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Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und über den Neuzuschnitt der Wahlkreise

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 6/2135



Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Wolfgang Fiedler, ich gehe davon aus: So engagiert werde ich meinen Beitrag nicht leisten können.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kannst Dir ruhig Mühe geben!)


Der Inhalt wird sich gleichen.


In aller Deutlichkeit: Die Linke-Fraktion hat einer Verkleinerung des Landtags immer nicht zugestimmt, hat es abgelehnt und diese scheinbar unbequeme und scheinbar taktisch unkluge Position auch in den Wahlzeiten und bei Wahlprüfsteinen immer vertreten. Die Anzahl der Wahlkreise soll sich nicht nach relativ starrer Flächengröße richten oder aus Kostengründen gestaltet werden. Im Wissen eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Geldern lassen Sie mich sagen: Demokratie ist nicht nur anstrengend, sondern sollte uns auch einiges Finanzielles wert sein.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auch andere Zahlenverhältnisse in anderen Bundesländern hinsichtlich Einwohnern zu Abgeordneten sollten aber immer auch im Blick zur Funktionsfähigkeit von Demokratie im Allgemeinen und Landtagen im Speziellen auf den Prüfstand gestellt werden. Entscheidend ist, ob ein besseres Zahlenverhältnis, so wie es in Thüringen besteht, mit Blick auf die Wirkung für die demokratische Gesellschaft und deren Abläufe im Land sinnvoll ist. Nach Ansicht der Linken-Fraktion ist es sinnvoll.


Wichtig für die Bestimmung der Größe des Landtags und der Anzahl der Abgeordneten sind unserer Auffassung eher folgende Gesichtspunkte:


Erstens: Die Mindestanzahl der Abgeordneten für die Bildung einer Landtagsfraktion sollte angesichts der auch noch zu berücksichtigenden 5-Prozent-Hürde nicht zu gering sein. Eine Fraktion muss auch in ihrer Mindestgröße von 5 Prozent der Gesamtabgeordneten von ihrer Abgeordnetenanzahl eine Größe erreichen, die dazu ausreicht, dass die Fraktion auch als Fraktionsstruktur handlungs- und arbeitsfähig ist, zum Beispiel – Kollege Fiedler hat es gesagt – hinsichtlich der Besetzung von Ausschusssitzen oder Betreuung von Wählerinnen und Wählern bzw. Regionen im Rahmen der Abgeordnetenarbeit vor Ort und – wie schon angedeutet – ihre innere Fraktionsstruktur. Zu bedenken ist dabei auch, dass Fraktionen als wichtiger Bestandteil des Landtags immer in der Lage sein sollten, in einigermaßen – Kollege Fiedler hat das auch angesprochen – gleicher Augenhöhe im Vergleich zu Regierung und Ministerialapparat agieren zu können. Wird die Mindeststärke der Fraktion zu klein, wird dies in der Praxis schwierig bzw. ausgeschlossen. Und wer das Beispiel 62-mal durchrechnet mit 5 Prozent, dann bedeutet das de facto drei Abgeordnete. Und wie drei Abgeordnete hier im Thüringer Landtag eine Aufgabe wirklich umfassend als Gesetzgeber wahrnehmen sollen, das stellt sich für mich doch infrage.


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Rechnen Sie doch mal – das sind vier! 5 Prozent von 62 sind aufgerundet?)


Aufgerundet? Wird da aufgerundet?


Doch anders als in Landes- und Kommunalverwaltungen sind einzelne Abgeordnete bzw. Fraktionen abhängig von ihrer Größe dann nicht in der Lage, Abgeordnetenbüros in der Fläche in größerer Zahl zu unterhalten. Mandatsarbeit – im modernen demokratischen Sinn verstanden – ist aber gerade nicht nur Innentätigkeit im Landtag, womöglich noch als Art Verwaltungstätigkeit missverstanden. Abgeordnete, das ist gerade auch Arbeit vor Ort direkt mit und für die Leute in den Regionen und Kommunen.


Die aktuelle Situation in unserer Gesellschaft hat auch mit den etwas unkonkreten Wahrnehmungen zu tun, dass sich die Politikerinnen und Politiker nicht mehr um die Leute kümmern.


Meine Damen und Herren, diese Verklammerung von parlamentarischem und außerparlamentarischem Bereich ist auch direkt geboten, damit die inhaltlichen Themen und die Arbeitsergebnisse des Landtags – zum Beispiel Gesetzentwürfe – möglichst zielgenau auf bestehende Verhältnisse und Probleme des Landes zugeschnitten sind. Dazu braucht es einen kontinuierlichen Austausch zwischen parlamentarischen und außerparlamentarischen Akteuren, sogar über die jeweils akute Themenbearbeitung hinaus. Daher mutet es seltsam widersprüchlich, mithin ein wenig zynisch an, wenn gerade die AfD-Fraktion einen auf klassisch neoliberal macht und mit dem Verweis auf Kostenersparnis eine Landtagsverkleinerung fordert und damit gerade einer Schwächung des Parlaments als Volksvertretung das Wort redet und damit auch einer Schwächung der Abgeordnetenarbeit vor Ort massiv Vorschub leistet.


Meine Damen und Herren, in den Reihen bzw. unter den auch öffentlich erkennbaren und anerkannten Sympathisanten der AfD gibt es ausgewiesene Kritiker des sogenannten Parteienstaats, so zum Beispiel Prof. Schachtschneider, seines Zeichens letztens Prozessvertreter der AfD-Fraktion vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Sachen Winterabschiebestopp.


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Ich gehöre übrigens auch mit dazu!)


Er vertritt unter anderem die Position, dass Parteien im Kern eine Volksbewegung sein müssen, um in der Republik sozusagen Sinn zu machen.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Deswegen steht ja auch im Grundgesetz „Mitwirkung“!)


Parteien hätten nach diesem rechtslastigen Denken – strikt zu Ende gedacht – nur insoweit Berechtigung, als sie diese sogenannte Bewegung abbilden. Kenner der Geschichte werden an dieser Stelle feststellen, das ist nicht nur rechtslastig, sondern der Hinweis drängt sich regelrecht auf, dass auch die NSDAP sich als Bewegung verstanden hat.


Meine Damen und Herren, betrachtet man den AfD-Gesetzentwurf aus dieser Antiparteienecke, macht er in deren verqueren Logik doch noch Sinn, denn die Parlamente und deren Arbeit sind in Deutschland von Fraktionen geprägt und im Grundgesetz verankert, die in den allermeisten Fällen auch den Zusammenschluss von Abgeordneten bestimmter Parteien beinhaltet. Eine Verkleinerung des Landtags schwächt, wie eingangs erläutert, auch diese Fraktionen und deren inhaltliche, auch von programmatischen Positionen getragene Arbeit bzw. Arbeitsfähigkeit. Dass die Verkleinerung des Landtags auch die Arbeit der Einzelabgeordneten innerhalb wie außerhalb von Fraktionen schwierig macht, wird von der AfD, die übrigens selbst als Partei und Fraktion agiert, wohl billigend in Kauf genommen. Das lehnen wir strikt ab.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE LINKE)


Nach diesen Anmerkungen, meine Damen und Herren, ist es sicherlich nachvollziehbar und verständlich, warum die Linke-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen kann und wird. Zum einen ist er in der Sache schon verfehlt, weil er zu mehr Bürgerferne und zu einer erheblichen Erschwernis der direkten notwendigen parlamentarischen Arbeit vor Ort bei den Menschen und den Bürgerinnen und Bürgern in der Fläche in Thüringen führt. Zum anderen steht offensichtlich hinter der Forderung der AfD nach einer Landtagsverkleinerung eine politisch-konzeptionelle Position, die wir Linken niemals gutheißen werden und können. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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