Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2792
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch was sagen, weil ja auch auf die Historie des Gesetzgebungsverfahrens eben eingegangen wurde. Das ist richtig, dass die CDU einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, aber der Gesetzentwurf war tatsächlich so schlecht, Herr Walk, dass wir dem nicht zustimmen konnten. Es war also erforderlich, dass wir im Innenausschuss ein umfangreiches Anhörungsverfahren durchgeführt haben, das wissen Sie.
(Unruhe CDU)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ihr habt ihn nicht verstanden!)
Wir hatten schriftliche Anhörungen, wir hatten mündliche Anhörungen und wir hatten dann im Ergebnis der Haushaltsberatungen uns darauf verständigt, noch vor der Sommerpause gemeinsam das zu Ende zu bringen, und haben deswegen ja schon im Frühjahr einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt. Dann hatten wir noch mal ein Anhörungsverfahren durchgeführt und im Ergebnis dessen haben wir festgestellt, dass selbst das, worauf wir uns verständigt hatten, noch mal einer umfangreichen Änderung bedarf. Deswegen liegt uns heute noch mal ein größerer Änderungsantrag in der Beschlussempfehlung auf dem Tisch.
Wir erkennen ja an, dass das Innenministerium über die sehr langjährige, ausgedehnte Piloterprobungsphase de facto auch die Bodycam flächendeckend zum Einsatz bringt, dass wir für die Beamtinnen und Beamten im Einsatz am Ende auch eine sichere Rechtsgrundlage benötigen. Deswegen haben wir gesagt, ja, wir schlucken diese Kröte und gehen diesen Weg. Aber die Erpressung, das zusammen mit dem Haushalt zu verknüpfen, war aus unserer Sicht unglücklich, auch war es aus unserer Sicht unglücklich, weil wir uns durchaus hätten mehr Zeit nehmen sollen, das eine oder andere auch noch miteinander zu besprechen. Und weil eben auch noch Fragen offengeblieben sind, haben wir uns darauf verständigt, die Erprobung bzw. den Einsatz der Bodycam, was wir heute klären, auch noch wissenschaftlich weiter zu evaluieren und einer ständigen Überprüfung zu unterziehen, um auch Rückschlüsse daraus zu ziehen, was wir gegebenenfalls am Gesetz weiter ändern müssen.
Herr Walk, Sie haben ja die Einführung der Bodycam bzw. Ihren Gesetzentwurf immer damit begründet, dass Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sich vielen Angriffen ausgesetzt sehen und auch im Dienst verletzt werden. Ich will nur dazu sagen, dass wir es für fraglich halten, dass durch den Einsatz der Bodycam es am Ende zu weniger Straftaten, zu weniger Angriffen auf Beamtinnen und Beamte im Dienst kommt. Das zeigen im Übrigen auch die Studien, die angefertigt wurden. Nicht nur internationale Studien, sondern auch die Friedrich-Schiller-Universität hat ja das Pilotverfahren in Thüringen mit begleitet und da gab es schon auch ein paar Erkenntnisse:
Erstens gibt es nicht ausschließlich eine deeskalative Wirkung, wenn der Einsatz der Bodycam angedroht wird, sondern es gibt sogar gegenteilige Effekte, insbesondere Personen, die stark alkoholisiert sind, lassen sich davon nicht beeindrucken. Jetzt müssen Sie aber auch in der Öffentlichkeit dazusagen, dass 50 Prozent aller Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten von Personen begangen werden, die stark alkoholisiert sind.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das habe ich gesagt!)
Das heißt, die haben eine niedrige Hemmschwelle, die fühlen sich geradezu herausgefordert. Das hat auch die Friedrich-Schiller-Universität in der Pilotphase mit dokumentiert, dass in den Fällen tatsächlich ein höheres Gewaltpotenzial besteht. Das heißt, es ist durchaus eine berechtigte Frage, ob und inwieweit Polizistinnen und Polizisten im Einsatz mit der Bodycam sich einem höheren Risiko aussetzen. Im Übrigen sind Frauen, die die Bodycam in der Pilotphase eingesetzt hatten – das hat sich in der LPI in Jena gezeigt –, tatsächlich höheren Angriffen ausgesetzt gewesen. Also von daher ist es nicht so schwarz-weiß, wie Sie das darstellen und auch nicht so trennscharf, sondern es gibt ganz viele Grautöne.
Wenn Sie in die Datenbank des Landtags geschaut haben, Sie können auch jetzt aktuell auf die Homepage der Linkenfraktion schauen, da haben wir das noch mal dokumentiert, gab es ja jetzt die Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage. Denn Sie arbeiten immer mit Zahlen: 2021 195 Beamtinnen und Beamte im Einsatz verletzt oder im Dienst zu Schaden gekommen. Die haben wir mal hinterfragt, was denn das für Verletzungen gewesen sind. Und das war schon durchaus erstaunlich. Von den 195 Verletzten im Einsatz ist zum Beispiel dokumentiert: Erdwespenstich, Zeckenbiss, Knalltrauma nach Einsatz der Waffe gegen ein verletztes Reh, Sturz wegen vereister Pfütze, bei dienstlichen Hindernisparcours mit Bein gegen Matte gestoßen oder im Schnee ausgerutscht beim Haltegriff. Das sind Dienstverletzungen, ich will das gar nicht bagatellisieren, das sind Verletzungen, das muss auch entsprechend dokumentiert werden, gegebenenfalls medizinisch behandelt werden usw. Also wenn mehr als jede dritte Verletzung im Dienst bei Polizistinnen und Polizisten nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen ist, sondern auf Eigenverschulden oder andere Umstände, die man vielleicht gar nicht aufgrund der Witterung hätte beeinflussen können, ist doch diese Zahl „195 Beamte im Dienst verletzt“ eine ganz andere Größenordnung. Das muss man doch ganz anders interpretieren und hat also mit der Bodycam überhaupt nichts zu tun.
Auch die Frage, was Sie eben angesprochen hatten, der Mord an der Polizistin und dem Polizisten in Kusel: Deswegen haben wir ja ausdrücklich im Gesetz verankert, dass ab 2024 automatisch, wenn die Beamten die Schusswaffe ziehen, die Aufzeichnung ausgelöst wird,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
um genau solche Fälle zu dokumentieren, weil wir nämlich sagen, in einer solchen besonderen Stress-Situation, selbst durch umfangreiche Fortbildungs-, Ausbildungsmaßnahmen bei der Polizei, wo man das also auch trainiert, ist dann der tatsächliche Einsatz etwas ganz anderes, da wollen wir auch die Polizistinnen und Polizisten entlasten, damit sie sich dann nicht auch noch die Frage stellen müssen, ob sie jetzt den Knopf gedrückt haben oder nicht. Sondern sie sollen sich tatsächlich auf den Einsatz konzentrieren und nach Möglichkeit auch ihr eigenes Leben retten und schützen.
Und weil das eben ein besonderer Fall ist und weil auch Polizistinnen und Polizisten im Dienst bedauerlicherweise zu Schaden kommen, war es eben folgerichtig, dass Rot-Rot-Grün seit 2015 mehr als 20 Millionen Euro für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung der Polizei investiert hat. Das ist tatsächlich ein wirksamer Schutz der Beamtinnen und Beamten im Dienst.
Ich will noch mal was sagen zu der Frage Einsatz in Wohnungen. Auch wenn das andere Länder in ihren Gesetzen geregelt haben, das Grundgesetz in Artikel 13 gilt auch in den anderen Bundesländern. Das können die regeln, aber wir von Rot-Rot-Grün sind deshalb am Ende davon überzeugt, dass der Einsatz der Bodycam in der Wohnung grundgesetzwidrig ist. Und deswegen konnten wir am Ende auch in den Verhandlungen mit Ihnen einem solchen Einsatz nicht zustimmen. Es wäre doch auch fatal, wenn Polizistinnen und Polizisten in der Wohnung die Bodycam einsetzen und am Ende durch Entscheidungen der Gerichte festgestellt wird, dass wir hier einen Fehler gemacht haben. Das würde doch am Ende nicht zulasten des Landtags gehen, es würde am Ende das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei schwer erschüttern, wenn der Einsatz der Bodycam in solchen konkreten Fällen verfassungswidrig wäre.
Wir haben uns am Ende darauf verständigt, mit Ihnen gemeinsam heute diesen Weg zu gehen. Astrid Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, dass wir da durchaus auch noch Fragen haben, die wir mit uns hertragen, die wir auch in den nächsten Jahren sicherlich weiter diskutieren werden, aber wir haben uns am Ende auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf verständigt.
Wir kommen damit unserer Verantwortung als Linke für die Thüringer Polizei nach. Wir übernehmen Verantwortung für die Thüringer Polizei, aber wir nehmen dabei auch die Rechte der Menschen in diesem Land mit in den Blick, die lassen wir nicht außen vor. Wir haben deswegen geregelt, dass der Einsatz der Bodycam in Wohnungen ausgeschlossen ist. Wir haben deswegen geregelt, dass Betroffene vom Polizeieinsatz den Einsatz der Bodycam ausschließlich auch verlangen können. Wir haben geregelt – und das ist etwas, was in der Bundesrepublik durchaus Anerkennung verdienen darf –, dass eben auch der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware ausgeschlossen ist. Das war eine starke Forderung von Amnesty International, der kommen wir nach. Und wir schließen aus, dass am Ende die Daten auf irgendwelchen internationalen Speichern in den USA oder sonst wo hinterlegt werden, sondern sie dürfen nur hier bei uns auf den Speichern hinterlegt werden. Alles das ist etwas, was bei Ihnen nicht geregelt gewesen ist, was bei uns aber besonders wichtig war. Deshalb haben wir das auch mit Ihnen vereinbart.
Wir haben auch noch mal die Eingriffsschwellen glattgezogen. Sie wollten ja auch die Nutzung der Bodycam bei Ordnungswidrigkeiten, also bei Falschparkern beispielsweise oder bei Rauchern, die ihre Kippen einfach wegschmeißen. Das haben wir ausgeschlossen, sondern nur bei tatsächlich erheblichen Eingriffen.
Nun zu der Frage Geschäftsräume: Herr Walk, als Polizist wissen Sie, dass im Polizeiaufgabengesetz jetzt schon geregelt ist, dass Betriebs- und Geschäftsräume den Wohnungen gleichgestellt sind. Und als Polizeibeamter wissen Sie auch, dass es eine umfangreiche Rechtsprechung von anderen Obergerichten der Länder, aber auch bis hin zu Karlsruhe, dem Verfassungsgericht, gibt, die eben auch gesagt haben: Die Geschäftsräume sind den Wohnungen gleichgestellt. Wir haben uns am Ende im Kompromiss darauf verständigt, dass wir uns unter ganz, ganz extrem hohen Hürden auch den Einsatz der Bodycam in Geschäftsräumen zulassen, zum Beispiel, wenn es der Gefahrenabwehr dient. Aber diese Geschäftsräume müssen eben auch der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Und wir haben geregelt, dass die Einsatzschwelle keine einfache Gefahr für Leib und Leben sein darf, sondern sie muss gegenwärtig und sie muss erheblich sein. Und am Ende, das ist die entscheidende Notiz in dieser Sache: Die Auswertung, die Verwertung der Aufzeichnung bedarf einer richterlichen Zustimmung. Damit haben wir also noch mal geklärt, dass, bevor die Daten abgerufen werden, bevor sie verarbeitet werden, am Ende noch mal jemand draufschaut, ob der Einsatz auch rechtskonform gewesen ist. Am Ende ein Kompromiss, der sich aus unserer Sicht sehen lassen kann, der sowohl die Belange der Polizei in Thüringen berücksichtigt, der aber eben genauso gut die Rechte der Betroffenen wahrt. Ich glaube, das ist eine gute Basis für die gemeinsame Entscheidung heute.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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