Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD – Drucksache 5/5603
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, bevor ich auf mein Redemanuskript komme, möchte ich auf ein, zwei Sachen aus der bisherigen Diskussion eingehen.
Kollege Barth, entweder sind Sie bei der Einbringung und der ersten Lesung nicht dabei gewesen
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Jetzt hört er wieder nicht zu.)
oder Sie haben zumindest auch in der Presse die verschiedenen Auseinandersetzungen nicht richtig mitbekommen. Seitens meiner Fraktion will ich noch einmal deutlich den Anlass und die Motivation hier kundtun, weswegen wir diese Initiative, das Rechnungshofgesetz zu ändern, mitgegangen sind und sozusagen mit auf diesem Papier stehen. Wir wollten das Vorschlagsrecht von der Landesregierung wegziehen und das Parlament stärken und hier eine entsprechende Stärkung bekommen
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
und wenn das nicht Grund genug ist, eine Initiative zu starten, dann weiß ich nicht.
Zweiter Punkt - Stichwort Gewaltenteilung: Das, was sich der Generalstaatsanwalt da geleistet hat, muss ich sagen, Meinungsäußerung ja, Fachmeinung ja, jederzeit, aber im Grunde genommen dem Parlament vorzuwerfen als Legislative, als Gesetzgeber, schon im Vorgriff, das Gesetz ist noch gar nicht verabschiedet, Untreue vorzuwerfen, das halte ich auch schon für ein starkes Stück. Ich bin dem Minister ausdrücklich dankbar, dies im Ausschuss zurechtgerückt zu haben.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
Dritter Punkt: Kollegin Siegesmund, Sie sind auf einige Äußerungen, besonders auch von Rechnungshöfen eingegangen. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz - kennen Sie die Stellen dort, die dort besetzt sind? Ich will sie Ihnen sagen: fünf, fünf und sieben. Rheinland-Pfalz hat sieben, Sachsen fünf und Sachsen-Anhalt auch fünf. Also demzufolge dort eine Meinung zu bekommen, bin ich gerne bereit, sie zur Kenntnis zu nehmen, aber wie Sie Ihren Rechnungshof dort gestaltet haben, daran können wir uns nur messen und das wollen wir auch tun.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
Zur ersten Lesung habe ich meinen Beitrag zum Rechnungshofgesetz mit den Worten geschlossen, dass ich davon ausgehe, dass dieses Gesetz durch eine intensive parlamentarische und auch außerparlamentarische Arbeit bestimmt entsprechende Veränderungen erreichen wird.
Beides - die intensive Diskussion und die Veränderungen - sind eingetreten. Kollege Kowalleck hat dankenswerterweise in seinem Bericht aus dem Ausschuss die Anhörung benannt und die sehr differenzierten Bewertungen, auch kritischen, und dabei deutlich gemacht, welche wichtigen Veränderungshinweise es innerhalb der Anhörung gegeben hat, die wir dann aufgegriffen haben.
Für meine Fraktion kann ich sogar noch in Anspruch nehmen, dass wir, das heißt der Fraktionsvorstand, über die schriftliche Anhörung hinaus in diesem Zeitraum ein Gespräch mit der Spitze des Thüringer Rechnungshofes - Präsident, Vizepräsident und beide Direktoren - geführt haben. Dabei konnten und können wir zwei ganz wesentliche Ergebnisse für uns festhalten. Die Vorwürfe, die seit der Vorlage des Entwurfes und jetzt immer noch zum Angriff auf die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit des Thüringer Rechnungshofes immer wieder kolportiert werden, konnten geklärt und ausgeräumt werden.
Mit Blick auf die Veränderungen möchte ich die wesentlichen Punkte, die wir aus dem Gespräch festgehalten haben, hier auch benennen. Erstens: Die im Entwurf enthaltene Verschärfung zur Festlegung von Prüfaufträgen und Prüfvorgängen ist gestrichen. Zweitens: Auch die angestrebte Verkürzung der Amtszeit von 12 auf 10 Jahre wurde nach der Prüfung der Amtszeit aller Rechnungshöfe in Deutschland zurückgenommen. Auch da sind wir auf dem guten Weg. Drittens: Im Punkt des dritten Direktors konnte zwar den Mitgliedern des Rechnungshofes unsere Motivation der Festschreibung deutlich gemacht werden, dennoch hat es hier mit dem Rechnungshof keine Übereinstimmung gegeben. Das aus unserer Sicht notwendige Demokratieprinzip eines Kollegialgremiums in Mehrheitsentscheidungen zu treffen, soll durch die Veränderung des Gesetzentwurfes besser zum Tragen kommen. Demgegenüber steht weiterhin die Position des Rechnungshofes zur Kosteneinsparung, die der Präsident Dr. Dette auch gestern noch einmal im Justizausschuss deutlich gemacht hat.
Wir halten aufgrund der Bedeutsamkeit des Rechnungshofes und der im Gesetz verankerten Kollegialführung ein besonderes Stimmrecht des Präsidenten für nicht geeignet und somit bleiben wir auf unserer Position, mit fünf Personen im Direktorium die Form der innerdemokratischen Mehrheitsentscheidung besser umsetzen zu können.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
Meine Damen und Herren, ich habe es schon angesprochen, ich möchte es aber ausdrücklich noch einmal wiederholen. Zur Landespressekonferenz bin ich gefragt worden, wo im Gesetzentwurf wir die anscheinende Verbesserung sehen. Für meine Fraktion - ich betone es noch einmal - kann ich sagen, dass wir neben dem Vorschlagsrecht der Landesregierung nun endlich die Möglichkeit in diesem Gesetz eingeräumt haben, dass auch der Landtag, die Fraktionen entsprechende Vorschläge für Präsident und Vizepräsidenten vornehmen können. Dass solche Vorgänge, wie es sie zur Amtszeit von Ministerpräsident Althaus gegeben hat, dass der Landesrechnungshof führungslos gewesen ist, nicht wieder eintreten, ist für uns wichtigster politischer Inhalt dieses Gesetzes.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Kollegin Siegesmund, bekanntermaßen bin ich ein sachlicher, mithin manchmal emotional engagierter Zeitgenosse. Ich glaube eher durch rhetorische Genauigkeit, gegebenenfalls Feinheiten und Metaphern als Form intellektueller Arbeit und Leistung in der Politik und nicht durch polemische Attacken in Erscheinung getreten zu sein. Gleichwohl ist es manchmal wichtig und notwendig, einen Gedanken, eine Idee, einen Vorgang oder eine Entwicklung mit Genauigkeit, größtmöglicher Anschaulichkeit, aber auch in aller Deutlichkeit und mit deutlichen Worten und Sätzen, auch Über-Zeichnungen zu beschreiben und zu kennzeichnen. Dies ist, so wie wir es manchmal gerne haben, das berühmte Salz in der Suppe in der Debatte hier im Haus. Aber, was ich von Ihnen, Kollegin Siegesmund im Zusammenhang mit dem Rechnungshofsgesetz in jüngster Zeit an Erklärungen und Presseerklärungen zur Kenntnis nehmen musste, waren keine Fakten, sondern Unterstellungen, waren keine Argumente, sondern Vermutungen, waren auch keine konkreten Hinweise einer konstruktiven Debatte. Ob nun der Begriff der Kungelei in der Vereinbarung bei der parlamentarischen Arbeit zwischen den Fraktionen, was ich hier ausdrücklich zurückweise, oder die Aussage, dass der Rechnungshof und sein Präsident durch die Superkoalition an die Kandare genommen werden sollen, zeigen mir einerseits, dass Sie weder die Argumente aus der ersten Lesung und die damit verbundenen Motivationen nur in Ansätzen reflektiert haben und andererseits stellt es für mich keinen sachlichen Stil, sondern höchstens unmotivierten Klamauk und nicht zuletzt plumpes einfältiges Wahlkampfgetöse dar
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
und darüber hinaus auch, werte Kollegin Siegesmund, eine gewisse Doppelzüngigkeit.
(Beifall CDU)
Wenn man im Zusammenhang mit der Installation des Landtagsvorstandes am Anfang der Legislaturperiode ein demokratietheoretisches Prinzip der Einbeziehung und der Mitgestaltung für die eigene Fraktion einklagt im Wissen, dass das Kosten verursacht, ist es schon sehr eigenartig, bei einer so wichtigen Landesinstitution von fast Verfassungsrang, wie es der Thüringer Rechnungshof darstellt, gegen dieses Prinzip mit dem Argument „Einsparung finanzieller Mittel“ zu polemisieren
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
und letztlich wahrscheinlich, so wie Sie es angekündigt haben, namentlich zu entscheiden.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
Diese Krokodilstränen nimmt Ihnen keiner ab.
(Beifall CDU)
Richtig aber ist, wie die Kollegin Rothe-Beinlich damals formuliert hat, Demokratie und deren Durchsetzung kostet auch Geld.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
Wir LINKEN werden dafür eintreten, dass der Thüringer Rechnungshof als Kollegialorgan wie in der Vergangenheit nicht nur funktioniert und seine Unabhängigkeit behält, sondern auch durch Veränderungen in diesem Gesetzentwurf gestärkt wird. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
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