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Gesetz zur Änderung des Thüringer Bestattungsgesetzes 1/2

Zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Adams, Dr. Augsten, Barth, Bergner, Blechschmidt, Hellmann, Hitzing, Kemmerich, Dr. Klaubert, Koppe, Kubitzki, Kummer, Kuschel, Leukefeld, Dr. Lukin, Möller, Ramelow, Rothe-Beinlich, Schubert, Siegesmund, Skibbe, Untermann – Drucksache 5/6206


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuerst möchte ich mich bei den Bürgerinitiativen bedanken, die uns in der zurückliegenden Zeit immer wieder mit Beispielen, Fragen- und Problemstellungen ausgestattet haben und dabei trotz der eigenen Rückschläge bei der Umsetzung ihrer Idee der Friedwaldbestattung nicht müde in ihren Initiativen geworden sind.


(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Eingeschlossen in den Dank sind dabei ausdrücklich jene Kommunen und Gemeinden, die versucht haben, Friedwälder zu errichten und an der aus meiner Sicht Interpretationsmöglichkeit des gegenwärtigen Gesetzes bzw. der des Landesverwaltungsamtes gescheitert sind. Dank gilt auch allen Mitwirkenden an dem Gesetzentwurf, die aus Sachverstand heraus fraktionsübergreifend nach praktikablen Möglichkeiten sowie der Klarstellung bei der Umsetzung der Idee, Friedwälder zu errichten, mitgewirkt haben und somit den Weg frei gemacht haben für diese parlamentarische Initiative, welche letztendlich von 22 Abgeordneten des Hauses mitgetragen wird. Ich gestehe, dass ich mir hier die eine oder den anderen aufgrund des vorher Gesagten mit als Unterstützer vorgestellt hätte.


Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass der Tod als Schlusspunkt zu unserem Leben gehört. Nicht nur die Vorstellung, ob oder gegebenenfalls wie es eine Existenz nach dem Tod gibt, sondern schon recht frühzeitig in der Geschichte der Menschheit wurde über die Beisetzung, über die Bestattung von Toten nachgedacht und entsprechende Formen gesucht und gefunden. Ich würde den Rahmen dieser Einbringung sprengen, wenn ich einen gesamthistorischen Abriss über diese Fragestellung hier vornehmen würde von Höhlenbestattung über Pyramiden bis hin zur heutigen Erd- oder Feuerbestattung, dennoch und dies sollen die drei Beispiele andeuten, Bestattungsarten und damit verbundene Vorstellungen über den Tod und über den Tod hinaus waren und sind existenzieller Bestandteil unseres Lebens.


Meine Damen und Herren, ich habe überlegt, an welcher Stelle ich folgende Bemerkung mache und ich gestehe, keine besseren gefunden zu haben als die jetzt hier und gleich. Die Frage nach dem Tod und dem danach ist letztendlich eine ganz persönliche Entscheidung und in keiner Weise ideologisch oder gar parteipolitisch und ganz zu schweigen von Koalition oder Koalitionsverträgen abhängig.


(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn überhaupt, spielen kulturhistorische Momente, Traditionen und Entwicklung gerade bei Bestattungsritualen ein gewisses Veränderungspotenzial. Ich bin dem katholischen Büro, namentlich Ordinariatsrat Weinrich, dankbar, dass er im Rahmen einer Presseerklärung deutlich gemacht hat, dass es neben den traditionellen Bestattungsvorgängen in Deutschland weitere mit dem - Zitat: „Bestattungswaldkonzept verbundenen naturphilosophischen Vorstellungen eines Aufgehens des Verstorbenen in der Natur“ gibt. Unter Wahrung der tradierten Friedhofskultur muss es Möglichkeiten geben auf andere Vorstellungen mit Blick auf die von mir beschriebene existentielle Frage. Somit würde ich es sehr bedauern, wenn dieses zutiefst individuell menschliche Thema der seit Jahren über größer werdende letzte Wunsch zur Bestattung in Friedwäldern auch in Thüringen, wenn so eine grundsätzliche Frage parteipolitischen oder parteitaktischen Optionen unterliegt.


(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, noch drei Bemerkungen zum Gesetzestext und zum Entschließungsantrag der Koalitionsparteien.


1. Die Initiatoren wollten mit der Ergänzung in § 23 die eindeutige Klarstellung zur Möglichkeit der Errichtung von Friedwäldern erreichen. Die von mir schon angeführte bisherige öffentliche Diskussion und die bisherigen Entscheidungen, besonders des Landesverwaltungsamtes, macht das unsererseits eindeutig notwendig.


2. Die Initiatoren wollten mit der Änderung der §§ 24 und 27 die Würde und Form auch von Bestattungswäldern festschreiben, auch was die Einfriedung bzw. räumliche Abgrenzung solcher Bestattungswälder anbetrifft. Was gewisse Befürchtungen hinsichtlich der Sicherung von Totenruhe anbetrifft, haben die Erfahrungen in 14 Bundesländern, welche eine entsprechende gesetzliche Möglichkeit für Friedwälder und Waldbestattungen haben, zu keinen kritischen Bewertungen bzw. Überarbeitung der praktizierten Bestattungsgesetze geführt.


3. Ausdrücklich wollen die Initiatoren bei der Errichtung und dem Betrieb von Friedhöfen und Waldbestattungen keine Privatisierung vornehmen.


Meine Damen und Herren der Koalition, der Entschließungsantrag macht sichtbar, auch Sie erkennen, dass Waldbestattungen bzw. Friedwälder auf zunehmendes Interesse von Bürgerinnen und Bürgern stoßen. Auch sie erkennen, dass Träger der Friedhöfe animiert werden müssen, um innerhalb von Friedhofsmauern Baumbestattungen zu organisieren. Sie erkennen aber nicht und wollen nicht erkennen, dass Menschen auch außerhalb der Friedhofsmauer in gekennzeichneten Bereichen, in Waldstücke beigesetzt werden wollen.


Meine Damen und Herren, die Signale in den letzten Stunden aus den verschiedenen Richtungen bei der Novellierung des Bestattungsgesetzes lassen mich befürchten, dass es doch keine koalitionsfreie Entscheidung geben wird. Dennoch wünsche ich den Bürgerinnen und Bürgern, wünsche ich uns, wünsche ich mir eine sachgerechte und - ich betone ausdrücklich - endlich ergebnisorientierte Diskussion. Danke.


(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




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