Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes und anderer Gesetze (Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5206
Meine Damen und Herren, die Parlamentarier des Thüringer Landtags tagen in einem Plenarsaal, in dessen Gebäude ziemlich viel Glas verbaut wurde. Zu der einen oder anderen Gelegenheit wird darauf verwiesen, das sei doch ein sehr sprechendes Zeichen für die Transparenz des Parlaments gegenüber den Menschen in Thüringen. Ja, das stimmt.
Wenn man aber die Sache genauer betrachtet, dann stellt man mit Blick auf die derzeitige Anzeige- und Offenlegungspflicht sowie die Veröffentlichungsgepflogenheiten in Sachen Nebentätigkeit und Nebeneinkünften von Thüringer Abgeordneten fest, die Scheiben sind zumindest ein wenig getrübt,
(Beifall DIE LINKE)
wohl mehr Transparenzschein als transparent sein.
(Beifall DIE LINKE)
Begrenzte Anzeigepflichten bei der Präsidentin, ein paar magere Informationen im Handbuch und auf der Internetseite des Landtags bezüglich der Tätigkeiten hinsichtlich der Nebeneinkünfte - nichts. Transparenz und Offenheit, meine Damen und Herren Kollegen, sind unverzichtbar für die Demokratie und das Vertrauen der Menschen in die Politik, in die Abgeordneten und ihre Arbeit. Dazu gehört auch das Wissen darum, womit sich Abgeordnete in Form von Nebentätigkeit, ob ehrenamtlich oder entgeltlich, zusätzlich zu ihrer originären Abgeordnetentätigkeit beschäftigen.
(Beifall DIE LINKE)
Zum einen, um abschätzen zu können, welchen Stellenwert die eigentliche Abgeordnetentätigkeit hat, zum anderen, um aus der Information Interessenkonflikte und etwaige Einflüsse bei Hintergründen, bei Meinungsbildungen oder Entscheidungsfindungen zu bestimmten Themen zu erschließen. Zur weiteren Erhellung dieses Hintergrunds dienen auch Informationen zur Art und Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten.
Meine Damen und Herren, die LINKE-Fraktion nimmt die laufende Diskussion zum Anlass, ihre aktualisierten Regelungsvorschläge zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften erneut in den parlamentarischen Gang, in die parlamentarische Debatte zu geben. Das wären erstens: Aufnahme einer Mittelpunktregelung in das Thüringer Abgeordnetengesetz und eines Verbotes von Verträgen über Diensthonorare ohne wirkliche Arbeitsleistungen.
(Beifall DIE LINKE)
Zweitens: Umfassende Offenlegung bzw. Veröffentlichung aller Nebentätigkeiten und der daraus erzielten konkreten Einkünfte auch auf den Internetseiten des Landtags. Grundlage dabei bleibt das Vertrauen gegenüber den Abgeordneten, alle Informationen der Landtagspräsidentin mitzuteilen. Wir wollen also in diesem Zusammenhang keine - lassen Sie es mich so formulieren – Belegbürokratie.
Drittens: Regelung zur Verhängung von Ordnungsgeldern bei Verstößen.
Viertens: Anzeigepflichten im Fall von Interessenkonflikten bei Beratung und Abstimmung; Stichwort Befangenheit.
Als Erweiterung im Vergleich zu 2007 zu unserem damaligen Vorschlag in der letzten Wahlperiode werden auch Offenlegungspflichten der Mitglieder der Landesregierung und die Einführung einer Karenzzeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und der Aufnahme einer Tätigkeit festgeschrieben, ein Vorschlag, der im Rahmen - Sie werden sich entsinnen - der Novellierung des Ministergesetzes von der Mehrheit des Landtags abgelehnt wurde.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, die öffentliche Debatte verlangt nicht nur eine Diskussion unsererseits, sondern auch entsprechende Entscheidungen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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