Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Ronald Hande, Die Linke:
Als Linke verfolgen wir seit geraumer Zeit das Ziel, das therapiefreie Intervall zu verkürzen, denn oft entscheiden tatsächlich Minuten über Leben und Tod. Aber Ihr Gesetz von der AfD ist weder am richtigen Ort, noch ist es der richtige Weg. Er berücksichtigt weder Fragen der Qualitätssicherung noch Haftungs- und Versicherungsfragen und entlastet die ohnehin stark beanspruchten Feuerwehren in keiner Weise. Bereits in der ersten Lesung haben fraktionsübergreifend erhebliche Bedenken dominiert, denn dieses Thema gehört in den Bereich des Rettungsdiensts, nicht in das Feuerwehrrecht.
Wir haben das Thema First Responder in den vergangenen Jahren intensiv parlamentarisch beraten und im Rettungsdienstrecht bereits Lösungen geschaffen. Mit § 14 Abs. 6 Thüringer Rettungsdienstgesetz haben wir die Möglichkeit eröffnet, eine Leitstellenschnittstelle zur smartphonebasierten Ersthelferalarmierung zu erproben. Darüber hinaus erlaubt § 34a als Experimentierklausel, neue Versorgungskonzepte zeitlich befristet, wissenschaftlich begleitet und unter Einbeziehung des Landtags zu testen. Das ist der richtige systemische Ansatz im Rettungsdienstrecht und nicht im Feuerwehrgesetz.
(Beifall Die Linke)
Im Kern geht es um medizinische Verantwortung, Qualitätsstandards, Dokumentation, Datenschutz, Haftung und die Integration in Leitstellenprozesse. Hinzu kommt: Ihr Entwurf bleibt vage. Welche Mindestqualifikationen sollen gelten? Welche Fortbildungspflichten? Welche Ausrüstung? Wer trägt die Verantwortung für die medizinische Qualität? Wie läuft die Dokumentation? Alle diese Fragen bleiben offen, doch genau diese Punkte sind für Patientensicherheit und Rechtssicherheit ganz entscheidend.
Unter dem Strich droht Ihr Vorschlag die Feuerwehren sogar zusätzlich zu belasten. Schon heute leisten sie vielfach Unterstützung für den Rettungsdienst. Der Thüringer Feuerwehr-Verband warnt ausdrücklich davor, die Wehren zu überlasten, und begrüßt stattdessen die Erprobung der Ersthelfer-Apps, also genau den Weg, den wir mit dem Rettungsdienstgesetz eröffnet haben. Als Linke setzen wir darauf, sowohl den Rettungsdienst als auch die Feuerwehren zu stärken mit ausreichendem Personal,
(Beifall Die Linke)
einer verlässlichen Vorhaltung und moderner Leitstellentechnik. First Responder können eine sinnvolle Ergänzung sein, aber niemals Ersatz für eine flächendeckende professionelle Versorgung.
(Beifall Die Linke)
Ihr Gesetzentwurf ist fachlich im falschen Gesetz, lässt zentrale Standards offen und zudem schlicht unnötig, denn wir haben ja relativ frisch erst am 2. Juli 2024 im Landtag eine aktuelle Regelung zur Ersthelferalarmierung beschlossen. Die AfD hat das offensichtlich übersehen und bringt deswegen einen überholten Entwurf ein.
Wir als Linke wollen Rettungsketten schließen, nicht durch Symbolpolitik, sondern durch funktionierende Systeme. Wir wollen, dass Hilfe schneller und wirksamer ankommt. Dazu haben wir zum Beispiel den Telenotarzt eingeführt und weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. Unser Ansatz lautet: Profis stärken, qualifizierte Ersthelfer sinnvoll einbinden, medizinisch geführt, rechtssicher und ohne zusätzliche Lasten für unsere Feuerwehren. Das müssen wir sachlich angehen, aber vor allem mit Respekt gegenüber den Einsatzkräften, die Tag für Tag ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten.
Abschließend bleibt mir zu sagen, dass auch mit dieser zweiten Lesung dieser Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig ist. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke)
