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Gesetz über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung des Stalinismus und der DDR-Diktatur

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/5217

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie schon Kollege Döring betonte, im Herbst 2013 läuft die Amtszeit der derzeitig amtierenden Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR ab. Dies nimmt die Thüringer Koalition zum Anlass, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Weiterbestehen und die weitere Arbeit der Behörde regeln soll. Die Tätigkeit der Landesbeauftragten ergibt sich zunächst aus dem Bundesgesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. In dessen vierten Abschnitt werden die Aufgaben und die Zuständigkeiten des Bundesbeauftragten bestimmt. In Artikel 38 heißt es: „Zur Unterstützung der Arbeit des Bundesbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Artikel 37 kann in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Stelle als Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bestimmt werden.“ Auf diesen Auftrag, die Unterstützung des Bundesbeauftragten, gründet sich das Landesgesetz.


Der Landesbeauftragten fallen über den Umweg über das Bundesgesetz drei wesentliche Aufgaben zu:


1. die Unterstützung der Erforschung der Strukturen und der Tätigkeit des ehemaligen MfS,


2. Die Betreuung und Beratung von Menschen und Behörden, insbesondere auch von Menschen, die durch die Tätigkeit des Sicherheitsapparates geschädigt wurden,


3. die Unterstützung der Akteure der politischen Bildung durch Materialien und Veranstaltungsangebote zu Strukturen und Tätigkeiten des ehemaligen MfS und seiner Einbettung in die Machtstrukturen der DDR.


Nach Auffassung des gegenwärtig amtierenden Bundesbeauftragten, die auch durch die nach wie vor hohe Zahl von Anfragen und Anträgen auf Einsichtnahme gestützt wird, hat die Behörde und haben die sich darauf stützende Landesbeauftragte ihre Aufgaben auch nach 22 Jahren noch nicht beendet. Wenn dies so ist, meine Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht nicht nur legitim, sondern auch notwendig, vor dem Auslaufen des Landesgesetzes ein neues Gesetz vorzulegen und eine damit verbundene Fortführung der Aufgaben, der Aufarbeitung der Vergangenheit zu fixieren, der wir ausdrücklich zustimmen.

Uns liegt aber ein Gesetzentwurf vor, der sich weit - nach unserer Auffassung an der einen oder anderen Stelle zu weit - von dem entfernt, was das Gesetz über den Bundesbeauftragten als Aufgabe und Zuständigkeit auch für den Bereich der Landesbeauftragten beschreibt. Der Erarbeiter bewegt sich von einer klar umrissenen Arbeitsaufgabe, die nach Aussage des Bundesbeauftragten tatsächlich noch nicht erledigt ist, hin zu einer erweiterten Aufgabenstellung an die Landesbeauftragte, die uns zum Teil verschwommen und auch monströs erscheint. Wo liegen die Probleme und Unmöglichkeiten dieses Entwurfs? Ich will nur kurz - und das hat hier schon stattgefunden - auf Begrifflichkeiten eingehen, Begriffe wie SED-Diktatur oder Stalinismus. Sie werden teilweise im Zusammenhang verwendet, der nicht zutreffend, unüblich und - das Entscheidende - im Rahmen der wissenschaftlich-historischen Aufarbeitung der vergangenen Jahre anders determiniert worden ist. Viel wichtiger aber sind, meine Damen und Herren, die systematischen Fragen, die mit dem Gesetzentwurf in Berührung kommen.


Es gibt in Thüringen die verschiedensten Einrichtungen, die sich bereits seit Jahren mit der Aufarbeitung der DDR-Zeit und der Aufarbeitung der Geschichte der DDR befassen. Es gibt die Stiftung Ettersberg, die Gesellschaft für Zeitgeschichte, verschiedene Aufarbeitungsinitiativen, Grenzmuseen, Alltagsmuseen, Regionalmuseen, politische Stiftungen und nicht zuletzt die Landeszentrale für politische Bildung, die sich alle mit der Frage der Aufarbeitung der DDR-Geschichte und ihrer Repressionsgeschichte befassen und dort entscheidende Arbeit leisten. Die Arbeit, die dort seit Jahren geleistet wird, unabhängig von Kritik, ist eine sehr engagierte, umfang- und inhaltsreiche. Eine ganze Reihe von Vereinen, Initiativen und Stiftungen arbeiten im Geschichtsverbund der Thüringer Aufarbeitungsinitiative dafür, dass die repressiven Seiten der DDR-Geschichte eben nicht verblassen oder in Vergessenheit geraten. Auch die Hochschulen und erst recht die Medien engagieren sich sehr stark für die Auseinandersetzung mit der untergegangenen Herrschaftsstruktur des sogenannten real existierenden Sozialismus. Der in der Präambel des Gesetzes geformte Anspruch ist ein sehr hoher, komplexer und auch hierarchischer. Eine derartige Ausweitung der Befugnisse der Beauftragten für die Stasiunterlagen in diese Richtung muss ausdrücklich diskutiert werden, das zeigt auch die öffentliche Meinungsäußerung der letzten Tage.


Meine Damen und Herren, die Befürchtungen sind auch reichlich in den Meinungsäußerungen der letzten Tage geäußert worden, kritische Bemerkungen, Hinweise zur Veränderung des Gesetzentwurfs. Politische Bildung ist in unserer Gesellschaft immer auch pluralistische Bildung. Es gibt die Landeszentrale für politische Bildung, die nach fachlichen Grundsätzen eine diskursive politische Bildungsarbeit zur deutschen Geschichte anbietet. Es gibt verschiedenste - ich hatte es schon angesprochen - Museen und Bildungsträger, die sich als Akteure in diesem Bereich auf dem Weg befinden. Es gibt - und diesen Gedanken will ich aufgreifen und diese Befürchtung möchte ich hier in der Diskussion artikulieren - keine Instanz, die über dieser pluralen Landschaft die Aufsicht führt, und es kann und darf sie auch nicht geben. Eine Instanz, die die Arbeit all dieser Akteure zentral koordiniert oder ausrichtet, wäre nichts anderes als eine Behörde mit dem Anspruch einer gesellschaftlich wirksamen staatlichen Geschichtsinterpretation. Das sind Befürchtungen, die die zahlreichen Meinungsäußerungen in den letzten Tagen geäußert haben, die wir in unserer Diskussion berücksichtigen müssen.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, der nächste Punkt in diesem Gesetzentwurf ist nach unserer Auffassung, der kritisch angesprochen werden muss, die Vorbereitung bzw. aus unserer Sicht Nichtvorbereitung. Dieses Gesetz und die prinzipielle Zielrichtung, die Sie hier verfolgen, werfen die Fragen auf, warum Sie nicht im Vorfeld schon mit den hier von mir skizzierten Akteuren beraten haben und in die Diskussion gekommen sind.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Schon die Abstimmung zwischen den Akteuren im Bereich Aufarbeitung der repressiven Seiten der DDR-Vergangenheit war in den letzten Jahren - und da offenbare ich nichts Neues - bereits durchaus nicht ganz unkompliziert. Allein aus diesem Grund, aber auch aus prinzipiellen Erwägungen heraus schien es uns ausdrücklich notwendig und zwingend, hier Vorberatungen mit diesen betroffenen Akteuren vorzunehmen. Nach der bisherigen öffentlichen Reaktion auf den Entwurf ist hierbei nichts geschehen.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf den Standpunkt meiner Fraktion zu diesem Gesetzentwurf zusammenfassen. Dieser Gesetzentwurf beschreibt eine neue Aufgabe der Landesbeauftragten der Stasiunterlagen, der durchaus notwendig ist, aber immer noch ein wenig nebulös und viel zu weitgesteckte Zuständigkeiten für die gesamte Geschichtsaufarbeitung beschreibt. Niemals eine Aufgabe einer einzelnen staatlichen Behörde übertragen, denn das würde der pluralistischen Gesellschaftsauffassung unserer Meinung nach widersprechen. Diese Aufgabe wir übernommen und durchgeführt von vielen aktiven Bürgerinnen und Bürgern, von zivilgesellschaftlichen Initiativen, auch Parteien und staatlichen Trägern, Museen, Hochschulen, Bildungsstätten, Gedenkorten und Vereinen. Eine Koordinierung erscheint allenfalls freiwillig möglich und im Geschichtsverbund gibt es dies auch bereits. Wir empfehlen, beteiligen wir Akteure, ermöglichen wir eine ausführliche und kritische Beratung im Ausschuss oder in den Ausschüssen. Dies schließt ausdrücklich, und das haben alle schon gesagt, eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf zu dieser Thematik mit ein.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ein letzter Gedanke. Wenn wir die politische Bildung zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte und auch der Geschichte des Nationalsozialismus verstärken wollen, wie zunehmend in den zurückliegenden Jahren, dann sorgen wir für einen stabilen Finanzsockel für die Aufarbeitungsinitiativen, für die Geschichtsverbünde und kürzen nicht die finanziellen Mittel der Landeszentrale für politische Bildung,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


denn dies ist für dieses Ziel, wie der Name schon sagt, eine zentrale Instanz. Wir beantragen auch die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kultur und Kunst sowie den Justizausschuss. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





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