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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD – Drucksache 5/5603

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie sensibel das Thema „Thüringer Landesrechnungshof“ ist, hat die öffentliche Diskussion in den letzten Tagen und Wochen immer wieder aufgezeigt. Auch die heutige Parlamentsdebatte spiegelt diese Tatsache sehr schön wider. Mächtige und gewaltige Worte sind hier gefallen, gerade auch von meinen Kollegen aus der Opposition. Wobei ich auf das eine nicht reagieren und das andere nur kurz einmal ansprechen werde.


Stichwort „Hineinregieren in den Landesrechnungshof“: Wo, wenn nicht hier, liebe Kollegin Siegesmund, arbeiten wir an gesetzlichen Veränderungen, um eben auch entsprechende Grundlagen zu haben, damit dieses demokratische Gemeinwesen funktionieren kann? Nur hier und mit Vorschlägen aus den Fraktionen oder gegebenenfalls von den Regierungsbänken her. Demzufolge, es ist ein parlamentarischer Vorgang und kein Hineinregieren. Alle Beteiligten einschließlich der Vertreter des Thüringer Rechnungshofs haben in der öffentlichen Diskussion - und darin sind wir uns, glaube ich, alle einig - deutlich gemacht, der Thüringer Rechnungshof ist eine wichtige, unabhängige Landesinstitution

 

(Beifall DIE LINKE)


neben dem Thüringer Landtag, neben der Thüringer Landesregierung und neben dem Thüringer Verfassungsgerichtshof. Sprich: Auch der Thüringer Landesrechnungshof ist von verfassungsrechtlicher Bedeutung.


(Beifall DIE LINKE)


Somit ist bei jeglicher Veränderung der gesetzlichen Grundlagen oder einer wie auch immer gearteten Diskussion über die Arbeit der Institution mit einem hohen Maß von Sachlichkeit, Augenmaß und gegebenenfalls auch Zurückhaltung zu agieren. Ich spreche gerade von dieser Stelle aus nicht wider politische Streitkultur oder Auseinandersetzung oder damit verbundene unterschiedliche Positionen bei der Herangehensweise zur Veränderung von gesetzlichen Grundlagen. Nein, der politische Streit, die politische Debatte ist Lebenselixier der Demokratie, besonders der parlamentarischen Demokratie.


Drei der Gründe, meine Damen und Herren, die meine Fraktion veranlasst haben, sich nicht nur für die Novellierung des Thüringer Rechnungshofsgesetzes einzusetzen, sondern eben auch als Antragsteller in Erscheinung zu treten, möchte ich hier darstellen.


Da ist erstens der nicht - und das ist schon angesprochen worden - erst seit der letzten Auseinandersetzung der Besetzung des Rechnungshofspräsidenten sowie Vizepräsidenten entstandene Konflikt zwischen Legislative, Exekutive und des kontinuierlichen Fortgangs der Arbeit des Rechnungshofs. Stichwort - und da unterscheiden wir uns, Kollege Emde -, es waren eben wirklich die Vorschläge bzw. Nichtvorschläge des damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Schon damals hat meine Fraktion, besonders mein Kollege Ramelow, immer wieder deutlich gemacht, dass das Vorschlagsrecht nicht ausschließlich bei der Exekutive verbleiben und verankert werden darf, sondern, dass es möglich sein muss, wie es zum Beispiel eben auch beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ist, dass entsprechende Vorschläge aus den Reihen der Fraktionen und somit - lassen Sie es mich so formulieren - indirekt von Bürgerinnen und Bürgern vorgenommen werden können. Wir haben alle, meine Damen und Herren, in guter Erinnerung - ich hoffe das zumindest -, dass wir mit der Drucksache 3/350 „Stärkung der Landesparlamente“ ein wirklicher und grundlegender Meilenstein der Demokratie bzw. parlamentstheoretischer Art hier im Hohen Haus gesetzt haben.


Da ist zweitens, meine Damen und Herren, die Beibehaltung der Wahl der Funktion des Präsidenten und Vizepräsidenten mit einer entsprechenden Zweidrittelmehrheit. Auch hier sehen wir die besondere Stärke und Gewichtigkeit der Legislative bei der Besetzung jener wichtiger Funktionen. Nicht nur die Möglichkeit des Vorschlagsrechts durch alle Fraktionen stellt in ihrer Breite und Pluralität eine Form der Unabhängigkeit der jeweiligen Einrichtung oder Institution an sich dar, auch die Zweidrittelwahl bekräftigt dies nachdrücklich. Diese beiden wichtigen und grundlegenden Prämissen sollen das Parlament stärken und die Unabhängigkeit - ich wiederhole mich ausdrücklich - der jeweiligen Institution bewahren.

Und, da war drittens, meine Damen und Herren, der Eindruck, dass die Veränderung bzw. Novellierung des Gesetzes womöglich am Rande der Haushaltsdebatte im Rahmen eines Haushaltsbegleitgesetzes vorgenommen werden könnte. Als Beteiligter und Miteinreicher haben wir immer wieder in der Vordiskussion deutlich gemacht, dass wir mit hoher Transparenz und Mitwirken der Betroffenen den Thüringer Landesrechnungshof - und da, Kollegin Siegesmund, können Sie mir vielleicht zumindest zugestehen, dass wir entsprechend auch schon Gespräche angestrebt hatten und auch geführt haben - im Rahmen der weiteren parlamentarischen Arbeit in eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen mit einbeziehen. Mit der normalen parlamentarischen Abarbeitung wollen wir natürlich ausdrücklich diese Beteiligung gewährleisten.


Nicht unerwähnt möchte ich - und das ist auch schon gefallen in der Debatte - in diesem Zusammenhang lassen, dass in den letzten Jahren vorgenommene strukturelle Veränderungen im Landesrechnungshof aus unserer Sicht durchaus eine Nacharbeit der Gesetzlichkeit zwingend erforderlich macht.


Meine Damen und Herren! Werte Kollegen der FDP und der GRÜNEN, wir, die Fraktion DIE LINKE, sind uns darüber im Klaren, dass ein Material und somit auch ein Gesetzentwurf mehrerer Fraktionen immer auch Kompromisse enthält. Aber gerade an dieser Stelle kann man - und das ist auch schon so besprochen oder angedeutet bzw. zitiert worden - die berühmt berüchtigte parlamentarische Weisheit noch einmal in Anschlag bringen. Im seltensten Fall verlässt ein Gesetz das Parlament so, wie es hineingegangen bzw. eingebracht wurde. Diese Feststellung bezieht sich in besonderer Weise auch auf die hier schon angesprochenen und dargestellten Fragen und Probleme aller Fraktionen. Ich mache es nur noch mal stichwortartig: Zahl der Vizepräsidenten, Wahlzeit, Einstellungsalter usw.


Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof war, ist und muss eine unabhängige Kontrollinstitution besonders der Thüringer Finanzpolitik bleiben. Der Rechnungshof ist weder ein Vollzugsorgan der Exekutive noch eine Legitimationseinrichtung der Koalition und auch nicht der Zuarbeiter der Opposition. In dem Sinne möchte ich die Überweisung, die hier schon kundgetan wurde, noch mal bekräftigen seitens meiner Fraktion, an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und den Justiz- und Verfassungsausschuss begleitend beantragen und erwarte anknüpfend an die eben stattgefundene Debatte eine interessante, umfangreiche und inhaltsreiche Diskussion einschließlich zu treffender Veränderungen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)



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