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Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/823


Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, einen recht schönen guten Morgen! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute zwei in ursächlichem Zusammenhang stehende Gesetzentwürfe vor, die erstens ziemlich unscheinbar und auch unspektakulär erscheinen und auch sind sowie in der zweitens logischen Konsequenz der Veränderung des Rechnungshofgesetzes Ende der vergangenen Legislaturperiode liegen. Wie sich sicherlich ein Großteil von Ihnen, meine Damen und Herren, erinnern kann, hat der Landtag fraktionsübergreifend durch die Erweiterung des Rechnungshofs mit einer weiteren Direktorenstelle das Kollegium des Rechnungshofs gestärkt. Jetzt wollen wir auch durch die Integration der überörtlichen Kommunalprüfung in den Rechnungshof gleichfalls eine strukturelle und inhaltliche Stärkung des Rechnungshofs an sich vornehmen.


Vor Ihnen liegen zwei Gesetzentwürfe, das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof und das Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes, die, wie ich jetzt schon angedeutet habe, zusammen nur eine einzige Änderung beinhalten, dass die überörtliche Kommunalprüfung nicht allein dem Präsidenten des Rechnungshofs obliegt, sondern zur regulären Aufgabe des gesamten Rechnungshofs wird. Damit nehmen wir eine Option der Thüringer Verfassung in den Blick, in Artikel 103 Abs. 4 heißt es dazu: „Das Nähere über Stellung, Aufgaben, Prüfungskompetenzen und Arbeitsweise des Landesrechnungshofs regelt ein Gesetz; insbesondere kann dem Landesrechnungshof auch die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Gebietskörperschaften übertragen werden.“ Diese Kannbestimmung möchten wir nun umsetzen.


Meine Damen und Herren, durch die Integration in den Rechnungshof wird die überörtliche Kommunalprüfung entscheidend gestärkt. Es wird künftig zu einer intensiven Prüfungs- und Beratungstätigkeit auf kommunaler Ebene kommen. Die zu erwartenden Einsparungen von finanziellen Mitteln, die sich dadurch bei den Kommunen ergeben können und werden, sind die geringeren legislativen Aufwendungen, die wir hier betreiben, allemal Wert. Ich bitte um Überweisung an den Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend und den Haushalts- und Finanzausschuss begleitend. Ich danke für die kurze und intensive Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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