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Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3726

 

Vielen Dank, Herr Präsident, ich spreche für die Koalition insgesamt. Herr Bergner, es ist jetzt schwierig, in den Dialog einzutreten, aber ich will es trotzdem sagen. Ihr Gesetzesentwurf: Sie haben es zwar mit erwähnt und es ist auch aufgeschrieben, aber es drängt sich da immer so diese Sprachregelung durch, als hätten Zollbeamte derzeit bestimmte polizeiliche Befugnisse nicht. Herr Walk ist auch noch mal darauf eingegangen. § 127 der Strafprozessordnung normiert das sogenannte Jedermannsrecht. Es ist also nicht so, dass Zollbeamte, wenn sie beispielsweise bei einer Kontrolle auf einer Baustelle feststellen, dass da irgendwie ein gesuchter Straftäter unter den Arbeitenden ist, diesen Straftäter nicht festsetzen dürften. Es ist nicht so, dass dann plötzlich die Zollbeamten zuschauen müssen, wie der dann davonläuft, ins Auto einsteigt. Das hatten wir in Thüringen in anderen Fällen, aber nicht in diesen Fällen. Aber ich will auch davor warnen, wenn jetzt mit der vorgeschlagenen Änderung beim Polizeiorganisationsgesetz der Eindruck erweckt wird, als wären Zollbeamtinnen und Zollbeamte künftig Hilfspolizisten der Landespolizei. Das sind sie ausdrücklich nicht. Die Verantwortung des Landes ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen unterwegs sind. Dafür hat Rot-Rot-Grün seit Jahren entsprechende Vorschläge unterbreitet. Wir haben Einstellungskorridore usw. festgelegt. Wir haben auch die Stellen in den Landeshaushalten mit ausgebracht.

 

Herr Bergner, ich will es an dieser Stelle auch deutlich sagen: Wir unterstützen grundsätzlich Ihren Vorschlag, über diese Punkte im Innenausschuss zu reden. Aber – und das ist entscheidend, weshalb wir am Ende Ihrem Geschäftsordnungsantrag für eine gleichzeitige erste und zweite Lesung gestern nicht zugestimmt haben – wir sehen schon noch Diskussionsbedarf bei der einen oder anderen Formulierung. Denn mit so einer Neuformulierung eines Absatzes, wo in verschiedenen Schachtelteilen „Gebrauch von Schusswaffen“, „Bedienstete ausländischer Polizeidienststellen“, „Zollbeamte“, „Landespolizistinnen und Landespolizisten“ miteinander vermengt werden, da müssen wir noch mal trennscharf schauen, dass da keine Missverständnisse entstehen. Insofern ist aus unserer Sicht eine Anhörung mit den entsprechenden Expertinnen und Experten notwendig. Deswegen freuen wir uns durchaus auf die Debatte und die Diskussion dazu im Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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