

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, beteiligen Sie sich endlich mit konstruktiven Vorschlägen am politischen Wettstreit, der Thüringen stärkt und noch weiter nach vorn bringt. Denn an welchen harten Kriterien wollen Sie die postulierte Wirtschaftsfeindlichkeit auch dieses Vergabegesetzes eigentlich festmachen? An den Arbeitsmarktzahlen?

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: An den Aufträgen!)

 

An der Entwicklung des Wirtschaftswachstums in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern? An welchen harten Fakten wollen Sie das festmachen? Oder wollen Sie zurück zu der verfehlten Strategie, die unter Althaus von Ihnen propagiert wurde, wir müssten uns sozusagen auf Kosten der Arbeitsbedingungen hier in Thüringen Standortvorteile erkaufen, die ja überhaupt nichts an Effekten gebracht hat. Im Gegenteil, das belastet uns bis zum heutigen Tag.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das Stichwort der fehlenden Fachkräfte sei da nur genannt. Also: Ladenhüter aus der neoliberalen Steinzeit sind völlig ungeeignet. Sie belegen auch mit Blick auf die vereinbarte Neuwahl des Thüringer Landtags,

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Selbst das muss er ablesen!)

 

es ist nicht egal, wer in diesem Land regiert. Eine Regierung mit Ministerpräsident Bodo Ramelow an der Spitze ist die beste Gewähr dafür, dass es auch zukünftig kein Rollback beim Vergabegesetz oder auch beim Ladenöffnungsgesetz in Thüringen gibt. Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen Michael Rudolph hat ja mit seiner Einschätzung den Nagel auf den Kopf getroffen. Die CDU will die faktische Abschaffung des Vergabegesetzes. Damit wird Lohn- und Sozialdumping wieder Tür und Tor geöffnet. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich Ihnen hier sicher ankündigen, wird es mit der Linken nicht geben. Deshalb ergeht die unmissverständliche Aufforderung an die CDU: Hände weg vom Vergabegesetz!

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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